Guten Tag,
wir haben vor 10 Jahren ein Haus von den Schwiegereltern überschrieben bekommen. Diese haben ein lebenslanges, unentgeldliches Nutzungsrecht für die untere Etage in diesem Haus. Sie brauchen also nur die Nebenkosten tragen, dies steht auch so im notariellen Vertrag. Wir bewohnen die 2. Etage, Schwiegereltern die 1. Etage. Nun wollen wir aber aus unserem eigenen Haus ausziehen. Welche Kosten müssen die Schwiegereltern tragen? Ich denke, an den Nebenkosten alles, was sie verbrauchen, wie Wasser, Strom, Heizkosten (Öl und Holz), Müll. Wie sieht es aus mit Abwasserkosten, die in der Wasserabrechnung mit aufgeführt sind, Schornsteinfeger usw.? Wie sieht es mit dem Garten aus? Müssen sie diesen selbst pflegen, da sie diesen ja auch nutzen, so auch Straße fegen, im Winter Schnee beseitigen.
Wenn Ihr aus diesem Haus auszieht und somit kein anderer ausser Deine Schwiegereltern in diesem Haus verbleiben, müssen Sie meines Erachtens zwangsläufig die Nebenkosten tragen.
Die Nebenkosten euer Wohnung jedoch müßt ihr selber tragen.
Normalerweise hat man einen Mietvertrag der die Nebenkosten regelt.
Wenn dies nicht der Fall ist, wird es schwierig bzw. streitig, ob sämtliche Nebenkosten übernommen werden oder nicht. Hierfür gibt es einen Pharagafen.
Hier spricht man jedoch von den Betriebskosten.
In meinem Fall habe ich mit meiner Mutter einen Mietvertrag gemacht um solche Probleme zu umgehen.
Ebenso sieht es mit der Pflege des Gartens aus.
Dies ist normalerweise ebenso im Mietvertrag geregelt.
Da hilft nur sich zusammen zu setzen und es klären.
Andersfalls bleibt nur den Garten verkommen lassen oder ihn selber zu pflegen.
Ich hoffe ich konnte dennoch ein wenig helfen.
Grüße Uwe
Hallo,
zu den nebenkosten ist zu sagen, dass diese auf den verbraucher umgelegt werden können.
zur pflege: diese ist vom grundstückseigentümer zu erledigen. es kann eine umlage auf mieter/Nutzer erfolgen oder über eine firme erfolgen. die kosten hierfür könne dem nutzer auferlegt werden, da dieser ja auch selbst die reinigung der straße etc. erledigen könnte.
folglich hat der grundstückseigentümer sorge zu tragen, dass sämtliche arbeiten erledigt werden, die also auch durch beauftragung einer firma oder umlage der arbeiten auf den „mieter“.
mfg.
stefansrb