Nebenkosten Abrechnungszeitraum

Hallo,

ist es zulässig, dass bei der Abrechnung von Nebenkosten der Abrechnungszeitraum von 12 auf 18 Monate seitens des Vermieters erhöht wurde. Hintergrund: Die 12-Monats-Frist für die Forderung der Nebenkosten ist bereits abgelaufen und es erscheint daher sehr fragwürdig.

Gruß

sam

Hallo Sam,

nein.

Siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

insbesondere Absatz (3)

Gruß!

Horst