Nebenkosten Abrechnung. Wie ist das mit Familienzuwachs?

Ich miete eine Wohnung in einem Doppelhaus. Wir haben hier ein junges Ehepaar, dass in einem Haus wohnt und in zweitem wohne ich oben und unten eine ältere Dame. Wir haben Nebenkosten durch 4 geteilt. 50% nach qm und 50% nach Personenzahl. Vor 2 Jahren hat das Ehepar ein Kind bekommen und das Kind wird nicht als zusätzliche Person in der Abrechnung berücksüchtig. Dieses Jahr soll ich nachzahlen, obwohl ich 120 Euro für mich alleine und 60qm Nebenkosten monatlich zahle. Meine Frage ist: zählt das Kind nicht als Person? Ich muss dazu sagen, dass ich als einzige hier zur Miete wohne und die Dame unten ist die Oma von der Mutter des Kindes. Der Vermieter ist der Schwiegersohn von der Oma, da das Haus in dem ich wohne, schon auf die Tochter und Schwiegersohn überschrieben ist. Wie soll ich mich verhalten? Letztes Jahr hab ich nix gesagt, aber dieses soll ich noch nachzahlen und das sehe ich nicht ein. 

Hallo
Natürlich zählt ein Kind als zusätzliche Person und muss auch bei der Abrechnung der Nebenkosten berücksichtigt werden . Was zum Beispiel den Wasserverbrauch betrifft ( baden ,Wäsche waschen ) oder Müll denn da kommt doch schon einiges zusammen .
viele Grüße  noro

Servus,

die Abrechnung von Heizkosten nach dem beschriebenen Maßstab ist unzulässig.

Die Abrechnung der übrigen Betriebskosten ist insoweit unzulässig, als sie von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen. Diese müssen nach einem Maßstab abgerechnet werden, der dem Verbrauch oder der Verursachung Rechnung trägt.

Forderungen aus einer Betriebskostenabrechnung werden vom Mieter nur dann geschuldet, wenn der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung vorlegt.

Schöne Grüße

MM

Gibt es dazu eine Grundlage oder Gerichtsurteil? Ich sehe im Netz, dass sich darüber echt die Geister streiten. Manche schreiben zu 50% soll das Kind abgerechnet werden, andere sagen als volle Person und noch andere, dass kinder bis 7 nicht zählen. Komischerweise sagen das nur die, die Kinder haben …

Unzulässig? Und wie kann ich das belegen?

Servus,

betreffend Heizung mit der Heizkostenverordnung bzw. den einschlägigen Bestimmungen daraus.

Betreffend verbrauchsabhängige Betriebskosten mit §§ 556, 556a BGB.

Schöne Grüße

MM

Danke sehr! :wink:

Hi,

wie ist das organisiert?
Sind es 2x Doppelhaushälfte mit je 2 Parteien die Abrechnungstechnisch nichts mit einander zu tun haben?
Oder ist es ein Haus mit 4 Parteien?

Bei 2 darf man pauschaler umlegen als bei 4. Das macht einen gewaltigen Unterschied!

MFG

Nein, das sind 2 Häuser die miteinander verbunden sind. Wir haben aber gemeinsame Heizung im Keller, ganz moderne für beide Häuser. Das Doppelhaus sieht wie eine L aus.

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in einem haus wohnt die Enkelin mit Mann und 2 j Tochter. In dem wo ich oben wohne, wohnt unten die Oma alleine und ich oben alleine. Aber es wird weiterhin alles durch 4 geteilt obwohl wir seit 2 Jahren 5 Personen sind.