Nebenkosten bei Wohnungsflächenänderung

Halli Hallo ihr Lieben!

Ich und meine Mitbewohner haben folgendes Problem:

Wir haben jetzt die Nebenkostenabrechnung für 2009 bekommen und unsere Wohnung ist plötzlich größer als 2008. Zwar handelt es sich nur um 0,5m², aber dadurch entstehen für uns zusätzliche Kosten von ca. 40 Euro, da ein Teil der Nebenkosten anteilig nach Wohnungsgröße berechnet wird. Meine Frage ist: darf die Hausverwaltung das einfach so machen? Wir haben werder einen Brief über diese Änderung bekommen noch sonst irgendwas! Erst durch unser Nachfragen nachdem die Abrechnung kam, wurde uns gesagt das die Baufirma nachträglich diese Änderung bekannt gemacht hat! (Wir wohnen hier schon seit über zwei Jahren!!!)

Hallo Maria,

ich bin absolut kein Experte für Mietrecht !
Allerdings halte ich es für sicher, dass die Wohnungsgröße, die im Mietvertrag steht, bindend ist.
Vertrag ist Vertrag, daran muss sich der Vermieter halten. Punkt !!

Viele Grüße
Martin Wadepohl

Was steht denn im Mietvertrag?? Das ist erstmal bindend!!
Mit diesem Daten muss die Verwaltung abrechnen.

Steht dann im Mietvertrag xx qm, dann sind diese zu nehmen: also die NK Abrechung nehmen, den Mietvertragswert nehmen und neu ausrechnen und NUR das überweisen.
Der Vertrag ist erstmal gültig. Wenn es mehr qm sind, dann ist dies ertmal nachzuweisen UND der Vertrag zu ändern. Brauchen Sie aber nicht. Die alte Unterschrift (von beiden) gilt.
Wichtig ist, den Betrag auszurechnen und nur das richtige zu überweisen
ODER
auffordern, die NK Abrechung gemäss Mietvertrag zu berichtigen!!! Bis dahin ca. die 40 Euro abziehen und KORREKTE Abrechung verlangen.
Wenn Sie den verlangten Betrag zahlen, erkennen Sie das an, auch für die Zukunft: also am Anfang den zuviel verlangten Betrag nicht zahlen, nur den richtigen (wenn Sie das ausrechen können, den Betrag überweisen. Die Ausrechung an die Verwaltung schicken und sagen, sie haben gemäss Mietvertrag bezahlt. Wenn die was anderes ausrechnen, sollen sie neu schicken. Sie können sich das dann immer noch ansehen, nur nicht den falschen Betrag bezahlen, der gilt für die lange Ewigkeit! Nicht durch Zahlung anerkennen. Kommt eine Mahnung, per Boten widersprechen und neue richtige Abrechung fordern: Bote soll den Brief in den Umschlag stecken und auf der zweiten identischen Kopie Uhrzeit und Datum der Zustellung oder Übergabe vermerken: ist billiger als Einschreiben/Rückschein und der Bote=Zeuge kann im Streitfall bezeugen, das der Brief (Aufforderung) zugestellt wurde.
Viel Glück

Hallo,
Wfl-Änderungen gibt es, ist aber rechtlich ein schwieriges Gebiet.
Wenn die Nebenkostenabrechnung auf eine andere Basis gestellt wird, d.h. auch auf andere Wohnflächen, bedarf das immer der Zustimmung aller Eigentümer. Diese wiederum müssen ihre Mieter informieren, denn es tritt ja eine Änderung gegenüber den Vereinbarungen im Mietvertrag ein.
Also: zunächst Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, Begründung anfordern. Hinweis auf Versäumnis der Vorabinformation. Hinweis auf Widerspruch zum Mietvertrag. Anforderung einer Begründung: wer hat die Neuberechnung durchgeführt? Warum? Kopie anfordern.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Grüße, Zita

Hallo Marie,

ich kann mir vorstellen, das ihr nur nach den qm berechnet werden dürft, die ihr im Kaufvertrag stehen habt (weiss es aber nicht). Prinzipiell würde ich einfach mal nachmessen. Es ist ja bekannt das sehr häufig viel zu viel Fläche angegeben wird. Mir ist das auch schon passiert. In dem Fall das die tatsächliche Fläche geringer ist, könnt ihr bestimmt auch auf eine geringere Miete pochen.
Viele Grüße
Evi

Hallo Maria,

ist Eure Wohnung plötzlich grösser als im Mietvertrag angegeben, darf der Vermieter keine Nachforderungen stellen.Auch die zukünftigen Forderungen müssen auf die angegebene Grösse im Mietvertrag basieren.(Hierzu gibt es auch schon einige Urteile, die zu Gunsten des Mieters gefällt wurden, allerdings sind die schon etwas älter).
Viel Glück und LG minna44

Hallo Frau Leonhardt,

das LG Köln hat (wann weiß ich nicht) entschieden, daß bei der Betriebskostenabrechnung die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich ist, wenn die Wohnungsgröße als Verteilerschlüssel gilt. Das ist offenbar in Ihrem Fall gegeben.
Ich halte es allerdings für nicht korrekt, eine Berechnungsänderung versteckt in einer Betriebskostenabrechnung vorzunehmen. Nach meiner Auffassung hätte der Vermieter die Änderung schriftlich für das folgende Abrechnungsjahr ankündigen müssen.
Meine Empfehlung:

  • widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich mit dem Hinweis auf den Mietvertrag,
  • messen Sie die Wohnung selber aus und konfrontieren Sie den Verwalter mit Ihrem Ergebnis (nur wenn es für Sie günstig ist). Lassen Sie sich ggf. die Berechnung der Baufirma und deren Zeichnungen vorlegen,
  • prüfen Sie Ihre Berechnung hinsichtlich der Mehrbelastung wegen der 0,5 qm. Mir kommt es unwahrscheinlich vor, daß daraus 40,- Euro Mehrkosten entstehen können.

