Hallo Dorothee,
ich stimme Jürgen voll zu. Welcher Grund gibt es, für die beiden Wohnungen, die nun zusammen gelegt sind, keine Einzelabrechnungen zu erstellen. Zumindest sind die Quadratmeter dieselben, sie werden nur auf zwei Flächen verteilt. Die Kosten der Heizung ( Abrechnungsfirma ) sind nur einmal abzurechnen. Da aber in der bisherigen Abrechnung zwei Wohnungen enthalten sind, könnte eine Umlage auf eine Wohnung weniger nur dann erfolgen, wenn alle anderen Parteien im Haus dieser Zusammenlegung zugestimmt haben und sich über die Kostenfolgen im Klaren waren. Ansonsten muss der Vermieter die Kosten für die 2. Abrechnung selbst tragen. Da er dies kaum tun dürfte, rate ich, es so zu lassen wie es ist. Auf jeden Fall ist eine Umlage, die anderen Mietwohnungen benachteiligt nicht zulässig, wenn die Eigentümer nicht zugestimmt haben und/oder mit den anderen Mietern diese Neuabrechnung nicht vereinbart ist.
Gruss Günter
wir haben zwei kleine Wohnungen durch einen Durchbruch zu
einer großen Wohnung zusammengelegt (bzw. vom Vermieter
zusammenlegen lassen). Beide Wohneinheiten werden auch als
eine große Wohnung genutzt, so war es auch von Anfang an mit
dem Vermieter abgesprochen (die zweite Wohnung hatten wir nur
zu diesem Zweck angemietet, ansonsten wären wir direkt in eine
größere umgezogen).
Bei der Nebenkostenabrechnung werden wir nun mit zwei
Wohnungen berechnet, was in einigen Punkten finanziell für uns
ungünstiger ist als die Berechnung einer Wohnung.
Ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung zu
ändern, oder kann er sich weiterhin taub stellen, wie er das
momentan leider macht?
Viele Grüße,
Doro