Wir haben im Dezeber 2014 einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben, welche wir zum 01.03.2015 bezogen haben.
Diese Wohnung war von 01.01.2015 bis zu unserem einzeug unbewohnt.
Der Vermieter hat uns die Wohnung gegeben unter der vorraussetztung gegeben dass wir für Januar und Febuar die Mietnebenkosten bezahlen.
Darf er das ?
Unbewohnt heisst ja nicht, dass diese nicht gemietet war, wann fängt denn euer Mietvertrag an?
Denn der Einzug ist unerheblich für die Mietdauer.
mietvertrag begin 01.03
Müllkosten,Hausreinigung,Hausmeister,Heizung damit nichts einfriert
ja dass ist klar. aber darf er das von uns verlangen obwohl wir noch nicht dort wohnen.
wir habe das dann alles bezahlt aber nicht genutzt .
So wie ich das sehe, habt ihr euch geeinigt, dass der Vermieter die Wohnug 2 Monate für euch frei hält, er verzichtet auf die Meiteinnahmen und ihr zahlt dafür die nebenkosten. Ein guter Deal will ich dazu erst mal meinen, nur schlecht vertraglich fest gehalten.
Ihr wollt dann dagegen verstoßen, glaube kaum, dass man so ein gutes Mietverhältnis erreicht.
Das darf er nur wenn das, seperat vom Mietvertrag, in einem weiteren Vertrag mit Euch geregelt wurde.
Wenn nicht, geht der Wohnungsleerstand zu Lasten des Vermieters.
Warum ist man erst am 1.3. eingezogen, weil man nicht eher aus dem alten MV raus kam und der neue VM sich bereit erklärte die Wohnung solange frei zu halten?
Dann ist´s eine moralische Frage und wenn man dem neuen VM jetzt die gesetzliche Regelung unter die Nase hält, dann wird das von Anbeginn bis Ende der Mietzeit ein „super“ Verhältnis Mieter-Vermieter sein.
Es gibt Vermieter die versuchen solche Mieter schnellstmöglich und nach Kräften wieder loszuwerden. Verdenken kann man´s ihnen nicht! ramses90
Servus,
ja natürlich. Er darf auch die Wohnung nur an Leute vermieten, die ihm jeden Samstag das Auto waschen und polieren und jeden Oktober seinen Gemüsegarten umgraben, oder für den Vertragsabschluss einen Tausender Siegelhonorar verlangen.
Nicht verlangen dürfte er Leistungen z.B. sexueller Natur, über die sich wegen Sittenwidrigkeit kein wirksamer Vertrag abschließen lässt.
Schöne Grüße
MM
Wobei dies auch eine zahlung in Naturalien sein könnte, wenn die Gegenseite im Horizontalen Gewerbe Arbeitet. Oder wie Drücke es das Arbeitsamt aus wenn man nach Prostituierte sucht:
Berufe in der Sozialarbeit & Sozialpädagogik - hoch komplexe Tätigkeiten“.
Zu dieser Berufsgattung gehört u.a. der Beruf „Streetworker/Streetworkerin“.
Zitat von https://entgeltatlas.arbeitsagentur.de
Servus,
lass das nicht Otto ‚konzepi‘ sehen: In seinem Lebenswerk steckt so viel Hirnschmalz (und es ist ja eigentlich auch insgesamt gelungen), aber alle machen sich nur darüber lustig.
Schöne Grüße
MM
Auch mündliche Verträge sind Verträge. „Der Vermieter hat uns die Wohnung gegeben unter der vorraussetztung gegeben dass wir für Januar und Febuar die Mietnebenkosten bezahlen.“ klingt für mich schon sehr danach, dass es eine entsprechende Vereinbarung gab.
Klar. Vertrag ist Vertrag.
Wenn es vereinbart ist, sogar die komplette Miete plus…
Vielleicht renoviert Ihr vorher? Wasser verbrauch Strom? Müll?