Nebenkosten-Abrechnung WEG nicht nachvollziehbar

Hallo,
ich habe kürzlich die Nebenkosten Abrechnung unseres Hausverwalters erhalten. Darin tauchen gleich zwei Punkte auf die ich nicht nachvollziehen kann. Zum einen wurde „Gartenpflege“ für mehrere hundert Euro berechnet. Es gibt aber niemanden der den Garten pflegt. Der Garten ist völlig verwildert und es wurde bestimmt seit 3 Jahren nichts mehr daran gemacht. Es gibt auch keinen von der WEG bestimmten Grünpfleger oder Hausmeister. Darf der Verwalter uns einfach für nichts eine Rechnung stellen?

Ein weiterer Punkt sind „Wasserkosten Vorjahre“. Der Betrag ist höher als ein gesamtes Jahr (alle Wohneinheiten zusammengenommen), wovon dann ein Teil auf unsere Wohneinheit umgelegt wird. Letztlich wurden aber alle Vorjahre bereits abgerechnet bezahlt. Vergangenes Jahr haben wir sogar eine Rückzahlung bekommen, weil wir deutlich weniger verbraucht haben. Wie kann da ein Jahr später plötzlich eine Nachzahlung in dieser unglaublichen Höhe vorkommen?

Meine Anfrage uns die Rechnungen auszuhändigen, hat der Verwalter bis heute nicht beantwortet. Mir erscheinen diese beiden Punkte jedenfalls recht dubios. Ich bin inzwischen soweit einen Anwalt einzuschalten. Ansonsten ist es wohl ratsam, das ganze nicht zu bezahlen? Hat jemand sonst noch einen Tipp?

Hallo,
jeder Eigentümer hat das Recht, die Unterlagen beim Verwalter zu den üblichen Bürozeiten einzusehen. Also würde ich schleunigst einen Termin mit ihm ausmachen und mir den Ordner mit den Rechnungen zeigen lassen. (Falls man nicht im gleichen Ort wohnt, ist das natürlich schwieriger).
Gibt es einen Verwaltungsbeirat? Mein zweiter Tipp ist, für die WEG einen Verwaltungsbeirat zu wählen. Dessen Aufgabe ist es, dem Verwalter beratend zur Seite zu stehen, aber auch die jährliche Abrechnung zu prüfen. Das ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Meist hat der Verwaltungsbeirat drei Mitglieder (= WohnungseigentümerInnen). Man kann sich zwei engagierte Nachbarn/ Miteigentümer suchen und den Punkt bei der nächsten WEG-Vollversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen. Meist sind die anderen Eigentümer froh, dass sich jemand kümmert. Die Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, mit dem Beirat zusammenzuarbeiten.
Nicht zu bezahlen ist meines Erachtens keine gute Lösung.
Mein dritter Tipp ist - vor allem wenn es Schwierigkeiten mit dem Verwalter bei den ersten beiden Punkten gibt - eine andere Verwaltung zu suchen.

Hallo,
vorab zum Wasser: Eine Nachzahlung für die Vorjahre ist möglich, da nach und nach in den Gemeinden das Niederschlagswasser rückwirkend berücksichtigt wird. Entsprechende Rechnungen müssen auf Wunsch natürlich vorgelegt werden.
Für den Rest:
Falls du Mieter bist:
Verwalter anschreiben und Belege anfordern - mit dem Hinweis, dass du vorher nicht bezahlst.
Falls du Eigentümer bist:
Die Hausgeldabrechnung muss ohnehin bei der Versammlung erst beschlossen werden (vorher ist die Zahlung ohnehin nicht fällig). Vor der Versammlung den Verwalter anschreiben, dass du die Belege einsehen möchtest oder er diese zur Versammlung mitbringen soll. Bei der Versammlung kannst du dann deine Fragen stellen.
vg Sonja

Hallo Klardenker,
wenn keine Gartenarbeit angefallen ist, kann auch keine berechnet werden. Habt ihr keine jährliche Kassen- bzw. Belegprüfung? Dem Prüfer müsste das doch auffallen bzw. er muss den Verwalter nach Belegen fragen. Der Verwalter darf keine Berechnung vornehmen, wenn keine Leistung erbracht wurde. Das wäre Betrug.
Für den Punkt Wasserkosten gilt das Gleiche. Es gibt Belege bzw. jährliche Abrechnungen vom städtischen Wasserlieferanten (Stadtwerke o.ä.). Dort kann man genau nachlesen, welche Wasser-/Abwasserkosten angefallen sind. Und mehr kann auch nicht berechnet werden. Die Berechnung bzw. die Abrechnung muss spätestens nach einem Kalenderjahr erfolgt sein, sonst kann der Verwalter überhaupt keine Ansprüche mehr an Sie stellen.
Bevor Sie zum Anwalt gehen, würde ich noch einmal mit dem Verwalter darüber sprechen und mir die Hausakte zeigen lassen, speziell die Belege, die Sie interessieren. Der Verwalter ist dazu verpflichtet, Ihnen Einsicht in die Hausakte zu gewähren. Erst wenn er das ablehnt, würde ich zu einem Anwalt gehen.
MOETT

Hallo,
die Gartenarbeit ist nur Teil des Wirtschaftsplans. Das ist soweit geklärt und ausgeräumt.

Der Vorjahre-Betrag kommt wohl durch eine Restschuld bei unserer Stadtverwaltung zustande, die im Jahr 2005 zurückgestellt wurde. Dem Verwalter liegt die Rechnung mit Datum vom Juli diesen Jahres vor. Weil die Hausgemeinschaft damals verschuldet war, wurden diese Beträge wohl zurückgestellt.

Jetzt ist natürlich die Frage, ob wir als Nachbesitzer überhaupt dazu verpflichtet sind? Wir wohnen erst seit knapp 2 Jahren in dieser Wohnung. 2005 ist schon eine harte Nummer. Der Verwalter meinte, da es die letzte Rückstellung dieser Art ist, sollen wir zähneknirschend halt zahlen.

Ist sowas nicht nach 3 Jahren verjährt?