Nebenkosten auf andere leute?!

Also, ich habe letztes Jahr um diese Zeit mit meiner Vermieterin darüber gesprochen. Thema war, dass sie die nebenkosten wie zB wasser auf 4 statt bislang 3 personen verteilen möchte. miterin ist meine freundin und ein anderes paar. also 3. nun, da ich immer dort schlafe wollte sie mich als 4. person berechnen! da haben wir ihr erklärt, dass ich nur zum schlafen da bin, weder dort dusche noch bade. und gewaschen wird dort gar nicht, weil meine freundin alles bei mir wäscht!

das alles hat sie eingesehen und gesagt, dass es bei 3 leuten bleibt! nun kommt sie aber mit der abrechnung für 2002 und siehe da, sie hat doch 4 leute berechnet, was mehrkosten in höhe von 250€ verursacht! hat sie da das gesetz auf ihrer seite??

hiiilfe :frowning:

Hi Michael,

das verstehe ich nun gar nicht, werden denn die Nebenkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet?
Woher kommen denn die 250€

Gruß

Knautschke

http://www.ramblinbluesband.de
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Hallo Michael!

Ich fürchte, die Vermieterin Deiner Freumndin hätte vor Gericht keine Probleme die Forderung gegen Dich durchzusetzen. Wie Du selber geschrieben hast übernachtest Du immer in der Wohnung Deiner Freundin. Nach einem Zeitraum von drei Monaten, den jemand dauerhaft in einer Wohnung verbracht hat gilt diese Person nicht mehr als Besuch, sondern als Bewohner. Ob Du nun dort duschst oder wäschst, ist zunächst einmal unerheblich, da es Deiner Vermieterin (Du nennst sie ja schon selber so) nicht zuzumuten ist, Eure Wasch- und Duschgewohnheiten zu überprüfen und sie es auch tatsächlich nicht kann.
Als Verteidigungsstrategie schlage ich vor, dass Du versuchst, den Gegenbeweis anzuführen und ihr mitteilst, dass Du an einer anderen Adresse gemeldet bist, dort Verbrauchskosten (Wasser, Strom, Heizung) in üblicher Höhe hattest (letzte Abrechnung vorzeigen) und Deine Freundin außerdem schriftlich versichert, dass Du lediglich Besucher bist. Diese Versicherung kann die Vermieterin dann den anderen Mietern vorlegen, denn sie sind es, auf die es ankommt. Der Vermieterin ist es im Endeffekt egal, woher das Geld kommt, nicht jedoch den anderen Mietern, die das Gefühl haben, für Dich mitzahlen zu müssen.

Liebe Grüße

Anja

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hi
mir ist die ganze nebenkostenabrechnung nicht geheuer,da keinerlei zähler pro haushalt vorhanden sind.
die vermieterin hat letztes jahr akzeptiert das er dort nur schläft,also wusste sie es ja und war damit einverstanden.sonst hätte sie darauf bestehen müssen das er im mietvertrag steht.was von beiden parteien unterschrieben sein muss,soviel ich weiss.
ausserdem sagte michael das dort nichtmal wäsche gewaschen wird.demzufolge zahlt seine freundin eh schon mehr nebenkosten als sie verbraucht,da sie ja den 3. teil der rechnung zahlt.
ich glaube nicht das die vermieterin im recht ist,denn bindend ist was im mietvertrag steht und das ist nun mal der 3. teil der rechnung.was das 3 monatsgestz betrifft,da hab ich keine ahnung,aber sie muss ja erstmal beweisen können das er 3 monate am stück dort übernachtet hat.kann sie das?
die idee mit der eigenen nebenkostenabrechnung von michael und der meldebestätigung finde ich super.

lieben gruss
heike *michaelundseinerfreundinfestediedaumendrück*

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hi,
nein, der verbrauch wird einfach auf die personen im haus umgelegt!
der hammer kommt aber jetzt erst…
laut abrechnung, haben wir in der 75m² whg im letzten jahr wasser verbraucht in höhe von 697€!!!
meine eltern haben in ihrem haus, mit waschmaschine, geschirrspüler und 3 personen weniger verbraucht!!!
strom wurde 2002 für etwa 3000€ verbraucht!!!
wobei nicht mit strom, sondern mit Gas geheizt wird!!!
ich hab keine ahnung was ich tun soll, hab noch nie ne whg mit so hohem verbrauch gesehen :frowning:

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Hi Michael,

entascheidend ist, so weit ich weiss, was bei euch im Mietvertrag steht.

