Ich habe irgendwo gelesen, „der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten müsse immer GENAU ein Jahr betragen“.
Wie ist die Rechtslage, wenn z.B. durch Wechsel der Hausverwaltung eine Teilrechnung des „alten“ Hausverwalters von z.B. für die ersten 8 Monate ins Haus flattert? Muss der Mieter diese Teilrechnung akzeptieren? Wie ist es mit den verbleibenden Restmonaten? (z.B. werden diese vom „neuen“ Hausverwalter später zugestellt - muss man sie dann bezahlen?)
lesen allein hilft nicht, verstehen gehört auch dazu.
gebe ich Dir recht. verstanden habe ich es aber immer noch nicht
Und es gibt kein Entkommen:
wer entkommt denn nicht? der Vermieter, oder der Mieter?
Der Abrechnungszeitraum ist konkret anzugeben. Grundsätzlich
muss er zwölf Monate betragen. Kürzere oder längere Zeiträume
sind nicht zulässig.
OK. bisher verstanden. Nun aber bekommt der Mieter eine Abrechnung, die KÜRZER ist als 12 Monate! Nach obigem Satz sei das nicht zulässig. was heißt das konkret? Kann der Mieter die Zahlung verweigern? Was passiert, wenn eine korrigierte quasi „richtige“, 12-Monatsrechnung vom Vermieter nachgereicht wird? Dann wird der Mieter wohl zahlen müssen - oder hat der Vermieter mit der ersten, kurzen Rechnung seinen Anspruch verbaut? (kann ich mir kaum vorstellen)
Wenn Mieter/innen - wie im Regelfall - im
Laufe eines Jahres einziehen, muss der Abrechnungszeitraum
ebenfalls zwölf Monate betragen und dann die Betriebskosten
für die entsprechende anteilige Nutzungsdauer berechnet
werden.
Das ist hier nicht der Fall. Gleicher Mieter, aber anderer Vermieter oder andere Hausverwaltung.
Hierzu noch eine Frage: wenn der Mieter in einem Brief mitgeteilt bekommt, dass es zum Zeitpunkt x einen Vermieter- oder Hausverwaltungswechsel gab - muss er dann überhaupt noch auf eine Nebenkostenabrechnung der alten Zuständigkeiten reagieren?
Laut Wikipedia: Scherzkeks->Witzbold: „…Im 16. Jahrhundert ist die Bezeichnung Witzbold noch als Klügling zu verstehen, also jemand der seinen Witz und Verstand in kühner Art und Weise benutzt…“
OK, von mir aus…
Was soll denn dieser Unsinn jetzt?
Laut Wikipedia: „…Unsinn ist ein von Logik oder auch Sinn gelöster oder grob falscher Sachverhalt…“
Der von mir dargestellte Sachverhalt könnte durchaus real sein.
Meinst du nun echt du könntest daraus jetzt Profit schlagen?
Ich dachte, hier geht es nicht um mich, sondern um „Mieter“ und „Vermieter“. Wenn es keine Menschen gäbe, die aus Rechtinterpretationen Profit schlagen wollten, so wären die Gerichte nicht so überlastet und man bräuchte kaum - oder gar keine - Rechtsanwälte.
Wie ist es mit den verbleibenden Restmonaten? (z.B. werden diese vom „neuen“ Hausverwalter später zugestellt - muss man sie dann bezahlen?)
JA NATÜRLICH
Um sich streng an die Rechtsformalitäten zu halten, muss der Vermieter halt SEINE Abrechnung an den Mieter aus den 2 Teilabrechnungen der beiden Verwaltungen bilden.
Somit ist das nur unnötiger Rechts-Firlefanz. Der Mieter gewinnt/verliert schliesslich nichts bei 2 Teil-Abrechnungen (z.B. einmal über 8 und einmal über 4 Monate).
Übersichtlicher (auch bzw. gerade für den Mieter) sind m.E. allerdings 2 Teil-Abrechnungen.
Da fragt man sich schon, was die Frage bzw. die eine Forderung auf Einhaltung der rechtl. Formalitäten überhaupt soll.