Hallo Experten,
folgender Sachverhalt:
Der Vermieter rechnet mit seinem Mieter die Nebenkosten immer einmal im Jahr ab (monatliche Vorauszahlungen werden vom Mieter keine geleistet). Freiwillig hat sich der Mieter bisher auch nicht dazu bewegen lassen, dass er diese monatlich vorausbezahlt.
Nun wurden die Nebenkosten 2008 nicht bezahlt, der Mieter hat letztendlich beim Gerichtsvollzieher eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die Nebenkosten für 2008 sind somit wohl dahin. Wer weiss, ob er sich die Nebenkostennachzahlung 2009 leisten kann.
Frage:
Kann man den Mieter irgendwie dazu verpflichten, dass er die Nebenkostenvorauszahlung ab 2010 leistet? Gibt es hierfür eine spezielle Grundlage?
Weil somit ist es ja shcon vorprogrammiert, dass auch die zukünftigen Nebenkosten nicht bezahlt werden.
Danke schon mal im Voraus
Trulli