Wie muss/darf ich bei einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten und Gesamt 9 Personen bei Leerstand von 3 Monaten einer Wohneinheit / vor Leerstand 3 Pers., die NEbenkosten bei der JAhresabrechnung verteilen?
Hallo, also hier ist ja erst einmal die Frage, nach welchen Kriterien die Nebenkosten abgerechnet werden - nach Quadratmetern, nach Personenzahlen oder gibt es Messgeräte in den einzelnen Wohnungen. Hierbei denke ich mal geht es hauptsächlich um die Heizkosten. Für den Leerstand einer Wohnung können die anderen Mietparteien ja nichts. Aber es gibt da eine gesetzliche Regelung und es ist auch wichtig das nach Verteilerschlüsseln abgerechnet wird.
Grüssle Christina
Wie muss/darf ich bei einem Mehrfamilienhaus mit 3
Wohneinheiten und Gesamt 9 Personen bei Leerstand von 3
Monaten einer Wohneinheit / vor Leerstand 3 Pers., die
NEbenkosten bei der JAhresabrechnung verteilen?
Hallo Christina,
verstehe, dass nähere Angaben wichtig sind.Es sind in den 3 Wohneinheiten jeweils Warmwasserzahler, Heizkostenzähler sowie Kaltwasserzähler vorhanden.Laut Mietverträge ist der Nebenkostenverteilerschlüssel für Kalt-/Abwasser nach Nutzer-/Wohneinheit und Personen umzulegen. Für Versicherungen, Grundsteuer nach Wohn-m²,
Aus meiner Sicht sind die Grundkosten selbstverständlich auch auf den Leerstand anzurechnen. D. h. Grundkosten: Heizung/Warmwasser (Wartung,Schornsteinfeger,ErmittlungWerte/Messung/Miete der Messgeräte),
Versicherungen,Grundsteuer,Kalt-/Abwasser Allgemein (auf je 3 Nutzer zu verteilen anteilig nach Nutzung der Tage bzw. Monate).
Doch wie sieht es bei den Verbrauchskosten aus:
Bsp. Allgemeinstrom, Kalt-/Abwasser allg., dürfen bzw müssen hier die Kosten, da bei Leerstand auch kein Verbrauch, nicht auf die übrigen Nutzer in der von Ihnen genutzten Zeit umgelegt werden?
ODer ist bei Leerstand grundsätzlich die leerstehende Nutzereinheit mit 1 Person abzurechnen?
Für Deine Antwort im Voraus herzlichen Dank!
Biggi