Nebenkosten - Eidesstattliche Versicherung

Hallo Experten,

folgender Sachverhalt:
Der Vermieter rechnet mit seinem Mieter die Nebenkosten immer einmal im Jahr ab (monatliche Vorauszahlungen werden vom Mieter keine geleistet). Freiwillig hat sich der Mieter bisher auch nicht dazu bewegen lassen, dass er diese monatlich vorausbezahlt.

Nun wurden die Nebenkosten 2008 nicht bezahlt, der Mieter hat letztendlich beim Gerichtsvollzieher eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die Nebenkosten für 2008 sind somit wohl dahin. Wer weiss, ob er sich die Nebenkostennachzahlung 2009 leisten kann.

Frage:
Kann man den Mieter irgendwie dazu verpflichten, dass er die Nebenkostenvorauszahlung ab 2010 leistet? Gibt es hierfür eine spezielle Grundlage?
Weil somit ist es ja shcon vorprogrammiert, dass auch die zukünftigen Nebenkosten nicht bezahlt werden.

Danke schon mal im Voraus
Trulli

Es kommt darauf an, ob die Parteien im Mietvertrag eine monatliche Vorauszahlung vereinbart haben. Wenn ja, dann ist der Mieter dazu verpflichtet, die monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung zu leisten.

Ansonsten bleibt der Hinweis, dass auch die Nichtzahlung der Betriebskosten unter Umständen zu einer Kündigung berechtigen kann.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__560.html

Hallo!

Wenn der Rückstand ein Volumen von zwei Monatsmieten erreicht hat, ist der Vermieter ohne weiteres zur fristlosen Kündigung berechtigt. Vielleicht genügt es, dem Mieter das zu verdeutlichen. Ansonsten muss man konsequent sein, kündigen und Räumungsklage einreichen. Wenn der Mieter nicht ausziehen will, kommt er mit der Kohle rüber bzw. kümmert sich um staatliche Hilfe.