Hallo,
die Grundlage für die Berechnung der Nebenkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung (Grunderwerbsteuer, Notarkosten) ist soweit mir bekannt der Kaufpreis bzw. die Anschaffungskosten. Meine Frage richtet sich im Prinzip auf den Unterschied zwischen Kaufpreis und Anschaffungskosten. Denn, wenn ich nun eine Wohnung kaufe und mit dem Verkäufer vereinbare, dass ich seine Vorfälligkeitszinsen, die bei der Ablösung seines Darlehns entstehen, übernehme, ist dann auf diesen Betrag Grunderwerbsteuer zu entrichten? Wie sieht es mit den Notarkosten aus?