Nebenkosten anpassen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Wohnung gekauft.
Die Nebenkosten vor dem neuen Abrechnungszeitraum 01.01.10 - 31.09.10 beliefen sich auf 370,-€.
Nach der neuen Abrechnung betragen die Nebenkosten 280,- € monatlich.

Und es ist sind schon über 600,- € Guthaben bis 31.07.10 auf dem Konto aufgelaufen.

Zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung war der alte Eigentümer krank, so dass er sich um nichts gekümmert hat. Die Hausverw. hat die Nebenkosten auch nicht von sich aus angepasst. (ist das o.k.?)

Da ich die Wohnung nun übernommen habe, habe ich sie angeschrieben und um Anpassung gebeten. Die Antwort war, geht nicht, erst nach der nächsten Eigentümerversammlung ( die wäre aber erst im September 2011). Zu meiner Frage nach dem Überschuss kam gar nichts.

Meine Frage nun: Muß ich wirklich bis nach er nächsten Eigentümerversammlung warten, bis die Abschläge angepasst werden können? (Hätte bis dahin bestimmt an die 1300,-€ Überschuss.)
Und: Müssen Sie mir das Guthaben auszahlen?

Es wäre toll wenn Sie mir nicht nur mitteilen könnten das ich die Abschläge ändern, bzw. mir den Überschuss auszahlen lassen kann, sondern auch worauf (Gesetz) sich das begründet, sonst bekomme ich sicher nur wieder die Antwort, - machen wir nicht- .

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort
und lieben Gruß

Ixora

Halli Ixora,

leider bin ich im WEG-Recht nicht wirklich firm. Ich vermute, dass die Anpassung der Vorauszahlungen etc. tatsächlich bis zur nächsten Versammlung bleiben, es sein denn im WEG-Vertrag ist anderes geregelt. Die im vergangenen Abrechnungszeitraum aufgelaufenen Guthaben wären sofort zurück zu gewähren.

Ich würde erst Nachbarn nach deren Erfahrung fragen und ggf. einen Rechtsberatungstermin wahrnehmen, bevor ich andere Schritte unternehmen würde.

Ich hoffe wenigstens ein bisschen geholfen zu haben.

Alles Gute

Hallo Ixora,

leider habe ich den Zusammenhang nicht ganz verstanden. Wann haben Sie denn die Wohnung gekauft ? Erst habe ich vermutet zum 01.10.2010, denn das würde den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2010 bis 30.09.-2010 erklären.
Aber dann schreiben Sie, dass bis zum 31.07.2010 600€ Guthaben aufgelaufen sind ? Könnten Sie das bitte mal genauer erklären ?

Rechtlich sieht es so aus, dass Ihnen natürlich nach eine Abrechnung das entsprechende Guthaben ausgezahlt werden muß, wenn Sie es nicht anders wünschen. Es gibt auch Hausverwaltungen, die das Geld dann „stehen“ lassen.

Bezüglich der Anpassung der Abschläge kann ich mir nur vorstellen, dass dies mit §28 des WEG zusammenhängt. Hier wird in der Eigentümerversammlung ein Wirtschaftsplan aufgestellt und genehmigt. An diesen müssen sich dann auch alle Eigentümer halten. Deswegen wird die Hausverwaltung die Abschläge unterjährig nicht anpassen wollen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen, es wäre aber schön, noch ein paar genauere Info´s zu bekommen.

