Die Sachlage:
Ich habe meine Wohnung im Februar gekündigt, in der ich 17 Jahre gewohnt habe, da ich kurzfristig eine grössere, passendere Wohnung gefunden habe. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Gesetz. Mit der Vermieterin habe ich mich geeinigt, dass ich 3 Monate früher raus kann. D. h. ich muss bis 30.11.2000 für die alte Wohnung weiter Miete zahlen.
Das sehe ich so weit auch ein.
Meine Frage:
Welche Nebenkosten (und ich welcher Höhe) muss ich weiterbezahlen? Meine Vermieterin verlangt z. B. Heizkosten, die nach qm abgerechnet werden, Wasserkosten und Satellitenanlage, obwohl niemand die Wohnung nutzt und daher auch keinerlei Verbrauch ist. Meine Nebenkosten belaufen sich normalerweise auf 280 DM im Monat. Jetzt soll ich für die nächsten Monate 220 DM bezahlen!
sie muß die volle Summe vorauszahlen, bei der Nebenkostenabrechnung dürfte es sich jedoch bemerkbar machen, dass niemand darin gewohnt hat (variable Bestandteile der NK).
Ansonsten hat sie Glück, andere lassen einen das ganze Jahr bezahlen.
Tipp: sobald die Wohnung neu vermietet ist (sollte innerhalb von 3 Monaten möglich sein), braucht sie die Miete nicht mehr weiter zu bezahlen.
Meine Frage:
Welche Nebenkosten (und ich welcher Höhe) muss ich
weiterbezahlen? Meine Vermieterin verlangt z. B. Heizkosten,
die nach qm abgerechnet werden, Wasserkosten und
Satellitenanlage,
Die Umlage der Heizkosten nach qm ist nach der zweiten Berechnungsverordnung grundsätzlich nicht zulässig. Nach dieser sind zwischen 50 und 70% nach Verbrauch umzulegen. Auch die Wasserkosten sind nur nach Verbrauch zubezahlen. Aber wieso zahlst Du was für die Satellitenanlage? Hier gibt es doch keine Grundgebühr? Das einzigste was hier umlagefähig sein könnte sind die Installationskosten für die Modernisierung der Antennenanlage.
Abgesehen von den Heizkosten usw. mußt Du alle Kosten die mit dem Betrieb der Wohung zusammenhängen in voller Höhe bezahlen.
Das Problem was Du hast ist die verkürzte Kündigungsfrist. Wenn Du das nicht schriftlich hast und die Nebenkosten kürz wirst Du hierdrauf vielleicht verzichten müssen. Meine Erfahrung sagt mir das meistens ein vernüftiges Gespräch mit einem Vermieter einen weiterhilft als die Methode mit der Brechstange. Vielleicht kannst Du auch eine Verkürzung der Kündigungsfrist über eine Sonderzahlung erreichen. Versuch doch halbe halbe mit deiner Vermieterin zu machen.
Vielleicht konnte ich dir damit helfen.
martin
p.s. überigens das Märchen mit drei Nachmietern um ohne Kündigungsfrist auszuziehen stimmt überigens nicht!!