Wenn in einem Mietvertrag steht: „Die Betriebskosten werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet.“
Meint das jährlich dann, immer zum Ende des Jahres oder wenn ein, zwei, drei, usw. Jahre nach Einzug abgelaufen sind, also immer zum Einzugsdatum.
Ich frage deshalb weil das ja relevant ist bis wann der Vermieter spätestens die Abrechnung zu stellen muss, da dies ja innerhalb von einem Jahr erfolgen muss.
Schon mal vielen Dank und schönen Gruß!
diese Formulierung wäre natürlich tatsächlich etwas ungenau, aber dies bedeutet wohl zumindest, wenn man zum September eingezogen ist, ist Ende September des nächsten Jahres die Rechnung fällig.
Sollte das so gemeint sein, dass bereits zum Jahresende eine Rechnung fällig ist, merkt man das nach Ablauf des Dezembers.
Der Dezember des nächsten Jahres wäre jedenfalls zu spät, da dann die 12-Monats-Frist abgelaufen wäre.