Liebe Grüße
Stephanie

Sehr geehrte Ixora,

Eigentümer sind Sie erst nach Eintrag als Eigentümer im Grundbuch.
Bis zu dieser Zeit stehen die Überzahlungen dem alten Eigentümer zu, oder es wurde bei dem Notarvertrag etwas anderes vereinbart. (Im Vertrag nachschauen)
Betriebskosten von rund 41,- € pro Monat wären sehr wenig. Ein Eigentümer muss zu den Nebenkosten auch Hausgeld bezahlen, was ist damit?
Wenn nicht in der Eigentümerversammlung etwas anderes vereinbart wurde, kann man die Betriebskosten, den zu erwartenden tatsächlichen Kosten anpassen.
In jedem Fall würde ich das Beschlussprotokoll einsehen und nachmals die Teilungserklärung durchlesen ob dort etwas über die Betriebskosten geregelt ist.
Wenn der Vorbesitzer nur geringe Betriebskosten hatte, kann das daran liegen, dass er nur wenige Heizkosten und Wasser hatte, da er eventuell gar nicht in der Wohnung war.
Die Hausverwaltung sollte bei Eigentümerwechsel in jedem Fall die Betriebskosten an die neuen Bedingungen (Personenzahl) anpassen.
Normalerweise soll ein Eigentümer die Betriebskosten in der geschätzten Höhe zahlen. Die Hausverwaltung muss dafür einen Wirtschaftsplan bei der Eigentümerversammlung vorlegen.
Jedenfalls würde ich mir von der Hausverwaltung erklären lassen, wie man von monatlich 41,- € auf 280,- € kommt.
Nach der ersten Periode müssen die monatlichen Zahlungen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden, d.h. Überzahlungen ausgezahlt und Nachzahlungen eingefordert werden sowie die neuen Betriebskosten dem Wirtschaftsplan angepasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Aubertin

Hallo,
Nebenkosten vom 1.1. - 31.9. m o n a t l i c h € 370,00 ??
Grundsätzlich wird der Wirtschaftsplan für das laufende Jahr auf der Eigentümerversammlung beschlossen und erlangt dann Rechtswirksamkeit. Eine laufende Anpassung muss dann nicht erfolgen.
Ob Ihnen das Guthaben aus der abgelaufenen Periode ausgezahlt wird, ist in der Regel im notariellen Kaufvertrag geregelt. Der Verwalter wird sicherlich bis zum Übergabezeitpunkt mit dem alten Eigentümer abrechnen, d.h. dieser erhält dann auch ein eventuelles
Guthaben
mfg
Bernd H.

hallo,

zuerst gehe ich einmal davon aus, dass ein rechtskräftig beschlossener Wirtschaftsplan vorliegt und der muss eingehalten werden. Nun ist zu klären, für welches Wirtschaftsjahr dieser beschlossen wurde.
Wenn die VZ über € 370,00 für 2010 / 2011 beschlossen wurde, so wäre es schön, wenn der Verwalter für Deine Situation Verständnis hätte, aber er muss m. E. in diesem Fall keine Erstattung leisten.

Den zeitlichen Ablauf verstehe ich nicht ganz. Wenn der Abr. Zeitraum bis 31.09.10 lief und wir gerade mal Oktober haben, wie errechnet sich dann das Guthaben auf € 600,00? Ich gehe also mal davon aus, dass dies eine Hochrechnung Deiner Seits, rückwärts zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wohnung war.

Dann muss ich allerdings darauf hinweisen, dass in den meisten Kaufverträgen von den Notaren üblicher Weise ein Passus aufgenommen wird, dass das Stimmrecht für die nächste Versammlung bereits auf den Erwerber über geht, auch wenn noch keine Auflassung erfolgt sein sollet. Solle dies in Deinem Fall auch so sein, hättest Du gepennt und nicht der Veräusserer. Also, nochmals den KV durchlesen.

Die HV kann die VZ nicht von sich aus anpassen, da die Versorgungswerke und sonstige Beträge ja auch nicht gekürzt werden können, nur weil jmd. krank ist oder sich eine Situation geändert hat. Da die Vorauszahlungen an die Unternehmen, Versicherungen etc. entsprechend der Verbräuche des Vorjahres zu entrichten sind, ist das schon in Ordnung so.

