Hallo
Grundsätzlich: Rein durch Gewerbemieter verursachte Kosten sind auch nur auf die Gewerbemieter umzulegen. Das gilt auch für alle sonstige Kosten und für alle sonstigen klar auszumachenden Verursachungen. Ergo hätten z.B. auch die Gewerbemieter Anspruch darauf, nicht mit nur durch Wohnraummieter verursachte Kosten belastet zu werden (z.B. fürs nur von Wohnraummieter genutzte Treppenhaus).
Zur Beweislast ist ja z.B. schon im gepostet Link ausgeführt: Im Streitfall muss nach Ansicht der Karlsruher Richter der Mieter nachweisen, dass ihm durch die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrkosten entstehen.
Fakt ist: 950 Euro für Allgemeinstrom klingt tatsächlich immens hoch (bei 4*Gewerbe + 3*Wohneinheiten)
Aber:
Diese (950 Euro) kommen wohl größtenteils durch die Dauerbeleuchtung (werkstags 7 - 21 Uhr) des Flures zu stande.
Das bezweifle ich stark - einfache Rechnung:
60Watt-Birne * 14Std/Tag(aus 21-7) * 365 Tage / 1000 = 306,6 kWh * 0,30 Euro = 91,98 Euro
Brennt eine 60 Watt-Birne an täglich 14 Std und 365Tage im Jahr, dann wären das also 91,98 Euro Stromkosten (bei angenommen 0,30Euro/kWh).
Der tatsächlich Stromfresser scheint also anderswo zu liegen, ggf wäre es sinnvoll abzuklären, was alles über Allgemeinstrom läuft, z.B. angefangen bei den gängigen Großverbrauchern:
- Umwälzpumpen Heizung+Warmwasser (i.d.R. der Hauptverbraucher beim Allgemeinstrom)
- wird das Warmwasser zentral bereitet? etwa über Strom?
- laufen vermietete Keller/Abstellräume (möglicherweise mit Tiefkühltruhen), Waschmaschinen/Trockner der Mieter jeweils über die eigenen Unterzähler der Nutzereinheiten oder über Allgemeinstrom?
etc. …
Als Vergleichszahl kann ich beitragen
650,00 Euro Strom nur für Hzgs+WW-Pumpen+Allgemeinbeleuchtung bei 6*Gewerbe + 7*Wohneinheiten
(alle Keller-/Abstellräume über Nutzer-Unterzähler)
Gruß Rudi