Hallo zusammen,
wir sind derzeit auf der Suche nach einer neuen (Miet-) Wohnung. Auffallend ist, dass die Nebenkosten in einem Neubau immens hoch und teilweise doppelt so hoch wie der Durchschnitt sind. Kann mir jemand beantworten, warum?! Lieben Dank vorab.
Hallo,
das kann man ohne weitere Angaben natürlich nur mutmaßen.
Zum einen könnte es sein, dass der Vermieter sehr unerfahren ist und die Nebenkosten erst mal zur Sicherheit sehr hoch plant, was natürlich zu einer hohen Vorauszahlung führt - und im bester Fall zu einer hohen Rückzahlung.
Es könnte auch sein, dass der Vermieter einige Posten sehr teuer gebucht hat. So mancher „Investor“ hat in Berlin dadurch von sich reden gemacht, dass er eine eigene Hauswartsfirma gegründet hat und sehr hohe Hauswart-Kosten abrechnet. Gleiches gilt natürlich potentiell für Reinigung, Gartenpflege, Schneebeseitigung usw.
Es könnte aber auch sein, dass die anderen einfach viel zu preiswert sind und der Hammer mit der Abrechnung kommt, die zu einer hohen Nachzahlung führt.
Ich hatte mal einen Vermieter, da wurde die Wärme von einem „Wärmeversorger“ geliefert. Der Projektant hatte eine weitere Firma gegründet, die ein Blockheizanlage betrieb und die Wärme teuer an die Mieter weiter verkaufte. Für meine damalige Wohnung bezahlte ich mehr als doppelt so viel wie für meine heutige, wobei die heutige doppelt so groß ist.
Es kann natürlich auch sein, dass bei der einen Wohnung Wärme und Warmwasser in den Nebenkosten enthalten sind, während Du bei der anderen Öl oder Gas selbst bezahlen musst.
Also lass uns mal Klartext reden, wie viel Euro pro Quadratmeter sollst Du jeweils bezahlen?
Grüße
Pierre
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort
Ich gucke bisher nur bei Immobilienscout, da habe ich leider keine ausführliche Zusammensetzung der NK gefunden. Aber ja, möglich ist alles…
Ich hatte mich nur gewundert, ob der Eigentümer z.B. Gartenbau, Bürgersteige, etc. auf den Mieter umlegen darf. Einmalkosten dürfen mW nach nicht umgelegt werden.
Ich denke am besten wäre es, direkt beim Vermieter nachzufragen.
Liebe Grüße!
Die „Gartenpflege“ darf in der Tat umgelegt werden. In welchem Umfang geht aus dem Mietvertrag hervor. Aber natürlich nur regelmäßig entstehende Kosten. Wenn er aber jedes Jahr einmal neue Frühlingsblüher einpflanzt und sich vorbehält, abgestorbene Sträucher auszutauschen, kann das rechtens sein.
„Bürgersteige“ dürfen nicht umgelegt werden - zumindest wenn man das Wort im engen Sinne nimmt. Aber die Reinigung darf umgelegt werden. Und auch eine Schneebeseitigung.
Grüße
Pierre