Guthaben müssen soweit ich weiß, generell überhaupt nicht zurückerstattet werden, sondern sollten mit den nächsten Hausgeldzahlungen nach Beschussfassung der Abrechnung verrechnet werden. bis das Guthaben aufgebraucht ist, braucht somit kein Hausgeld mehr gezahlt werden. Der Einfachheit halber erstattet man aber zurück, so dass die LEV nicht gekündigt oder ausgesetzt werden müssen. Die Situation ist aber, dass diejenigen, weche Guthaben haben am Tag des Erhalts der Abrechnung am Liebsten das Guthaben bereits auf dem Konto hätten - anderer Seits muss man als Verwalter gelegentlich einige Mühen auf sich nehmen um die Rückstände notfalls beizutreiben und dies erst dann Beginnend nach beschlossener und rechtswirksamer Abrechnung.

Das Gesetz habe ich nun nicht wirklich nachgelesen, da sich dies ständig mit immer wiederkehrenden Streitigkeiten und den daraus resultierenden Urteilen verändert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ober-/Landesgerichte der einzelnen Bundesländer gegensätliche Rechtssprechung handhaben, auf die man sich beziehen kann. Leider haben dann auch viel zu wenig Richter auf den Amtsgerichten ausreichend Kenntnis und Ahnung das WEG betreffend. Bei Klarheit für den Bürger wären weniger Streitigkeiten und eine nicht unerhebliche Umsatzeinbuße wäre für die Herren Anwälte zu erwarten. Die ständigen Änderungen sind ein allgemeines Ärgernis und daher muss ich leider auf einen Rechtsanwalt verweisen, da ich kein Jurist bin. Und sei beruhigt, den Anwalt, den Du nimmst, wird klar Deiner Meinung sein, so dass Du ein Anspruch auf die Erstattung des Geldes hast - während der Gegenanwalt seine Partei vom Gegenteil überzeugt hat. Lustig ist hierbei, dass genau die gleichen Empfehlungen ausgesprochen würden, wenn die gleichen Anwälte für die jeweils andere Seite tätig wäre.

Daher meine Empfehlung:
Dein Geld ist nicht weg, sondern nur eine Weile wo anders. Also freue Dich, dass im September 2011 eine ziemliche Gutschrift Dein Konto auffüllen wird. Der beste Streit taugt nichts.

Hallo Ixora,

das verstehe ich jetzt nicht ganz! Sie schreiben, die Nebenkosten beliefen sich bis Sept. 10 auf 370, ab dann auf 280.- im Monat. So weit so gut.

Woher haben Sie diese Werte? Normalerweise bekommt sie der Eigentümer auf der Abrechnung immer mitgeteilt, und er überweist sie dann an die Verwaltung, bzw. diese hat eine Abbuchungsermächtigung.

Wenn SIE das Hausgeld bzw. die Nebenkosten überweisen, dann haben SIe zu viel überwiesen, wenn abgebucht wird, wurde eben falsch abgebucht!!!

Richtig ist, dass das Hausgeld/Nebenkosten erst bei der nächsten WEV wieder geändert werden kann/können. Insofern konnte die Hausverwaltung nichts (wie Sie gewollt hätten: zusätzlich) anpassen!

Wenn die Verwaltung „richtig“ und korrekt arbeitet (aus Ihrer Schilderung kann ich nichts Gegenteiliges entnehmen), dann hat man dort Ihre Frage missverstanden, weil sich (vermutlich bei Ihnen als - von mir vermutetem - Neuling beim Wohnungseigentum) ein Missverständnis eingeschlichen hat!

Bei der letzten WEV (Wohnungseigentümerversammlung) wurde das letzte Geschäftsjahr abgerechnet und beschlossen. Die Verwaltung hatte die Verbräuche der vergangenen 12 Monate ermittelt und daraus die jeweiligen neuen (!) Hausgeldzahlungen der einzelnen Parteien errechnet, das hat dann die Gemeinschaft beschlossen. Für Sie sind das dann offensichtlich die 280.- monatlich. Irgendwo in dieser Abrechnung steht dann auch der Vermerk, ab wann der neue Betrag gilt!

