Nebenkosten - Eigentümerversammlung

Hallo,

in unserem Mietshaus gibt es drei verschiedene Vermieter.

Ist es rechtens, wenn die Raummiete für eine Eigentümerversammlung der drei Vermieter mittels Nebenkostenabrechnung auf die Vermieter umgelegt wird?

Das wären 10 EUR pro Mietpartei …

Gruß
Dany

Hallo Dany,

meinem Kenntnisstand ist das nicht rechtens. Das geht in den Bereich der Ausgaben, die mit dem Eigentum an der Sache zu tun haben und nichts mit der Vermietung zu tun haben.

Was habt ihr denn für einen Verwalter als Schlafmütze, wenn der für eine Eigentümerversammlung mit drei Eigentümern einen Raum anmieten muss???

Frdl. Gruss
Marian

derlei Kosten sind nicht auf den Mieter umlegbar.

Gruß Harald

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Eigentum und Miete - der kleine Unterschied
Hi Dany,

was hat die Eigentümerversammlung mit den Nebenkosten zu tun? Nebenkosten sind Betriebskosten oder Kosten, die der Mieter verursacht. Kosten, die der Mehrung oder Erhaltung Deines Vermögens dienen, setzt Du als Werbungskosten ab.

Die Saalmiete für die Eigentümerversammlung würde ich dem Verwalter um die Ohren schlagen. Wer Hirn hat, bucht ein Nebenzimmer in der Kneipe, das kostet gar nichts, hebt die Stimmung und der Wirt hat auch was davon.

Gruß Ralf

Hallo,

in unserem Mietshaus gibt es drei verschiedene Vermieter.

Ist es rechtens, wenn die Raummiete für eine
Eigentümerversammlung der drei Vermieter mittels
Nebenkostenabrechnung auf die Vermieter umgelegt wird?

Das wären 10 EUR pro Mietpartei …

Hallo Dany,

selbstverständlich dürfen die Kosten auf die VM umgelegt werden. Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind die Kosten nach Anteilen zu verteilen.

Die Jahresabrechnung hat den Sinn und Zweck, dort alle Kosten aufzuführen, auch alle Einnahmen und entsprechend den vereinbarten Abrechnungsschlüssel den Vermietern ( die gleichzeitig ja meist die Eigentümer sind ) diese Kosten zu berechnen. Diese Abrechnung an den VM hat aber nichts mit der Nebenkostenabrechnung bei vermieteten Wohnungen zu tun. Die Kosten der Eigentümerversammlung sind reine Verwaltungskosten.

Der Hausverwalter muss hier eben „Kosten Eigentümerversammlung“ um diese Position ergänzen. Er könnte diese Beträge auch unter Porto, Bewirtschaftungskosten/Kosten der Hausverwaltung abrechnen.

Diese Kosten sind allerdings - wenn ein VM vermietet hat - nicht umlagefähig.

Grüsse Günter

Hi Dany,

was hat die Eigentümerversammlung mit den Nebenkosten zu tun?
Nebenkosten sind Betriebskosten oder Kosten, die der Mieter
verursacht.

Sie sind aber auch von der Eigentümerversammlung in der Jharesabrechnung zu genehmigen.

Kosten, die der Mehrung oder Erhaltung Deines
Vermögens dienen, setzt Du als Werbungskosten ab.

Die Saalmiete für die Eigentümerversammlung würde ich dem
Verwalter um die Ohren schlagen. Wer Hirn hat, bucht ein
Nebenzimmer in der Kneipe, das kostet gar nichts, hebt die
Stimmung und der Wirt hat auch was davon.

Da allerdings gebe ich Dir Recht.

Grüsse Günter

Sorry …
Die Frage sollte natürlich heißen „… auf die Mieter umgelegt wird?“

Sorry, Tippfehler!

Gruß
Dany

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Mal langsam (Raummiete)
Hi Drambeldier,

Die Saalmiete für die Eigentümerversammlung würde ich dem
Verwalter um die Ohren schlagen. Wer Hirn hat, bucht ein
Nebenzimmer in der Kneipe, das kostet gar nichts, hebt die
Stimmung und der Wirt hat auch was davon.

Das mag bei größeren Eigentümergemeinschaften so sein, hier aber ist die Rede von 3 Parteien. Ich verwalte selbst einige kleinere Objekte und kann Dir versichern, dass Wirte in aller Regel NICHT begeistert sind von Eigentümerversammlungen, aus folgenden Gründen:

  • wenige Teilnehmer (bis ca. 10 Personen)
  • trinken meistens nur wenig, essen selten etwas (mag daran liegen, dass es hier Schwaben sind *g*, eher aber daran, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten den Appetit verhageln)
  • somit für einen geringen Umsatz ein Nebenzimmer hergerichtet, beheizt (Versammlungen sind i.d.R. nicht im Sommer) und gegebenenfalls gereinigt/gewischt werden muss.

Da ich jedes Jahr mehrere Versammlungen in kurzem Abstand durchführe, habe ich eine Gaststätte, in der ich einen Sonderpreis je Versammlung (10 Euro) ausgehandelt habe, einige Gemeinschaften aber legen Wert auf eine bestimmte Dorfkneipe und zahlen bereitwillig mehr - denen kann ich dann auch nicht helfen :wink:. Eine andere Gemeinschaft trifft sich seit Jahren in einer Kneipe, die ich privat freiwillig nie betreten würde *schütteltsich*, aber dafür kostet es nix.

Abschließend sei noch gesagt, dass für die meisten Immobilienbesitzer die im Ausgangsposting erwähnten 10 Euro pro Wohnung im Vergleich zu den sonstigen Unterhaltskosten ein unerheblicher Betrag ist.

Also, nicht immer gleich auf den Verwalter losgehen, auch wenn die Verwaltergebühr einen gewissen Anteil an „Schmerzensgeld“ enthält :wink:

Viele Grüße,

Inselchen

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Hi Inselchen,

mir geht’s nicht darum, Verwaltern ans Bein zu pinkeln, sondern ums praktische Lehm. Vor dieser Frage steht jeder Verwalter mit jeder Eigentümergemeinschaft, und wer sich Ärger ersparen will, der schart die Schäflein um sich und erzählt ihnen vorher , wo der Hammer hängt. Also vor die Wahl stellen: Kneipe und angemessener Verzehr oder Verteilung der Mietkosten auf alle Eingeladenen. Meistens endet das bei Alternative 1, auf jeden Fall erspart das die Grübelei im Nachhinein, ob denn der Verwalter berechtigt sei traröblablascheißglumpvareckts. Als wenn der sonst nichts zu tun hätte.

Vor drei Jahren hatten wir genau das Problem. Nachdem mir die Diskussion zu blöd wurde, habe ich vorgeschlagen, die Versammlung im Freien, also im Hof der Wohnanlage abzuhalten. Ging ganz prima, war jedoch saukalt (April). Zur nächsten Versammlung haben wir uns wieder beim Unterwirt getroffen - mit Verzehr.

Gruß Ralf

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