Nebenkosten allgemein

Ist die Position „Nebenkosten allgemein“ zu bezahlen, wenn sie ohne weitere erklärung aufgelistet ist?

ist dies legitm?

gruß

Hallo logilink,

Antwort: Nein !
Gemäß § 556 BGB sind die Betriebskosten, sofern nicht eine Pauschale vereinbart wurde, abzurechnen.
Das bedeutet, daß die einzelnen Positionen und die Kostenverteilung genannt sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Nein, allgemein gibt es nicht. Steuer usw. Hausward/Hausmeister… Flurreinigung: etc. und auch dann nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
Selbst wenn dort im Mietvertrag stände: NK allgemein, wäre das nicht gültig. Ich würde den Betrag abziehen und den Rest überweisen, wenn o.k und schlüssig und Brief per Boten (z.B. Freund) einwerfen mit der Bitte um Erklärung des Postens NK allgemein in der NK Abrechung. Das Doppel des Briefs soll der Bote mit Uhrzeit und Tag auf dem Brief vermerken, auch, das der Bote selber den Brief in das Briefcouvert eingelegt hat!! o.k??

Hallo,
nein, Nebenkosten allgemein gibt es nicht. Alle Nebenkosten müssen genau benannt werden und im übrigen haben Sie das Recht, die entsprechenden Belege einzusehen.
Gruß, Zita

Hallo!
Zu bezahlen ja, allerdings muß der Vermieter auflisten wofür diese Nebenkosten sind
Mfg

Nein, denn die einzelnen Positionen bzw. Dienstleistungen müssen nach einem Schlüssel gelistet und dann nach Wfl. oder einem anderen Verteilerschlüssel berechnet werden.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Es reicht der Hinweis auf die II Berechnungsverordnung; dort findet man dann die Auflistung.

Nebenkosten bzw. Betriebskosten sind immer erklärungspflichtig entweder durch beigefügte Belege oder durch Einsicht derselben.

VG

VIPPI

sorry,

bin zur zeit verhindert und kann ihnen nicht helfen.

Hallo guten Tag
Nebenkosten/Betriebskosten müssen schon aufgelistet sein sonst könte man ja schummeln.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, nein, das ist nicht rechtens. Es muß die Art der Nebenkosten angegeben werden (z.B. Grundsteuer), der Umlageschlüssel (z.B. nach qm), die Gesamtkosten der Position und der aus dem Umlageschlüssel resultierende Anteil an den Gesamtkosten. Beispiel: Grundsteuer Eur 1.000,–, Umlage nach qm, Geamtqm = 500, Ihre qm = 50, Ihr Grundsteuer-Anteil: (1000/500)x50= Eur 100,-- OK, hoffe ich konnte helfen, Gruß, Achim

Hallo guten Tag,würde dir raten den Mieterbund auf zusuchen das kostet dich zuerst nichts .iebe grüße anna

Hallo,

sorry, hatte letzten Wochen so viel um die Ohren, und habe so viele Anfragen bekommen. Daher konnte ich nicht antworten. Ist die Frage noch aktuell oder schon beantwortet? Wenn nicht, mich bitte noch einmal anschreiben.

Aber die Antwort lautet bei dieser kurzen Frage im Übringen: Nein!