Ich vermute mal weiter, Sie hatten vom Makler oder Verkäufer diese 370.- € als Hausgeld genannt bekommen und überweisen sie nun treu und brav. Möglicherweise wird bei IHRER Verwaltung beim Geldeingang nur kontrolliert, OB und nicht WIE VIEL Sie überwiesen haben, also ist es dort noch gar nicht aufgefallen, dass Sie zu viel zahlen.

Wenn ich mit meinen bisherigen Annahmen Recht habe, dann können Sie mit Ihren Hausgeldzahlungen so lange aussetzen, bis der Mehrbetrag ausgeglichen ist - und dann mit 280.-€ weitermachen.

Wird der falsche Betrag abgebucht, dann über die Bank zurückholen, soweit möglich und die Abbuchungsermächtigung widerrufen bis das Konto wieder ausgeglichen ist. Das ist aber mit Kosten für Ihre Verwaltung verbunden.

Sie können natürlich auch den Verwalter anrufen und ihn um die Rückzahlung bitten. Wenn er nicht will: Siehe oben! Aber es gibt keinen Grund, dass er nicht wollen will! Das ist ein normaler Vorgang im Geschäftsverkehr, dass ich zu viel bezahlte Beträge zurück bekomme! Sie haben als WE-Neuling hier etwas falsch verstanden und man hat es Ihnen wohl auch nicht richtig erklärt - sonst hätten Sie ja nicht hier, bei wer-weiss-was, diese Frage gestellt.

Sie sollten sich aber noch etwas überlegen: Wenn Sie schreiben, der Vorbesitzer habe krankheitsbedingt an der letzten WEV nicht teilgenommen, dann stellt sich bei mir sofort die Frage: War er möglicherweise länger krank, gab es da vielleicht einen längeren Krankenhaus-Aufenthalt? Wenn ja, dann war der Verbrauch an Heizung, Wasser, usw. deutlich niedriger als vorher und der Verwalter hat (ohne groß nachzudenken) den reduzierten Wert als neuen Verbrauch angesetzt. Das könnte zur Folge haben, dass SIE naturgemäß wieder mehr verbrauchen - Sie bewohnen diese Räume ja - und am Ende des Abrechnungszeitraumes erwartet Sie eine deftige Nachzahlung!

Also, erst mal bei den Nachbarn informieren und dann überlegen, wie das eigene Verbrauchsverhalten ist und dann erst eine Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens in puncto Rückzahlung treffen.

Hallo,

bei der eigentümerversammlung werden die Vorauszahlungen die zu leisten sind durch Abstimmung festgelegt. Somit sind sie bis zur nächsten Abrechnungsperiode festgelegt. Ihr Guthaben geht ihnen ja nicht verlohren, Sie bekommen es ja nach der Endabrechnung ausgezahlt.

