Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Folgende Sachlage:
In der Nebenkostenabrechnung werden die einzelnen Kostenpunkte (z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, etc.) über Verteiler-Schlüssel (Flächen) auf die Parteien umgelegt. Dabei gilt: Gesamtkostenpunkt (also z.B. die insgesamt gezahlte Grundsteuer der Immobilie) geteilt durch Verteiler-Schlüssel (z.B. Gesamtfläche der Immobilie) multipliziert mit Wohnungsgröße ergibt den individuellen Kostenpunkt (also z.B. die Grundsteuer die auf einen einzelnen Mieter entfällt). Die Verteiler-Schlüssel sind je nach Kostenpunkt entweder die Gesamtfläche der Immobilie oder die Wohn-/Nutzfläche der Immobilie.
Mit der aktuellen Nebenkostenabrechnung wurden beide Verteiler-Schlüssel (Gesamtfläche der Immobilie und Wohn-/Nutzfläche der Immobilie) um 51,72 qm reduziert. Damit also die Kosten für alle Mieter erhöht. Begründung der Hausverwaltung: Die Dachgeschosswohnung wird nicht mehr vermietet und wurde daher abgezogen.
Bis vor einigen Jahren wurde die Dachgeschosswohnung tatsächlich vermietet und steht seitdem leer. Sie existiert als solches jedoch noch und es wurden soweit bekannt auch keine Änderungen an der Wohnung selbst vorgenommen. Die reine Fläche der Wohnung ist also offensichtlich noch vorhanden.
Als weiterer Punkt fällt auf das mit der aktuellen Nebenkostenabrechnung sich die insgesamte Grundsteuer erhöht hat, obwohl sich ja angeblich die Fläche verringert haben soll aufgrund des Wegfalls der Dachgeschosswohnung.
Kann die Hausverwaltung so einfach die Dachgeschosswohnung aus den Flächen (Gesamtfläche der Immobilie und Wohn-/Nutzfläche der Immobilie) herausnehmen?
Schließlich existiert die Fläche eigentlich noch. Also selbst wenn die Fläche aus der Wohn-/Nutzfläche der Immobilie herausgenommen werden könnte, so müsste sie doch mindestens noch in der Gesamtfläche der Immobilie vorhanden sein?
Diese Dachgeschosswohnung verfügt zwar über kein richtiges Bad, hat aber Toilette, Waschbecken, Heizung, Küchenzeile und alle notwendigen Anschlüsse. Wurde früher ja auch vermietet.
Welche Anrechnungsmöglichkeiten hat die Hausverwaltung für die Gesamtfläche der Immobilie und die Wohn-/Nutzfläche der Immobilie hinsichtlich dieser Dachgeschosswohnung? Gibt es Möglichkeiten, also z.B. mit der Durchführung bestimmter baulicher Änderungen an der Dachgeschosswohnung, diese aus den Flächen herauszunehmen? Welche Maßnahmen müssten von der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer durchgeführt werden um die Fläche abziehen zu können?
Wieso hat sich die Grundsteuer (Gesamtbetrag der Immobilie) erhöht? Die Immobilie wurde Ende letzten Jahres verkauft. Kam es vielleicht zu irgendeiner Form der Neuberechnung der Flächen? Aber wieso fällt dann angeblich die Dachgeschosswohnung weg und trotzdem erhöht sich der Gesamtbetrag der Grundsteuer?
Danke!!
Mit besten Grüßen aus München!
Bernd