Also ich ziehe zum 01.01. in eine neue Wohnung, der Vermieter hat mir gesagt, dass die NK nach Verbrauch berechnet werden. Da ich aber wenn ich dort einziehe zum 01.01. noch nichts verbraucht habe, brauche ich dann auch noch nichts dafür zu bezahlen (außer Strom, ggf. Müllgebühren), erst zum Ende des Jahres, wenn der Verbrauch abgelesen wurde (Wasser, Abwasser und Öl/Gas)? In meiner jetzigen Wohnung sind Elektroheizungen, deshalb kenne ich mich mit Ölheizung etc. nicht so aus?
Sie werden sicher einen Mietvertrag abgeschlossen haben in dem die Miet- und Betriebskostenzahlungen geregelt sind. Dort wird in aller Regel vereinbart, daß die Betriebskostenvorauszahlungen monatlich zu leisten sind. Sehen Sie dazu die Bestimmungen im BGB, § 556 ff.
Die Betriebskosten fallen das ganze Jahr über an und deshalb ist es richtig, daß monatliche Vorauszahlungen geleistet werden und der Vermieter nicht ein ganzes Jahr vorfinanzieren muß.
Bei den Heizkosten ist es genauso, auch wenn sie getrennt von den anderen Betriebskosten abgerechnet werden.
Guten Tag!
Üblicher Weise zahlt man monatlich einen Betrag für Nebenkosten-Vorauszahlung, da sonst man Jahresende der Hammer kommt. Diesen Betrag errechnet man aus Erfahrungswerten so z.B. Vormieterverbrauch.
L.G. Jihet
Was für ein Gedankengang:
Die Miete wird (immer) im Voraus bezahlt (bis 3 Werktag).
Die Nebenkosten-VORAUSZAHLUNGEN (alle wie im Mietvertrag) werden AUCh im VORAUS bezahlt (3 Werktag, dies ist jedoch nur ein Abschlag, die Ausrechung nach dem wirklichen Verbrauch ist natürlich erst ein Jahr später). Haben Sie zuviel bezahlt, gibs Geld zurück, haben Sie zuwenig bezahlt, sollte innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Abrechung die NK bezahlt werden oder auf Ihr Konto sein!
Wenn Sie eine eigene Wohnung mit dem RWE o.ä. abrechnen, zahlen Sie auch einen Abschlag. So ist das auch bei den NK.
Der Vermieter schaut nach, was ca. die Vormieter verbraucht haben und berechnet so den Abschlag der NK-Vorauszahlung, damit Sie am Jahresende nicht alles auf einmal zahlen müssen.
Wenn Sie sterben und nichts zu vererben haben, dann geht der Vermieter leer aus?? Glauben Sie das wirklich??