Nebenkosten-Betrag im Mietvertrag nicht enthalten

Hallo Leute,
Frage zur Nebenkostenabrechnung.

Beispiel aus der Luft gegriffen:
Endabrechnung für die Monate Nov. + Dez.
Der Vorauszahlungsbetrag deckt mit dem Verbrauch der Heizkosten.

Nun besteht aber ein Nachzahlungsbetrag, der rein für die „kalten“ Nebenkosten zustande gekommen ist.
Im Mietvertrag ist die Kalt-Miete mit einem Betrag aufgeführt, dann steht der Satz:

"Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorauszahlungen für

  1. dann folgt eine Aufzählung von umlegbaren Kosten, wie Straßenreinigung, Müllabfuhr,…
    von zusammen: Betrag fehlt
  2. Heizung von zusammen: Betrag eingetragen.

Kann der Vermieter nun noch Betrag X für die „kalten“ Nebenkosten fordern, obwohl da kein Betrag aufgeführt ist, jedoch die Kosten als Aufzählung?

Kann es es Trick eines Vermieters sein, daß er den Mietpreis+Nebenkosten visuell niedrig hat aussehen lassen, da der eine Eintrag einfach weggelassen wurde. So bei der Zusammenrechnung ein niedriger Mietpreis errechnet wurde, als mit dem anderen Betrag dazu.

Wäre mal nett Meinungen dazu zu lesen.

Ich pflege Verträge erst dann zu unterschreiben, wenn ich sie verstanden und akzeptiert habe.
Wenn der Vermieter einen zinsfreien Kredit auf die Nebenkosten zugesteht, da er auf eine mögliche Vorauszahlung verzichtet, sehe ich keinen Grund für Ungemach. Eher einen Grund zur Freude über das großzügige Geschenk.
Da die Nebenkosten benannt sind und der Vertrag so auch unterschrieben wurde, darf auch so abgerechnet werden. Dass dann eine Nachzahlung ins Haus steht ist ja klar.

vnA

das Rechtliche hat vnA ja schon zutreffend beschrieben
hier nur noch eine kleine Ergänzung zum Verständnis

Handelt es sich um einen Mietvertrags-Vordruck von Haus und Grund?
Das Online-Auszufüllende-Formular trägt, automatisch Null ein wenn mann den Betrag weglässt. Leider ermöglicht es das Formular nicht einen Gesamtvorauszahlungsbetrag für kalte und warme Nebenkosten einzugeben. Ich streich die Null immer handschriftlich und mache eine Klammer => Vorauszahlungsbetrag für kalte und warme Nebenkosten, weil eine Aufteilung auf kalte und warme Nebenkosten unnötig ist und eher Verwirrung stiftet.

Dass der Vorauszahlungsbetrag eigentlich zur Abdeckung der kalten und warmen Nebenkosten errechnet war, bestätigt ja auch, dass bei nur 2 Nutzungsmonaten (Nov+Dez) der Gesamt-Vorauszahlungsbetrag zur Abdeckung der Heizkosten ausreichte.
Denn die Heizkosten entstehen ja nur in den 6 Heizmonaten; dennoch darf der Mieter seine Vorauszahlungen auf 12 Monate verteilt zahlen > dadurch fehlen bei nur anteiligem Nutzungszeitraum in Heizmonaten die Vorauszahlungsmonate der Nicht-Heizmonate/Sommermonate zur Abdeckung der Heizkosten => bei solcher Konstellation ist immer eine Nachzahlung zu erwarten.
Oder anders erklärt: 2/12 Vorauszahlungen können unmöglich 2/6 der Heizkosten abdecken (weil: 12 Vorauszahlungsmonate für 6 Heizmonate)

Erst bei der ersten Abrechnung über volle 12 Nutzungsmonate und volle 12 Vorauszahlungsmonate zeigt sich, ob die Vorauszahlungen alle kalten und warmen Betriebskosten abdecken.