Mit freundliche Grüßen

Andreas Kubig

Hallo Ixora,

Dein Bericht ist etwas ungewöhnlich und es könnte sich auch um ein Missverständnis handeln. Die Nebenkonstenvorauszahlungen werden aufgrund eines Wirtschaftsplanes (Schätzung voraussehbarer Kosten) ermittelt. Eine ordnungsgemäße Hausverwaltung schlägt die daraus ermittelten Vorauszahlungen der Eigentümerversammlung vor und läßt darüber abstimmem (Beschluß). An diesen Beschluß ist der Hausverwalter wie auch die Eigentümer gebunden. Dass sich eine Vorauszahlung in der von Dir geschilderten Größenordnung verringert ist mehr als unglaubwürdig. Da müßten ja Kosten in hohem Maße wegfallen und das ist nicht üblich, wenn nicht ein gravierendes Ereignis eingetreten ist oder die bisherigen Schätzungen total daneben lagen. Selbst bei Energiekostenschwankungen ist diese Größenordnung nur sehr selten. Ich meine deshalb eher, dass hier ein Missverständnis vorliegt, was durch div. PC-Programme durchaus möglich ist. Die neue Berechnung ist vielleicht ohne das Verwalterhonorar und ohne die Rücklagen und somit nicht vollständig angegeben. Weiter kann es sein, dass die Heizkosten, welche ja laut Heizkostenverordnung verbraucherabhängig sind, nicht mit eingerechnet wurden. Hier besteht die Möglichkeit, dass Dein Vorgänger einen hohen Verbrauch hatte und Du (vielleicht) einen niedrigeren hast aber das ist ja erst nach der bevorstehenden Heizperiode zu erkennen. Ich rate deshalb eine klärende Rückfrage beim Verwalter, der ja die Zahlen auf der Hand haben müßte und dann wird sich das bestimmt von alleine erledigen.
Natürlich darf Dir dein Guthaben nicht verloren gehen und muß spätestens nach genehmigter Jahresabrechnung ausbezahlt werden. Also nochmals: Wenn alles seine Richtigkeit hat und Du wirklich monatlich viel zu viel an Umlage zu zahlen hättest, ist das Gespräch mit dem Verwalter über die Reduzierung der Umlage immer noch am Sinnvollsten, um den Betrag entsprechend anzupassen. Hier stehen sich zwar Beschluß der Eigentümer und korrekte Hausverwaltung gegenüber aber es ist nicht Sinn der Verwaltung überhöhtes kurzfristiges Vermögen anzuschaffen. Im Übrigen gibt es ja immer noch die Möglichkeit, den ev. bestehenden Bankeinzug für die monatliche Umlage zu kündigen und die geringere Wohnlast selbst einzubezahlen. Dies aber wirklich nur dann, wenn Du 100 % auf der sicheren Seite bist und es mit dem Verwalter keine gütige Lösung gibt. Bei solchen Aktionen sollte man aber immer auch genügend Weitblick haben und überlegen ob die Aktion wirklich so wichtig ist und man sich nicht den Zorn der übrigen Eigentümer zuzieht, was sich irgend wann einmal auch negativ auswirken kann.

Ich hoffe, ein wenig Klarheit in den Fall gebracht zu haben.
Viele Grüße
Hubert

Hallo Hubert,

stimmt schon, habe die Zahlen der NEUEN Abrechnung ja gerade bekommen, der Vormieter hatte extrem hohe Heizkosten. Leider geht die Hausverwaltung überhaupt nicht auf meinen Wunsch nach Anpassung ein.

  • Können wir erst in der Eigentümerversammlung ändern…, die ist aber erst im Sept. 2011.
    Die Frage ist, was passiert, wenn ich statt der geforderten 380,- Euro „nur“ 300,- überweise? Nach der neuen Abrechnung würden knappe 280,- rauskommen.

Gruß Jutta (Ixora)

Die Nebenkosten vor dem neuen Abrechnungszeitraum 01.01.10 -
31.09.10 beliefen sich auf 370,-€.
Nach der neuen Abrechnung betragen die Nebenkosten 280,- € monatlich.

Hallo Ixora,

ich verstehe Deine Frage nicht, ob Du den Überweisungsbetrag reduzieren kannst! Du hast doch selbst von der NEUEN Abrechnung geschrieben, wonach jetzt 280.- anfallen! Mehr musst Du auch nicht zahlen! Verlangt irgend jemand, dass Du mehr zahlst?

Nach der neuen Abrechnung betragen die Nebenkosten 280,- € monatlich.

Diesen Betrag kannst Du „gefahrlos“ überweisen, weil er in der „neuen Abrechnung“ so festgelegt wurde.

Du solltest nur mal prüfen - wie ich gestern geschrieben habe - WIE diese Reduzierung gekommen ist (z.B.: vorheriger Eigentümer lange krank, daher kein Verbrauch), damit DU bei der nächsten Abrechnung nicht sehr viel nachzahlen musst!

pieter

habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt.

370,- € Nebenkosten wurden 2009 bezahlt, da der Mieter extrem hohe Heizkosten hatte.

