Wir sind 2 Personen und haben eine Wohnung von 85 qm zusammengelegt mit einem Appartement von 35qm. Die Nebenkosten wurden bis dato über qm-Anteile berechnet. Jetzt wurde in der Eigentümerversammlung entschieden, Wasser- und Müllkosten nach Personenzahl zu berechnen. Nach Klage eines Mitbewohners wurde vom Gericht entschieden, dass wir sowohl für die Wohnung für 2 Personen bezahlen sollen wie auch für das Appartement für 2 Personen bezahlen sollen, d.h. insgesamt sollen wir für 4 Personen bezahlen. Hat jemand Erfahrung diesbezüglich?
Servus,
ohne Inhalt und Begründung der Klage und Inhalt und Begründung des Urteils zu kennen, kann man dazu überhaupt nichts sagen - da hilft die Hl. Erfahrung schon mal gar nichts.
Schöne Grüße
MM
Den Sinn in der Änderung kann ich nicht erkennen. Zumal ja verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss (beim Wasser).
Die Personenzahl erhöht sich doch über die Zahl der tatsächlichen(gemeldeten) Bewohner dort im Haus. Kann das denn sein ?
rechnerisch zahlen alle weniger nur die 2 Dummen zahlen doppelt ?
85 m² WE = 1 Person, 35 m² WE = 1 Personen. Beide Wohnungen nun zusammengelegt mit 120 m² = 2 Personen.
Wo wäre da die „Ungerechtigkeit“ der übrigen Nutzer wenn es sich tatsächlich nur um 2 Personen handelt ?
Ich kann das nicht erkennen.
Hallo!
Eigentlich sollte bei allen Wohnung im Haus ein Wasserzähler montiert sein und die Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch erfolgen. Es ist ja so, daß im Prinzip eine Person mehr Wasser verbrauchen kann als mehrere - zum Beispiel baden manche lieber und die anderen duschen.
Mit Gruß Mannema
Servus,
es gibt für den Eigentümer keine Verpflichtung, den Kaltwasserverbrauch für die Abrechung mit Zählern zu messen.
Schöne Grüße
MM