  1. dürfen nur die Nebenkosten umgelegt werden, die explizit im Mietvertrag aufgeführt sind,
  2. sind grundsätzlich die Nebenkosten nach Verbrauch abzurechnen,
  3. hat die Vermieterin euch eine detaillierte Verbrauchsabrechnung vorzulegen, die muss bis ins Detail nachvollziehbar sein.
  4. Solange du deine eigene Wohnung hast, am Besten noch in der gleichen Stadt oder so, und dort gemeldet bist und dort auch (nachweislich) deinen Lebensmittelpunkt hast, dort z.B. deine Wäsche wäschst, kochst, ach was weiss ich noch alles, solange bist du auch Besuch bei deiner Freundin, selbst wenn du täglich bei ihr übernachtest. Und das umso mehr, als ihr auch sehr häufig bei dir zu sein scheint (Wäschewaschen etc.) Mitmieter bzw. verbrauchsumlagebeteiligt bist du soweit ich weiss erst, wenn du dauerhaft und ununterbrochen bei ihr einziehst.

Die Höhe der Strom und Wasserkosten macht mich sehr stutzig! Lass dir unbedingt die Rechnungen vorlegen, das muss sie sowieso! Wohnt die Dame eventuell im selben Haus? Oder nebenan? Ich hab den leisen Verdacht, sie legt eventuell auch ihre Strom- und Wasserkosten auf euch um.

Ein paar links:
http://www.ifl-online.de/immobilien/mietnebenkosten.htm
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…

Meine Empfehlung: in den Mieterschutzbund eintreten, das riecht nach Ärger!

Bis denn dann
Burkh

nein, der verbrauch wird einfach auf die personen im haus
umgelegt!

Ich kann mich entsinnen, dass ab einem bestimmten Termin die Abrechnung zu 50% nach gemessenem Verbrauch erfolgen muss. Ich weiß aber nicht, ob dies nur für Heizkosten gilt oder inzwischen auch für Wasser. Ich würde mal bei der Verbraucherberatung nachfragen. Wenn hier ggf. ein Versäumnis des Vermieters vorliegt müsst Ihr vielleicht gar nichts nachzahlen.

Wie gesagt, bei den Heizkosten weiß ich es sicher (deshalb mussten damals diese Messfühler an jedem Heizkörper installiert werden). Am besten ist immer, einen Fachmann zu befragen. Der kann Dir auch sagen, wie Du am besten gegen unberechtigte Forderungen vorgehen kannst.

Gruß
Marian

hi,
nein, der verbrauch wird einfach auf die personen im haus
umgelegt!
der hammer kommt aber jetzt erst…
laut abrechnung, haben wir in der 75m² whg im letzten jahr
wasser verbraucht in höhe von 697€!!!
meine eltern haben in ihrem haus, mit waschmaschine,
geschirrspüler und 3 personen weniger verbraucht!!!
strom wurde 2002 für etwa 3000€ verbraucht!!!
wobei nicht mit strom, sondern mit Gas geheizt wird!!!
ich hab keine ahnung was ich tun soll, hab noch nie ne whg mit
so hohem verbrauch gesehen :frowning:

Hallo Michael,

ich würde die Nebenkostenrechung mal ganz genau zerlegen und mir die Orginalrechnungen vorlegen lassen.

