Mal Angenoomen der Mieter zahlt die verinabrten Kosten ( Grundsteuer) nicht. Wie lange darf ich event. diese Kosten nachfordern.
Grundsteuer fliesst m.W. in die NK-Abrechnung (Jahresabrechnung) mit ein. Den aktuelle Umlage-Schluessel erfaehrst Du von Grund&Boden (Eigentuemer-Vereinigung) vor Ort.
Auch hier: Mahnung & Fristsetzung an den Mieter. Wenn der nicht zahlt, dann kannst Du letzten Endes Dir einen Titel erstreiten - wenn es soweit kommen sollte, dann stimmt aber vorher schon was nicht. Und dann ist der Mieter wohl auch pleite.
Nachforderung ist an den Abrechungs-Zeitraum gekoppelt.
Beispiel:
NK-Abrechnung 2003: M zahlt GrundST nicht
NK-Abrechnung 2004: M zahlt GrundST nicht
Hat der VM(Vermieter) in 2003 gemahnt ?
Wenn ja, dann ist die Nachforderung weiter offen.
Wenn nein, dann ist mit der neuen Abrechnung 04 die Periode 03 abgeschlossen; Aussichten auf erfolgreiche Nachforderung fuer 03 verschwindend gering.
Hat der Mieter eine Begruendung fuer die Nicht-Zahlung gegeben ?
Mal Angenoomen der Mieter zahlt die verinabrten Kosten (
Grundsteuer) nicht. Wie lange darf ich event. diese Kosten
nachfordern.
Mal Angenoomen der Mieter zahlt die verinabrten Kosten (
Grundsteuer) nicht. Wie lange darf ich event. diese Kosten
nachfordern.
Hallo,
was genau wurde vereinbart ? Oder woher leitet der VM ab, dass der Mieter die Grunnsteuer zahlen muss und woher oder wie begründet der Mieter, dass er keine Grundsteuer zahlen muss ? Eine Vereinbarung, die ausdrücklich „öffentliche Lasten“ oder „Grundsteuer“ oder nur „nach § 27 II: BV Anl. 3 II“ beinhaltet die Grudnsteuer.
Ist die Grundsteuer berechtigt, muss der VM den Mieter auffordern Zahlung zu leisten, notfalls muss der VM klagen. Er kann aber über ein komplizierteres Verfahren diesen Betrag dann als Mieterhöhung geltend machen. Bitte aber solche Verfahren der Mieterhöhung nur mit Anwalt oder Haus und Grund.
Grüsse Günter