Bei der Abrechnung für 7/09 bis 7/10 (anderer Mieter) beliefen sich die NK auf ca. 280,-, wurden aber nicht angepasst. Die aufgelaufenen 600,- kamen von der Überzahlung (370,-/mtl.) 01/10 bis 07/10.

Die Hausverwaltung hat nicht anpasst, sondern einfach den alten Wirtschaftsplan übernommen.

Zahle ab 01.11.2010 die Nebenkosten. Ist mir schon klar das ich die zu viel bezahlten verrechnet bzw. evtl. wieder raus bekomme.

Mich ärgert aber erstens die Überheblichkeit dieser HV die mir einfach schreibt, Verbrauch egal, so bestimmt, zahlen!

Und zweitens muss ich die 100,- Euro im Monat mehr erst aufbringen. Und sehe eigentlich gar nicht ein, das mein Geld dort liegen soll, bekomme es ja bestimmt nicht verzinst.

Habe vor statt der verlangten 378,- Euro erst mal 300,- zu überweisen. Weiß allerdings nicht
Was dann passiert. Kann ich das so machen ?

Hoffe jetzt hab ichs richtig dargestellt.

Lieben Gruß
Jutta (Ixora)

habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt.

Richtig, aber jetzt wird es klarer!

370,- € Nebenkosten wurden 2009 bezahlt, da der Mieter extrem
hohe Heizkosten hatte.

Bei der Abrechnung für 7/09 bis 7/10 (anderer Mieter) beliefen
sich die NK auf ca. 280,-, wurden aber nicht angepasst. Die
aufgelaufenen 600,- kamen von der Überzahlung (370,-/mtl.)
01/10 bis 07/10.

Ich gehe davon aus, dass der alte Eigentümer die Nebenkosten für das abgelaufene Wirtschaftsjahr mit diesem Mieter abgerechnet hat - das wäre jedenfalls der rechtlich relevante Ablauf

Die Hausverwaltung hat nicht anpasst, sondern einfach den
alten Wirtschaftsplan übernommen.

Das ist keine saubere Vorgehensweise, i.d.R. wird ein Wirtschaftsplan nur dann für das neue Wirtschaftsjahr übernommen, wenn es keine Veränderungen gegeben hat. Bei einer derartigen Differenz in den Verbräuchen passe ich grundsätzlich den WP an, weil die betroffenen Eigentümer ansonsten benachteiligt werden!

Zahle ab 01.11.2010 die Nebenkosten. Ist mir schon klar das
ich die zu viel bezahlten verrechnet bzw. evtl. wieder raus
bekomme.

Hier haben wir dann ein Problem: Die Eigentümerversammlung entscheidet theoretisch völlig autonom, wie solche Sachen gehandhabt werden. Praktisch gibt der Verwalter die Ergebnisse vor, das heisst, er kann die Versammlung - na, sagen wir - beeinflussen! Er kann einen Beschluss fassen lassen, dass z.B. Überzahlungen aus „abrechnungstechnischen“ Gründen grundsätzlich verrechnet werden. Selbst wenn das unlogisch ist, so bleibt als einzige Gegenmaßnahme der Klageweg! Was den zeitlichen und finanziellen Aufwand angeht in diesem Fall natürlich absolut lächerlich.

Mich ärgert aber erstens die Überheblichkeit dieser HV die mir
einfach schreibt, Verbrauch egal, so bestimmt, zahlen!

Hier muss ich den Kollegen aber beihalten: Ich weiss natürlich nicht, WIE man Dir geantwortet hat (für Überheblichkeit auf Seiten der Verwaltung gibt es keinen Anlass), aber im Grundsatz ist das richtig: Der WP ist beschlossen, eine Änderung wäre nur durch eine a.o. WEV möglich (aber der Anlass ist als Grund nicht ausreichend)!

Und zweitens muss ich die 100,- Euro im Monat mehr erst
aufbringen. Und sehe eigentlich gar nicht ein, das mein Geld
dort liegen soll, bekomme es ja bestimmt nicht verzinst.

