Nebenkosten bei Hauskauf

Hallo,

wenn jemand gegen Ende des Jahres ein Haus kauft, das er vermietet, hat er zwar viele Nebenkosten für Makler, Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer usw., aber noch kaum Mieteinnahmen. Kann er die Kosten dann als Verlustvortrag ins kommende Jahr übernehmen, oder ist das Geld für ihn verloren?

Grüße
Carsten

Beginn der AfA bei Hauskauf
Servus,

die AfA beginnt mit dem Erwerb = Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, „BNL“.

Wenn das Objekt angeschafft wird, um es zu vermieten, zählt die AfA zu den Werbungskosten zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Wenn die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen, führt dies zu negativen Einkünften (= Verlust) aus Vermietung und Verpachtung.

Dieser Verlust wird zuerst mit anderen Einkünften im selben Veranlagungszeitraum ausgeglichen; wenn dann noch was übrig ist, im Rahmen bestimmter Grenzen um ein Jahr zurück- und erst dann vorgetragen, wenn noch was übrig ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Der Blumenpeter hat´s beantwortet…

Viel Erfolg!
falko

Hallo Carsten,

der Antwort des „Blumepeder“ ist nichts hinzuzufügen.

Hulda aus Fulda