Hatt einer von euch vieleicht das Gerichturteil( Aktenzeichen)
in wie fern die verjährungsfrist bei nebenkosten abrechnung für rüchläufige jahre geregelt ist.
Da mein Vermieter jetzt für die letzten drei jahre + das jetztige mir eine Nebenkostenabrechnung aufs auge drücken will.
Mietrecht. Abrechnungen müssen 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes abgeschlossen sein. Danach verfallen die Ansprüche. Am Besten mit dem Problem zum Mieterverein oder einer ähnlichen Organisation gehen.