Ich hab derzeit einen Kollegen, der seit 3 Monaten nichts anderes macht als bei diversen Hausverwaltungen die Kontoübersichten der letzten Jahre für die Staatsanwaltschaft neu zu erstellen, da hier einfach ein Nebenkostenbetrug vorliegt.
Wobei diejenigen die Rechnungen der Technischen Werke sogar verfälscht haben.

Leider kein Einzelfall sondern gleich mehrere. Auch wenn es wohl hoffentlich noch die Ausnahme ist.

Aber bei der kostensteigerung kann man nicht vorsichtig genug sein.

Gruß Ivo

Vielen Dank schon mal an alle…
das is ja mal ne super nachricht!
messfühler existieren an keinem einzigen heizkörper!!
heizung wird auf die qm umgelegt!

wegen der höhe der kosten glaub ich langsam, dass die 2. partei (mit riesigem garten) im sommer den wasserverbrauch in die höhe treibt, was diese jedoch bestimmt abstreiten :frowning:
aber ich werd mal einen monat auf die wasseruhr schauen, jetzt so es noch kalt ist! falls der verbrauch deutlich unter dem jahresschnitt liegt, ist das ja schon fast ein beweis!

desweiteren wird der gang zum anwalt wohl in jedem fall erfolgen müssen! vor allem, weil sie uns gesagt hatte, dass es bei 3 personen bleibt und dann im nachhinein doch auf 4 umgelegt wurde!

eins noch…

die 2. partei im haus ist der sohn der vermieterin!! :wink:

gruss und vielen dank nochmal für die guten ansätze und ein schönes WE!!

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Hallo Michael,

die Vermieterin hat das Recht nicht auf ihrer Seite. Bei tagegenauer Abrechnung dürfen nur dié Personen berechnet werden, die tatsächlich in der Wohnung gemeldet sind.

Also, ich habe letztes Jahr um diese Zeit mit meiner
Vermieterin darüber gesprochen. Thema war, dass sie die
nebenkosten wie zB wasser auf 4 statt bislang 3 personen
verteilen möchte. miterin ist meine freundin und ein anderes
paar. also 3. nun, da ich immer dort schlafe wollte sie mich
als 4. person berechnen! da haben wir ihr erklärt, dass ich
nur zum schlafen da bin, weder dort dusche noch bade. und
gewaschen wird dort gar nicht, weil meine freundin alles bei
mir wäscht!

das alles hat sie eingesehen und gesagt, dass es bei 3 leuten
bleibt! nun kommt sie aber mit der abrechnung für 2002 und
siehe da, sie hat doch 4 leute berechnet, was mehrkosten in
höhe von 250€ verursacht! hat sie da das gesetz auf ihrer
seite??

Nein, siehe oben. Rechnung zurückweisen. Wenn die Vermieterin so verfahren dürfte, dann müsste sie jeden Besuch kontrollieren und in der Abrechnung berücksichtigen. Da dies unmöglich ist und zudem Kosten verursacht, die weit über dem Sinn und Zweck liegen, hat der Gesetzgeber nur erlaubt, dass von der tatsächlich in der Wohnung gemeldeten Personenzahl auszugehen ist.

Entscheidend ist daher, ob Du angemeldet bist. Mehrkosten in Höhe von 250 EURO können niemals zusätzlich für eine 2. Person entstehen. Umgerechnet wären dies rd. 500 DM zusätzlich. Es wird jedoch im Schnitt ein Höchstsatz von 10 EURO pro Monat und pro Person angenommen, es dürften daher höchstens 120 EURO zusätzlich entstehen.

Bei dieser Höhe, gab es einen Wasserschaden ? Einen Defekt in einem WC mit ständig ablaufendem Wasser, wird im Sommer Wasser anderweitig - Gartenbeet nässen - oder für Autowaschen verwendet ? Bitte genau nochmals prüfen, wieviel Wasser angeblich verbraucht worden sein soll. Rechnung daher prüfen.

Grüsse Günter

oder Verbrauch.

