Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zu den Haushaltsnachen Dienstleistungen der Nebenkostenabrechnung. Kann ich für die Steuererklärung 2013 die Nebenkosten für den Zeitraum 01.01.12 - 31.12.12 angeben?
Im Vorjahr habe ich vergessen die Nebenkosten bei der Steuererklärung anzugeben.
Hintergrund ist, das ich für das Jahr 2013 erst gegen November/Dezember meine Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung bekomme?
Danke und Beste Grüße,
T.Forster
Das Datum der Bescheinigung ist maßgebend.
vnA
Da die abrechnung erst 2013 erfolgte, könnendie haushaltsnahen Dienstleistungen auch 2013 geltend gemacht werden.