Hallo Allen,
die selbe Wohnung kann gekauft oder angemietet werde.
Bei gleichen Wohnverhalten müssten die Nebenkosten eigentlich gleich sein.
Anders gefragt gibt es Nebenkosten die ich als Eigentümer bezahlen muß die als Mieter nicht anfallen.
Ich denke Instandhaltungskosten/Instandhaltungsrücklagen fallen als Mieter nicht an, außer evtl. Klein-und Schönheitsreparaturen.
Danke für die Hilfe
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Bei gleichen Wohnverhalten müssten die Nebenkosten eigentlich
gleich sein.
stimmt.
Ich denke Instandhaltungskosten/Instandhaltungsrücklagen
fallen als Mieter nicht an, außer evtl. Klein-und
Schönheitsreparaturen.
die hat der Vermieter in die Miete eingerechnet, oder glaubst Du, der schenkt Dir etwas?
Gandalf
Hallo Gandalf
stimmt.
d.h. es gibt keine Nebenkosten die nicht Umlagefähig sind!?
die hat der Vermieter in die Miete eingerechnet, oder glaubst
Du, der schenkt Dir etwas?
Schön wäre es ja, ich stimme dir zu.
Berechtigt eine Reparatur die bestehendes nur ersetzt und z.B. auch keine Nebenkostenersparnis erzeugt zu einer Erhöhung der Miete?
Wolfgang