Hallo Leute,
Frage zur Nebenkostenabrechnung.
Beispiel aus der Luft gegriffen:
Endabrechnung für die Monate Nov. + Dez.
Der Vorauszahlungsbetrag deckt mit dem Verbrauch der Heizkosten.
Nun besteht aber ein Nachzahlungsbetrag, der rein für die „kalten“ Nebenkosten zustande gekommen ist.
Im Mietvertrag ist die Kalt-Miete mit einem Betrag aufgeführt, dann steht der Satz:
"Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorauszahlungen für
- dann folgt eine Aufzählung von umlegbaren Kosten, wie Straßenreinigung, Müllabfuhr,…
von zusammen: Betrag fehlt - Heizung von zusammen: Betrag eingetragen.
Kann der Vermieter nun noch Betrag X für die „kalten“ Nebenkosten fordern, obwohl da kein Betrag aufgeführt ist, jedoch die Kosten als Aufzählung?
Kann es es Trick eines Vermieters sein, daß er den Mietpreis+Nebenkosten visuell niedrig hat aussehen lassen, da der eine Eintrag einfach weggelassen wurde. So bei der Zusammenrechnung ein niedriger Mietpreis errechnet wurde, als mit dem anderen Betrag dazu.
Wäre mal nett Meinungen dazu zu lesen.