Guten Morgen,
der Mieter hat ein Budget von 750 EUR p.M, die meisten Wohnungen liegen hier bei 600 EUR kalt zzgl. ca 150 EUR NK. Eine Wohnung, die dem Mieter positiv auffällt wird angeboten für 700 EUR kalt zzgl. 100 EUR Nebenkosten.
Der Mieter schlägt zu, Mieter und Vermieter verzichten für 4 Jahre auf eine ordentliche Kündigung.
Als die Nebenkostenabrechnung kommt, muss der Mieter feststellen, dass die Betriebskosten ca. 220,- EUR pro Monat betragen, es wird entsprechend nachgefordert und das Mietverhältnis geht ja auch nocvh weiter. Was kann der Mieter tun?
Ist der Vermieter verpflichtet, die NK angemessen zu erheben? Der hatte bei Abschluss des Vertrages angeblich einfach „keine Zeit, sich damit zu beschäftigen und die Unterlagen gerade nicht griffbereit“.
Hätte der Mieter sich die letzte NK-Abrechnung zeigen lassen müssen? Kann der Mieter z.B. auf eine maximale Zahlung von EUR 150,- p.M. bestehen? Besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Oder kommt der Vermieter mit so etwas einfach durch, gerade der lange Kündigungsverzicht (Grundbedingung des Vermieters) lässt an der Redlichkeit des Wohnungseigentümers nun etwas Zweifel aufkommen.
Greetz
T.