Nebenkosten bei vorzeitigem Auszug

Mieter A kündigt seine Wohnung zum 31.06
Mieter A zieht am 30.04 aus und macht die Schlüsselübergabe.
Mieter A kann keinen Nachmieter B vorzeigen.
Die Wohnung steht im Mai und Juni leer.

Muss Mieter A für die Monate Mai und Juni die Nebenkosten zahlen oder reicht es aus, wenn er die Kaltmiete bezahlt?

Muss Mieter A für die Monate Mai und Juni die Nebenkosten
zahlen

Ja.

oder reicht es aus, wenn er die Kaltmiete bezahlt?

Nein.

Gruß!

Horst

Hallo Marius,

wie schon gesagt wurde

Muss Mieter A für die Monate Mai und Juni die Nebenkosten
zahlen

Ja

oder reicht es aus, wenn er die Kaltmiete bezahlt?

Nein

Die Nebenkosten enstehen dem Vermieter doch trotzdem. Es geht ja nicht nur um Dinge wie Heizkosten oder Wasser, sondern auch um Versicherungen, Grundsteuer usw. und das sind Kosten die nunmal anfallen.

Gruß

Samira

Hallo

wie schon beantwortet. Selbstverständlich muss er die Nebenkosten zahlen, denn die einzigen Kosten, die nicht anfallen sind die Verbrauchskosten bei Heizung und Wasser. Diese werden ja bekanntlich in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt, die Grundkosten muss der Mieter zahlen, auch wenn er nicht mehr dort wohnt, ebenso alle anderen Kosten, die umgelegt werden.

Er kann die NK natürlich nicht zahlen, hat dann aber entweder einen höheren Nachzahlungsbetrag oder ein geringeres Guthaben bei der Abrechnung. Dieses Verhalten ist jedoch nicht korrekt.