oder Verbrauch.
Hallo Maria,
dies sind derzeit noch die Möglichkeiten der Abrechnung für Wasser/Abwasser:
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Abrechnung nach Verbrauch - also Messung durch Wasserzähler.
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Abrechnung nach Wohnflächen - dies ist ausdrücklich so auch im neuen Mietrecht zulässig wenn keine Wasseruhren vorhanden sind und wenn es sich insbesondere um öffentlich geförderten Wohnraum handelt.
Auch hier ist Missbrauch dadurch gegeben, dass jederzeit jemand anderen Personen - gegen Entgeld - waschen kann, weil sich durch das Umlageverfahren die Kosten insgesamt für ein „unsauberes Handeln eines Mitmieters“ nicht wesentlich erhöhen.
- Die tagegenau Abrechnung nach Personen. Sie ist erforderlich, wenn keine Wasseruhren vorhanden sind und technisch das Anbringen von Wassermesszähler zu teuer wird. Tagegenau muss abgerehcnet werden, wenn eine Wasseruhr defekt ist und der Verbrauch nicht aus den Vorjahren geschätzt werden kann. Zu berücksichtigen sind nur die Personen, die gemeldet sind. Besucher sind nicht zu berücksichtigen, auch jene nicht, die mehr als drei Monate anwesend sind, wobei es darauf ankommt, dass der Lebensmittelpunkt nach drei Monaten nicht die Mietwohnung einer anderen Person ist. Lebensmittelpunkt in einer Wohnung bedeutet letztlich Meldepflicht. Hier ist dann klar: Wer medelpflichtig ist, ist auch als Bewohner anzurechnen.
Dies zur allgemeine Klärung - ich habe Dein Posting genommen, da es mir am nächsten stand, um hierauf eine Antwort in dieser Form zu geben.
Diese tagegenaue Abrehcnung ist die wohl ungerechteste Lösung die es gibt. Hier ist zu oft zu beobachten, dass ihn solchen Anlagen - gegen Zahlung - Mieter für fremde Personen waschen oder Dritten gar erlauben, Autos zu waschen, weil sie durch die Umlage nach Tagen günstiger fahren.
Nach neuem Mietrecht kann der Vermieter in solchen Fällen nun abmahnen und bei Nichtbeachtung kündigen. Solche Mieter stören den Hausfrieden ganz gewaltig, ausserdem machen sich solche Mieter schadenersatzpflichtig aus „ungerechfertigter Bereicherung“.
nein, der verbrauch wird einfach auf die personen im haus
umgelegt!
Ich kann mich entsinnen, dass ab einem bestimmten Termin die
Abrechnung zu 50% nach gemessenem Verbrauch erfolgen muss. Ich
weiß aber nicht, ob dies nur für Heizkosten gilt oder
inzwischen auch für Wasser.
Für Warmwasser muss der Schlüssel 30 % Festkosten, 70 % Verbrauch, 40 % Festkosten und 60 % Verbrauch oder 50 % Festkosten und 50 % Verbrauch berechnet werden. Festkosten = Wohnfläche.
Ich würde mal bei der
Verbraucherberatung nachfragen. Wenn hier ggf. ein Versäumnis
des Vermieters vorliegt müsst Ihr vielleicht gar nichts
nachzahlen.
Wie gesagt, bei den Heizkosten weiß ich es sicher (deshalb
mussten damals diese Messfühler an jedem Heizkörper
installiert werden). Am besten ist immer, einen Fachmann zu
befragen. Der kann Dir auch sagen, wie Du am besten gegen
unberechtigte Forderungen vorgehen kannst.
Grüsse Günter