habe nach Betriebskostenabrechnung ein Guthaben welches ich mit der nächsten Mietzahlung verrechnen soll. Es gibt aber noch Klärungsbdarf.
Ist mit dem Verrechnen des Guthabens meinerseits, automatisch die Betiebskostenabrechnung anerkannt ???
danke Lutz
Hallo,
ja könnte man so sagen:
Denn wenn Du es anerkennt und dann mit der nächsten Miete verrechnest ist es aus Deiner Sicht anerkannt.
Sofern es noch Klärungsbedarf gibt diesen bitte Abklären und zum einen gilt dann folgendes:
Sofern Zahlungen zu leisten sind:
Leisten in dem Maße welche man plausibel erklären und nachvollzoehen kann.
Für die Zurückhaltung gilt dasselbe denn hier muss der Vermieter erst wieder tätig werden,und sich erklären.
Gruß