Hallo Maria,

dies sind derzeit noch die Möglichkeiten der Abrechnung für Wasser/Abwasser:

  1. Abrechnung nach Verbrauch - also Messung durch Wasserzähler.

  2. Abrechnung nach Wohnflächen - dies ist ausdrücklich so auch im neuen Mietrecht zulässig wenn keine Wasseruhren vorhanden sind und wenn es sich insbesondere um öffentlich geförderten Wohnraum handelt.

Auch hier ist Missbrauch dadurch gegeben, dass jederzeit jemand anderen Personen - gegen Entgeld - waschen kann, weil sich durch das Umlageverfahren die Kosten insgesamt für ein „unsauberes Handeln eines Mitmieters“ nicht wesentlich erhöhen.

  1. Die tagegenau Abrechnung nach Personen. Sie ist erforderlich, wenn keine Wasseruhren vorhanden sind und technisch das Anbringen von Wassermesszähler zu teuer wird. Tagegenau muss abgerehcnet werden, wenn eine Wasseruhr defekt ist und der Verbrauch nicht aus den Vorjahren geschätzt werden kann. Zu berücksichtigen sind nur die Personen, die gemeldet sind. Besucher sind nicht zu berücksichtigen, auch jene nicht, die mehr als drei Monate anwesend sind, wobei es darauf ankommt, dass der Lebensmittelpunkt nach drei Monaten nicht die Mietwohnung einer anderen Person ist. Lebensmittelpunkt in einer Wohnung bedeutet letztlich Meldepflicht. Hier ist dann klar: Wer medelpflichtig ist, ist auch als Bewohner anzurechnen.

Dies zur allgemeine Klärung - ich habe Dein Posting genommen, da es mir am nächsten stand, um hierauf eine Antwort in dieser Form zu geben.

Diese tagegenaue Abrehcnung ist die wohl ungerechteste Lösung die es gibt. Hier ist zu oft zu beobachten, dass ihn solchen Anlagen - gegen Zahlung - Mieter für fremde Personen waschen oder Dritten gar erlauben, Autos zu waschen, weil sie durch die Umlage nach Tagen günstiger fahren.

Nach neuem Mietrecht kann der Vermieter in solchen Fällen nun abmahnen und bei Nichtbeachtung kündigen. Solche Mieter stören den Hausfrieden ganz gewaltig, ausserdem machen sich solche Mieter schadenersatzpflichtig aus „ungerechfertigter Bereicherung“.

nein, der verbrauch wird einfach auf die personen im haus
umgelegt!

Ich kann mich entsinnen, dass ab einem bestimmten Termin die
Abrechnung zu 50% nach gemessenem Verbrauch erfolgen muss. Ich
weiß aber nicht, ob dies nur für Heizkosten gilt oder
inzwischen auch für Wasser.

Für Warmwasser muss der Schlüssel 30 % Festkosten, 70 % Verbrauch, 40 % Festkosten und 60 % Verbrauch oder 50 % Festkosten und 50 % Verbrauch berechnet werden. Festkosten = Wohnfläche.

Ich würde mal bei der

Verbraucherberatung nachfragen. Wenn hier ggf. ein Versäumnis
des Vermieters vorliegt müsst Ihr vielleicht gar nichts
nachzahlen.

Wie gesagt, bei den Heizkosten weiß ich es sicher (deshalb
mussten damals diese Messfühler an jedem Heizkörper
installiert werden). Am besten ist immer, einen Fachmann zu
befragen. Der kann Dir auch sagen, wie Du am besten gegen
unberechtigte Forderungen vorgehen kannst.

Grüsse Günter

Hallo,

strom wurde 2002 für etwa 3000€ verbraucht!!!

Waren das wirklich 3000 Euro? Fürs ganze Haus? Oder waren es 3000 kWh?

Als Anhaltspunkt für dich: Unser Verbrauch (2 Personen, Warmwasser elektrisch) liegt bei 3500 kWh pro Jahr und 15 Cent pro kWh. Das sind also 450 Euro pro Jahr.

Gruss, Niels