Bevor Sie großen Streit mit der Verwaltung riskieren, sollten Sie sich bei der Verbraucherzentrale, dem Mieterverein oder beim Fachanwalt juristischen Rat holen. Der ist nur in Kenntnis aller Unterlagen möglich.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ups wusste nicht das Wohnungen einfach so wachsen können…

ich würde mich auf die im Mietvertrag angegebene m² berufen und zusätzlich mal beim Mieterschutz nachfragen.
Hatte letzthin im Fernsehen eine Sendung gesehen da wurde darüber berichtet wie Vermieter in den Verträgen lügen, zur not kann man auch die Wohnung nachmessen lassen, das kostet ca 80€,
aber es hat schon mehreren geholfen und sie haben richtig gut Geld zurückbekommen.

http://www.mietwertrichtlinie.de

Da findet man genaue Angaben zu diesem Thema
auch können wohnungen nicht einfach größer werden
würde mich zusätzlich auf die Angaben im Mietvertrag berufen

hoffe konnte hier helfen

Hallo,
diese Frage kann ich leider nicht sicher beantworten. Dem Gefühl nach würde ich sagen, dass die Angaben, die im Mietvertrag vereinbart wurden für die Nebenkostenabrechnung zu rate gezogen werden müssen. Wissen tue ich es allerdings nicht.

Hallo Mieter,
bei mir ist es mittlerweile auch schon wieder 8 Jahre her, dass ich mit Vermietern zu tun hatte, und Eure Frage könnte schwierig sicher zu beantworten sein. Natürlich meint man als Laie, weder aus dem Vertrag noch aus dem Augenschein gehen die 0,5m² hervor. Nebenbei müsste bei dem geringen Streitwert ein kleines zivilisiertes Gespräch genügen (schon versucht?) - sonst wird euer künftiges Leben von einem Dauerzank geprägt sein.
In diesem Sinne: alles Gute!
Bumi

Ganz klar: Die im Mietvertrag stehende Fläche muss herangezogen werden. In Eurem Fall muss Dieser, falls wirklich nötig, geändert werden. Der Eigentümer muss verlässlich nachweisen, dass die Änderung korrekt ist.

Prinzipiell sollet Ihr das auch selbst prüfen und, bei Richtigkeit, hinnehmen.

Nachforderungen für die Vorjahre bestehen seitens der HV aber nicht.

Hallo, guten Tag
Messen Sie doch die Wohnung aus…und Sie wissen ob Sie Reklamieren können.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Maria,leider bin ich kein Rechtsexperte. Fragt doch bitte beim Mieterschutzbund an.Die werden Euch die Frage beantworten.Grüße nach Deutschland Oma Erika

Hallo,
entschuldigt daß ich erst jetz antworte, war krankheitsbedingt lange nicht online.
Bin kein Spezialist, sicherlich kann man darüber streiten ob man euch früher über diese Änderung hätte informieren müssen. Zumal dies ja auch eine Änderung im Mietvertrag bedeutet. Vielleicht würdet ihr bei diesem Streit sogar erreichen daß die Mehrzahlung für diese mal entfällt. Aber mal ehrlich, wenn Ihr tatsächlich diese Wohnfläche bewohnt, dann ist das ja auch rechtt(ens) und fair. Wollt Ihr euch wirklich wegen 40.- (pro Jahr!?) mit eurem Vermieter /Hausverwaltung anlegen? Sicher nicht. Warum die Hausverwaltungen das machen? Wie jeder suchen die nach Möglichkeiten irgendwoher noch Geld zu bekommen… Also wird nach allem gesucht was Einnahmen bringt. Deshalb würde ich mich grundsätzlich über die Berechnung von Wohnfläche informieren, schauen nach welcher Methode es im Mitvertrag angegeben wurde (gibt 2 zulässige Arten) Dann mal nachmessen ob das auch überhaupt stimmt- bringt u.U. mehr als 40.- im Jahr. Die Wohnfläche stimmt im Großteil der Mietverträge micht! Aber kaum jemand macht sich die Mühe nachzumessen. Das bringt nicht nur Ersparnis bei den Nebenkosten, sondern auch bei der monatlichen Miete…
Bin selbst vor Jahren aus allen Wolken gefallen, als ich selbst noch Mieter war. Neubau, 6 Familienhaus. Die Nebenkosten stiegen und stiegen, explodierten jährlich. Da wurden imaginäre Hausmeister berechnet - mit einem Stundenlohn von 40.- für’s Rasenmähen, obwohl das der arbeitslose Nachbar für 8.-/h erledigt hat. Irgendwann waren die Kosten so hoch das ich mir ausgerechnet hab, dafür kann ich mir auchg ein Eigenheim leisten. Bei der Gelegenheit hab ich dann mal die Wohnfläche kontrolliert - Statt 95m² waren es dann nur 78m² - 3Jahre Mietrückforderung und Kündigung.
Gruß
Günter