wenn jemand eine Wohnung anmietet und diese letztendlich doch nicht bezieht,dieser dann 3 Warmmieten überweist und sich auch die schlüssel nicht aushändigen lässt vom vermieter,kann das möglich sein,dass trotzdem noch nachzahlungen ins haus flattern können? z.b. für wasser,obwohl derjenige nie in der whg.drin war und keinen tropfen verbraucht haben kann?
natürlich sind die Nebenkosten (soweit vertraglich vereinbart) zu begleichen, reicht die Vorauszahlung nicht aus, so können auch Nachforderungen entstehen.
ja sicher müssen die vorauszahlungen geleistet werden,aber z.b. wasser.wenn niemand in der wohnung wohnt kann nix verbraucht werden und schon garnichts nachgefordert werden.oder ?
bloss wenn derjenige sich nichtmal den schlüssel aushändigen liess und somit die whg.niemals betreten hat kann es doch net sein,dass erhebliche nachzahlungen für wasser und heizung entstehen.die wohnung wurde ja quasi nie bezogen ;nur wurden 3 warmmieten gezahlt an vermieter.
Ich geh jetzt mal davon aus, dass die Wohnung 3 Monate leer stand.
Natürlich muß die Wohnung beheizt werden um zu verhindern, dass Rohre einfrieren oder sich sonstige Schäden ergeben. Die Kosten hierfür sind vom Mieter zu zahlen. Heizkosten müssen in der Regel nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden (wenn denn nicht direkt mit dem Versorger Verträge geschlossen werden müsssen wie zum Beispiel bei dem Betrieb von Gasetagenheizungen). Also fallen Kosten an, selbst wenn die Wohnung leer steht.
Wenn dann noch nur über einen Zeitraum von 3 Monaten während der Heizperiode Vorauszahlungen auf die Heizkosten geleistet werden, so ist vorprogrammiert, dass es zu Nachzahlungen kommt.
Mal einfach gefragt, wer denn sonst als der Mieter soll denn für die Kosten aufkommen.
es wurde ja eine gewisse vorauszahlung geleistet und die frage ist,ob diese nicht normal ausreichen müssten,damit rohre nicht einfrieren oder ob ein vermieter in diesem fall die so hoch stellen kann wie er will.
Der Vermieter darf zumindest die Wohnung bei Leerstand ausreichend beheizen. Ob die Vorrauszahlung dafür reicht, kann hier von niemanden seriös beantwortet werden.
nein wahrscheinlich nicht,genau wie die frage,wer wasser verbraucht hat,wenn niemand drin gewohnt hat (wohnungen haben wasseruhren).eigenartig isses nur,dass jemand 10 jahre dieselbe wohnung bewohnt und eher rückerstattungen hat,obwohl derjenige nicht mal wirklich an heizung und wasser groß spart.manche dinge muss man wahrscheinlich einfach nicht verstehen.danke für die antworten. lg
Ist ein Verbrauch über die Wasseruhren berechnet worden?
Wie genau wurde das Mietverhältnis beendet, gab es irgendwelche Vereinbarungen?
War die Wohnung während der 3 Monate leer?
es wurde der gesamtverbrauch für die wohnung an wasser und heizkosten zu gleichen teilen monatlich aufgeteilt an die mieter,die in dem jahr dort wohnten.obwohl es wasseruhren und auch heizungszähler gibt,wurde kein verbrauch für den 1 monat angegeben.
vereinbarungen gab es weiter nicht. der vertrag wurde unterschrieben,dann wurde von seiten des mieters der vertrag wieder gekündigt.vereinbart wurde nur,dass die wohnung nicht bezogen oder betreten wird und dass der mieter auch garnicht erst die schlüssel haben will. es wurden 3 warmmieten auf einen schlag gezahlt.
die wohnung sollte jedenfalls 3 monate leer gewesen sein und von seiten des vermieters wurde gesagt,dass er nach ablauf der 3 monate einen neuen mieter hat.
Es gibt Kosten, die fallen an, egal, ob man in der Wohnung war oder nicht, dazu kann auch Wasser gehören. Je nach dem, wie hoch die angefallenen Kosten sind, kann es natürlich sein, dass die Vorauszahlung nicht ausreicht.
Meint der Mieter, es seien Kosten zu Unrecht umgelegt worden, da sie nicht angefallen sind, muss er diesbezüglich Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Hier wird eine weitergehende Antwort nicht möglich sein.
Zu den Kosten die immer anfallen gehören 30 - 50% der Gesamtheizkosten. Diese sind gemäß Heizungsverordnung auf die m² umzulegen.
Weiterhin sind Heizkostenvorauszahlungen auch im Sommer zu leisten. Dass dann nur für den Dezember eine Nachzahlung zu leisten sein wird, ist zu erwarten. Abgesehen davon war der Dezember 2010 meiner Erinnerung nach ein sehr, sehr kalter. Wurde denn eine Zwischenablesung durchgeführt? Wenn die Heizkosten nicht abgelesen sondern, wie zulässig, über Gradtagzahlen ermittelt wurde, wird der Verbrauch des Vormieters mit in die Rechnung einfließen. Es spielte also keine Rolle, ob geheizt wurde oder nicht, zumindest keine große.
Beim Wasser wurde ja schon geschrieben, dass über m² abgerechnet wurde. Wenn nicht alle Wohnungen über Zähleinrichtungen verfügen, ist das so auch richtig.
es gibt wasserzähler und selbst wenns nicht so wäre und nur einige nen zähler hätten,weiss ich nicht was daran richtig wäre,alle nach qm2 abzurechnen,
naja wie auch immer,das weiss hier wahrscheinlich auch keiner ganz genau,das wird letztendlich der mieterbund klären,dann is man auf der sicheren seite.
„Wenn nicht alle Wohnungen über Zähleinrichtungen verfügen“ hatte ich geschrieben. Dann müssten diejenigen Messungenauigkeiten bezahlen, die keine Uhr haben. Und das ist nicht zulässig.
Mieterverein wäre in diesem fiktiven Fall sicherlich nicht die schlechteste Idee.
kann doch lesen.ne bezieht sich auf „nicht die schlechteste idee“.darum schrieb ich ne ist die beste idee.aber alles egal,das muss ma jemand prüfen,der sich damit auskennt.das hier bringt einen bei sowas nicht so wirklich weiter.