Nein

Habe vor statt der verlangten 378,- Euro erst mal 300,- zu
überweisen. Weiß allerdings nicht
Was dann passiert. Kann ich das so machen ?

Na ja, nach §16, Abs.2 WEG gehört zu den Hauptpflichten der Eigentümer u.a. die Kostentragung… Und dann:

Gerät ein WEer mit einer fälligen Leistung in Verzug, so ist er zum Ersatz des dabei der Gemeinschaft entstehenden Schadens verpflichtet (§286 Abs.1 BGB)!

Es kommt drauf an, ob die Verwaltung für das nächste Jahr merkt, dass Du zu wenig zahlst und wie sie dann reagiert. Die Gesetzeslage ist aber eindeutig, würde ich sagen.

Natürlich ist mir klar, dass man das Geld erst aufbringen muss, aber Du hast, nach den von Dir geschilderten Fakten, einfach schlechte Karten: Ein WEV-Beschluss, an dem mit vertretbarem Aufwand absolut nicht gerüttelt werden kann und eine Deinen Absichten entgegenstehende Rechtslage.

Ich hätte Dir gerne etwas positiveres erzählt… :frowning:

Eine Möglichkeit hättest Du aber noch! Geh zu dem Verwalter, führe mit ihm ein ruhiges Vier-Augen Gespräch auf der emotionalen, persönlichen Ebene, erklär ihm Deine Situation (Wohnung neu gekauft, Geld knapp) und frage ihn, ob er es dulden würde, wenn Du diese 80.- Euro weniger überweist? Wenn die Mehrkosten nicht anfallen, weil Du nicht so intensiv Energie verbrauchst, wie Dein Vorvorgänger, dann entsteht der Gemeinschaft auch kein Schaden!

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit einem persönlichen, ruhigen Gespräch viel mehr erreichen kann, als man oftmals denkt…

Good luck

pieter

Hallo Jutta,

da ist jetzt guter Rat teuer. Du kannst ja einmal die verkürzte Überweisung verauchen und abwarten, wie der Verwalter reagiert. Akzeptiert er sie, ist es wohl recht. Schickt er erst mal eine Mahnung, ist noch nicht viel verloren, es sei denn, er berechnet gleich 20,- € Mahngebühren. Dann ist zu überlegen, ob es sich weiter lohnt dem guten Geld schlechtes nachzuwerfen. Droht er mit Rechtsmittel, würde ich klein beigeben, denn er hat ja, (wie schon beschrieben) gemäß Beschluß die besseren Karten. Da kannst Du dir jetzt das günstigste aussuchen.
Eines möchte ich noch zu bedenken geben: Kein Mensch kann voraussehen, wie hart und/oder wie lang der nächste Winter bzw. die kommende Heizperiode ist. Es kann also auch sein, dass tatsächlich sehr hohe Heizkosten, auch bei normaler Beheizung entstehen und dann schaut das Ergebnis schon wieder ganz anders aus als vorher berechnet und Du bist vielleicht froh, keine hohe Nachzahlung leisten zu müssen.
Mehr an Entscheidung kann ich Dir leider nicht abnehmen aber ich hoffe trotzdem, etwas geholfen zu haben.

Viele Grüße
Hubert

Hallo,
zunächst möchte ich Ihnen einen allgemeinen Rat: Wenn Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung werden, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer informieren. Dazu gibt es jede Menge Fachliteratur, aber auch interessante Seiten im Internet, wo Sie einiges nachlesen können.

Es ist tatsächlich so, dass einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung stattfindet, auf der über die Abrechnung des Vorjahres und über den neuen Wirtschaftsplan beschlossen wird. Der von der Versammlung gefasste Beschluss ist dann für und gegen alle Wohnungseigentümer gültig/bindend.
In Ihrem Fall heisst das, dass der aktuelle Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen Gültigkeit hat, und Sie das auf Ihre Wohnung entfallende Hausgeld zu entrichten haben. Eine Überzahlung haben Sie demnach erst dann, wenn die Abrechnung eben eine solche ausweist.
Insofern hat sich die Hausverwaltung korrekt verhalten, denn sie darf die Vorauszahlungen gar nicht ändern, dies obliegt, wie schon erwähnt, der Versammlung der Wohnungseigentümer.

