Beginn der AfA bei Hauskauf
Servus,
die AfA beginnt mit dem Erwerb = Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, „BNL“.
Wenn das Objekt angeschafft wird, um es zu vermieten, zählt die AfA zu den Werbungskosten zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen, führt dies zu negativen Einkünften (= Verlust) aus Vermietung und Verpachtung.
Dieser Verlust wird zuerst mit anderen Einkünften im selben Veranlagungszeitraum ausgeglichen; wenn dann noch was übrig ist, im Rahmen bestimmter Grenzen um ein Jahr zurück- und erst dann vorgetragen, wenn noch was übrig ist.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder