Hi,
angenommen, eine Familie besitzt ein Wohnhaus, das sie auch selbst bewohnt. Im Erdgeschoß befindet sich ein Ladengeschäft, das schon seit 8 Jahren an ein kleines Versicherungsbüro vermietet ist. Der Mietvertrag enthält zu den Nebenkosten nur folgende Formulierung:
“Die Heizung wird anteilig mit einer Vorauszahlung von x € monatlich jährlich verrechnet. Das Wassergeld beträgt monatlich x €. Alle anderen üblichen Mietnebenkosten werden vom Mieter anteilig übernommen.“
Bisher wurde nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt – natürlich die Schuld der Familie, aber so weit, so gut. Aufgrund der gestiegenen Heizölpreise möchte diese mehr höhere Nebenkosten haben, was der Mieter nicht akzeptieren möchte.
Hätte die Familie nun die Möglichkeit, eine richtige, „ordentliche“ Nebenkostenabrechnung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, ggf. auch Nachforderungen für das letzte Jahr zu stellen? (Selbstverständlich müsste man diese dann wahrscheinlich für die letzten 5 Jahre erstellen, denn der Mieter könnte evtl. Guthaben ja zurückfordern.)
Wenn ja, kann man Versicherungen und Grundsteuer einfach auf die Fläche umlegen? Wie sieht es mit der Heizung und dem Wasser aus? Extra Zähler gibt es nicht.
Wenn nein, erfordert eine Neuregelung der Nebenkosten bzw. auch nur der Heizkosten einen neuen Vertrag oder einen schriftlichen Zusatz? Kann der Mieter sich weigern, die Erhöhung zu tragen?
MfG
Julia
Hi,
angenommen, eine Familie besitzt ein Wohnhaus, das sie auch
selbst bewohnt. Im Erdgeschoß befindet sich ein Ladengeschäft,
das schon seit 8 Jahren an ein kleines Versicherungsbüro
vermietet ist. Der Mietvertrag enthält zu den Nebenkosten nur
folgende Formulierung:
“Die Heizung wird anteilig mit einer Vorauszahlung von x €
monatlich jährlich verrechnet. Das Wassergeld beträgt
monatlich x €. Alle anderen üblichen Mietnebenkosten werden
vom Mieter anteilig übernommen.“
d.H nach Fläche verteilt
Bisher wurde nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt –
natürlich die Schuld der Familie, aber so weit, so gut.
Aufgrund der gestiegenen Heizölpreise möchte diese mehr höhere
Nebenkosten haben, was der Mieter nicht akzeptieren möchte.
Was bleibt Ihm übrig wenn die Nebenkosten "jährlich verrechnet. " werden
Hätte die Familie nun die Möglichkeit, eine richtige,
„ordentliche“ Nebenkostenabrechnung zu erstellen bzw.
erstellen zu lassen, ggf. auch Nachforderungen für das letzte
Jahr zu stellen?
(Selbstverständlich müsste man diese dann
wahrscheinlich für die letzten 5Jahre erstellen, denn der
Nein 4 Jahre,
Mieter könnte evtl. Guthaben ja zurückfordern.)
Wenn ja, kann man Versicherungen und Grundsteuer einfach auf
die Fläche umlegen? Wie sieht es mit der Heizung und dem
Wasser aus? Extra Zähler gibt es nicht.
Wenn nein, erfordert eine Neuregelung der Nebenkosten bzw.
auch nur der Heizkosten einen neuen Vertrag oder einen
schriftlichen Zusatz? Kann der Mieter sich weigern, die
Erhöhung zu tragen?
Sicherlich, Ihn den gewerblichen Mieter schützt das Mietgesetz aber nicht
Wolfgang
MfG
Julia
Hi Wolfgang,
erstmal vielen Dank schonmal.
Kannst du folgende Frage aus meinem Ursprungsposting beantworten?
Wenn ja, kann man Versicherungen und Grundsteuer einfach auf
die Fläche umlegen? Wie sieht es mit der Heizung und dem
Wasser aus? Extra Zähler gibt es nicht.
Das würde mir sehr helfen!
MfG
Julia