Viele Grüße
Stefan

Hallo,

das von Ihnen geschildete Problem ist immer wiederkehrend.

Der WEG Verwalter hat mit den notwendigen WEG Beschlüssen (Annahme der Hausgeldabrechnung und Festlegung des Wirtschaftsplanes für das neue Jahr) die Maßgabe, dass das monatliche Hausgeld in der beschlossenen Höhe überwiesen wird.

Bitte lesen Sie hierzu das WEG Protokoll und die beschlossenen Abrechnungen / Vorauszahlungen.

Falls alle Unterlagen in der geschilderten Form den Eigentümern vorliegen, ist der WEG Verwalter im Recht.

Viele Grüße
Uwe

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Wohnung gekauft.
Die Nebenkosten vor dem neuen Abrechnungszeitraum 01.01.10 -
31.09.10 beliefen sich auf 370,-€.
Nach der neuen Abrechnung betragen die Nebenkosten 280,- €
monatlich.

Und es ist sind schon über 600,- € Guthaben bis 31.07.10 auf
dem Konto aufgelaufen.

Zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung war der alte
Eigentümer krank, so dass er sich um nichts gekümmert hat. Die
Hausverw. hat die Nebenkosten auch nicht von sich aus
angepasst. (ist das o.k.?)

Da ich die Wohnung nun übernommen habe, habe ich sie
angeschrieben und um Anpassung gebeten. Die Antwort war, geht
nicht, erst nach der nächsten Eigentümerversammlung ( die wäre
aber erst im September 2011). Zu meiner Frage nach dem
Überschuss kam gar nichts.

Meine Frage nun: Muß ich wirklich bis nach er nächsten
Eigentümerversammlung warten, bis die Abschläge angepasst
werden können? (Hätte bis dahin bestimmt an die 1300,-€
Überschuss.)
Und: Müssen Sie mir das Guthaben auszahlen?

Es wäre toll wenn Sie mir nicht nur mitteilen könnten das ich
die Abschläge ändern, bzw. mir den Überschuss auszahlen lassen
kann, sondern auch worauf (Gesetz) sich das begründet, sonst
bekomme ich sicher nur wieder die Antwort, - machen wir nicht-
.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort
und lieben Gruß

Ixora

Hallo Ixora!

Die Eigentümerversammlung als Bestimmungsorgan legt den Wirtschaftsplan mit denen sich daraus ergebenden Einzelwirtschaftsplänen fest. Das sich daraus ergebende Hausgeld muß jeder Eigentümer in voller Höhe zahlen - auch wenn es so erscheint, dass das Hausgeld viel zu hoch ist und sich daraus ein Guthaben (in welcher Höhe auch immer) für den einzelnen Miteigentümer ergibt (die Höhe des WP nach Beschlussfassung wird bestimmt seinen Grund gehabt haben).
Selbst wenn der Verwalter es wollte, darf er nicht ohne Beschluss der Eigentümerversammlung den Wirtschaftsplan oder das Hausgeld des einzelnen Miteigentümers ändern.
Auch das sich aus der Abrechnung ergebende Guthaben wird erst nach Beschlussfassung der Eigentümerversamllung fällig. Z.B. ist die Abrechnung im Mai erstellt und es wird erst im Oktober über diese Abrechnung Beschluß gefasst, ist diese auch erst dann im Oktober mit der Beschlussfassung fällig - vorher nicht.
So steht es im Wohnungseigenmtumsgesetz und der Verwalter wird sich hüten, davon abzuweichen.

Also, wenn die Auszahlung des Guthabens früher gewünscht wird oder das Hausgeld (also damit auch zwangsläufig der für die WEG geltende WP) geändert werden soll, ist ein Beschluß der WEG notwendig.

Grüße
WildeKerle