Nebenkosten abrechnung- sind diese Kosten angemessen?

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Meinung zu meiner Nebenkostenabrechnung hören und werde dazu einige Fotos der Abrechnung hochladen.

Ich wohne seit etwa 10 Jahren in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 43 m². Meine Kaltmiete beträgt aktuell 425 €. Früher habe ich monatlich 150 € Nebenkosten bezahlt. Da ich bei den jährlichen Abrechnungen regelmäßig Nachzahlungen von etwa 800 bis 1.200 € leisten musste, wurden meine monatlichen Nebenkosten inzwischen auf 235 € erhöht. Trotzdem muss ich weiterhin mit hohen Nachzahlungen von rund 1.200 € rechnen.

Was mich besonders interessiert, sind die Versicherungskosten von rund 600 €. Mit den Heiz- und Wasserkosten möchte ich mich zunächst nicht näher beschäftigen. Mich würde vor allem interessieren, ob die Versicherungskosten in dieser Höhe für eine Wohnung mit 43 m² angemessen und nachvollziehbar sind.

Mein Strom wird separat abgerechnet und ist nicht in den Nebenkosten enthalten.

Ich habe mich in den vergangenen Jahren leider nie genauer mit den Abrechnungen beschäftigt. In den letzten drei Jahren frage ich mich allerdings zunehmend, ob hier alles seine Richtigkeit hat.

Mir ist bewusst, dass ich in einer Wohnanlage wohne und bestimmte Kosten natürlich auf die Mieter umgelegt werden können. Trotzdem würde ich gerne verstehen, ob diese Kosten gerechtfertigt sind und ob ich die Abrechnung überprüfen lassen sollte.

Meine Fragen an euch:

* Sind Versicherungskosten in dieser Höhe bei einer Wohnung dieser Größe normal?

* Sind die aufgeführten Kosten rechtlich zulässig und nachvollziehbar?

* Was würdet ihr mir empfehlen, um die Abrechnung überprüfen zu lassen?

* An wen könnte ich mich wenden, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch die Fotos anschauen und mir eure Einschätzung dazu geben könntet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Ratschläge!

Hallo,

in diesem hochgeladenen Dokument fehlen zahlreiche Angaben, die für eine Beurteilung notwendig sind.
Im Übrigen solltest Du Dich an Profis wenden. Guter Rat im Mietrecht - zB bei einem Mieterverein - ist gar nicht so teuer.
Eine verständliche Anleitung aus seriöser Quelle zur groben Überprüfung sowie nützliche Tools und Dienstleister findest Du übrigens hier:
Nebenkostenabrechnung: Alle Infos, Pflichten & Fristen

&tschüß
Wolfgang

Zuerst die Frage, ob 600 € Ihr Anteil sind oder die Summe für das ganze Haus. Das steht in der Abrechnung meist in zwei Spalten: Gesamtkosten und Ihr Anteil. Wenn es Ihr Anteil ist, ist das auffällig hoch.

Zum Vergleich: Der Deutsche Mieterbund nennt im Betriebskostenspiegel (Abrechnungsjahr 2024) für Sach- und Haftpflichtversicherungen im Schnitt 0,31 € pro m² und Monat. Bei 43 m² sind das rund 160 € im Jahr. 600 € wären fast das Vierfache. Falsch ist das damit noch nicht. Elementarschäden, viele Wasserschäden in der Anlage oder ein teurer Standort treiben den Beitrag nach oben. Aber nachfragen lohnt sich.

Was umgelegt werden darf (§ 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung): die Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser, Elementarschäden, Glas und die Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug. Nicht umlegen darf er zum Beispiel seine Rechtsschutz- oder Hausratversicherung. Außerdem muss der Vermieter wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 BGB), er darf also nicht ohne Grund den teuersten Tarif nehmen.

So gehen Sie am besten vor:

  1. Verteilerschlüssel ansehen. Steht da „Wohnfläche“, rechnen Sie nach: Gesamtkosten Versicherung geteilt durch die Gesamtfläche, mal 43 m².
  2. Schriftlich Belegeinsicht verlangen: Versicherungsschein und Beitragsrechnung für das Abrechnungsjahr. Daran sieht man, welche Risiken versichert sind und ob etwas dabei ist, das nicht umlagefähig ist.
  3. Vorjahre danebenlegen. Ist der Posten sprunghaft gestiegen, darf man fragen, warum.
  4. Frist: Einwendungen gegen die Abrechnung müssen spätestens zwölf Monate nach Zugang beim Vermieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB), schriftlich und mit dem konkreten Posten. Für ältere Abrechnungen, die schon länger als ein Jahr bei Ihnen sind, ist die Frist in aller Regel vorbei.
  5. Zahlen: Den unstrittigen Teil überweisen, notfalls „unter Vorbehalt“. Solange der Vermieter die Belege zum strittigen Posten nicht zeigt, muss dieser Teil laut Deutschem Mieterbund erst einmal nicht gezahlt werden.

Bei den hohen Nachzahlungen insgesamt lohnt ein Blick auf alle Posten, nicht nur die Versicherung. Prüfen kann das ein Mieterverein (Mitgliedsbeitrag) oder die Verbraucherzentrale (Beratung gegen Gebühr).

Offenlegung: Diese Antwort kommt vom Team von Klar & Co, einem Prüftool für Nebenkostenabrechnungen, und ist mit KI-Unterstützung entstanden. Allgemeine Infos, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Eigentlich sehe ich da einige Positionen, die auffällig sind. Die Heiz- und Wasserkosten sind z.B. doppelt so hoch wie bei einer von mir vermieteten Wohnung mit doppelter Wohnfläche. Die Müllabfuhr kostet 30% mehr. Insofern würde ich nicht nur bzgl. der Versicherung nachfragen, sondern auch wegen einiger anderer Positionen. Mieterverein ist ein guter Hinweis.

Gruß
C.