Hallo,
eine Frage:
Seit jüngstem kann man ja auch als Mieter Kosten für haushaltsnahe Tätigkeiten absetzten, auch wenn diese über jemand anderen bestellt wurden.
Nachweis hierzu ist dann die Nebenkostenabrechnung.
Problem: Steuererklärung bis Mai, mit der Abrechnung hat der Vermieter jedoch 1 Jahr Zeit.
Wie soll man die absetzbaren Nebenkosten so absetzen ?
Danke,
Gruß
Xantia