Hallo,
ist es zulässig, dass bei der Abrechnung von Nebenkosten der Abrechnungszeitraum von 12 auf 18 Monate seitens des Vermieters erhöht wurde. Hintergrund: Die 12-Monats-Frist für die Forderung der Nebenkosten ist bereits abgelaufen und es erscheint daher sehr fragwürdig.
Gruß
sam