habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt.
Richtig, aber jetzt wird es klarer!
370,- € Nebenkosten wurden 2009 bezahlt, da der Mieter extrem
hohe Heizkosten hatte.
Bei der Abrechnung für 7/09 bis 7/10 (anderer Mieter) beliefen
sich die NK auf ca. 280,-, wurden aber nicht angepasst. Die
aufgelaufenen 600,- kamen von der Überzahlung (370,-/mtl.)
01/10 bis 07/10.
Ich gehe davon aus, dass der alte Eigentümer die Nebenkosten für das abgelaufene Wirtschaftsjahr mit diesem Mieter abgerechnet hat - das wäre jedenfalls der rechtlich relevante Ablauf
Die Hausverwaltung hat nicht anpasst, sondern einfach den
alten Wirtschaftsplan übernommen.
Das ist keine saubere Vorgehensweise, i.d.R. wird ein Wirtschaftsplan nur dann für das neue Wirtschaftsjahr übernommen, wenn es keine Veränderungen gegeben hat. Bei einer derartigen Differenz in den Verbräuchen passe ich grundsätzlich den WP an, weil die betroffenen Eigentümer ansonsten benachteiligt werden!
Zahle ab 01.11.2010 die Nebenkosten. Ist mir schon klar das
ich die zu viel bezahlten verrechnet bzw. evtl. wieder raus
bekomme.
Hier haben wir dann ein Problem: Die Eigentümerversammlung entscheidet theoretisch völlig autonom, wie solche Sachen gehandhabt werden. Praktisch gibt der Verwalter die Ergebnisse vor, das heisst, er kann die Versammlung - na, sagen wir - beeinflussen! Er kann einen Beschluss fassen lassen, dass z.B. Überzahlungen aus „abrechnungstechnischen“ Gründen grundsätzlich verrechnet werden. Selbst wenn das unlogisch ist, so bleibt als einzige Gegenmaßnahme der Klageweg! Was den zeitlichen und finanziellen Aufwand angeht in diesem Fall natürlich absolut lächerlich.
Mich ärgert aber erstens die Überheblichkeit dieser HV die mir
einfach schreibt, Verbrauch egal, so bestimmt, zahlen!
Hier muss ich den Kollegen aber beihalten: Ich weiss natürlich nicht, WIE man Dir geantwortet hat (für Überheblichkeit auf Seiten der Verwaltung gibt es keinen Anlass), aber im Grundsatz ist das richtig: Der WP ist beschlossen, eine Änderung wäre nur durch eine a.o. WEV möglich (aber der Anlass ist als Grund nicht ausreichend)!
Und zweitens muss ich die 100,- Euro im Monat mehr erst
aufbringen. Und sehe eigentlich gar nicht ein, das mein Geld
dort liegen soll, bekomme es ja bestimmt nicht verzinst.
Nein
Habe vor statt der verlangten 378,- Euro erst mal 300,- zu
überweisen. Weiß allerdings nicht
Was dann passiert. Kann ich das so machen ?
Na ja, nach §16, Abs.2 WEG gehört zu den Hauptpflichten der Eigentümer u.a. die Kostentragung… Und dann:
Gerät ein WEer mit einer fälligen Leistung in Verzug, so ist er zum Ersatz des dabei der Gemeinschaft entstehenden Schadens verpflichtet (§286 Abs.1 BGB)!
Es kommt drauf an, ob die Verwaltung für das nächste Jahr merkt, dass Du zu wenig zahlst und wie sie dann reagiert. Die Gesetzeslage ist aber eindeutig, würde ich sagen.
Natürlich ist mir klar, dass man das Geld erst aufbringen muss, aber Du hast, nach den von Dir geschilderten Fakten, einfach schlechte Karten: Ein WEV-Beschluss, an dem mit vertretbarem Aufwand absolut nicht gerüttelt werden kann und eine Deinen Absichten entgegenstehende Rechtslage.
Ich hätte Dir gerne etwas positiveres erzählt… 
Eine Möglichkeit hättest Du aber noch! Geh zu dem Verwalter, führe mit ihm ein ruhiges Vier-Augen Gespräch auf der emotionalen, persönlichen Ebene, erklär ihm Deine Situation (Wohnung neu gekauft, Geld knapp) und frage ihn, ob er es dulden würde, wenn Du diese 80.- Euro weniger überweist? Wenn die Mehrkosten nicht anfallen, weil Du nicht so intensiv Energie verbrauchst, wie Dein Vorvorgänger, dann entsteht der Gemeinschaft auch kein Schaden!
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit einem persönlichen, ruhigen Gespräch viel mehr erreichen kann, als man oftmals denkt…
Good luck
pieter