Nebenkosten Eigentumswohnung in 2-Familienhaus

Hallo zusammen,
ich habe bereits versucht mich im Internet schlau zu machen, aber irgendwie bin ich mit den Infos nicht ganz ans Ziel gekommen. Und würde mich freuen wenn ich von euch Unterstützung bekommen würde.

So, mal zu meiner Situation:

Habe interesse an einer ETW, diese befindet sich im EG eines EFM, im DG ist ebenfalls eine Eigentumswohnung. Die DG Wohnung hat 90m2 Wohnfläche, und wird von 4 Personen bewohnt. Die EG Wohnung hat 120m2 Wohnfläche und würde wenn ich sie kaufe im ertsen schritt nur von mir bewohnt werden.

Öl wurde basierend auf Abstimmung des Vorbesitzers immer 50/50 geteilt.
Im Keller ist eine Wasseruhr angebracht, und wenn ich das richtig verstanden habe wird (wenn nicht anders vereinbart) nach Wohnfläche abgerechnet.
In meinem Fall wäre es jetzt aber für mich von Nachteil. Habe zwar die größere Wohnung aber verbrauche als einzelne Person sicherlich weniger als 4.
Wäre das mit jeweils einer Wasseruhr pro Wohnung lösbar? Also kann man so etwas überall einbauen?

Genauso ist das mit Öl und Strom. lässt sich das alles so teilen, das auch nachher jeder das zahlt was er letztlich verbraucht hat? Was für Vorraussetzungen müssen hier (baulicher Seite) gegeben sein. Was für Möglichkeiten gibt es?

Wir wissen im Moment noch nicht, ob man beispielsweise die Heizung komplett trennen könnte (sonst wäre das für uns eine Lösung)

Ich hoffe ich hab meine Frage verständlich aufgeschrieben :wink:
Danke euch

Hallo, normal müssen an die Heizkörper Meßeinrichtungen ran (z.B. von Minol oder ähnlich), das Warmwasser muß pro Wohnung über eine separate Uhr gezählt werden, ebenso wie das Kaltwasser. Dann noch separate Stromzähler und alles ist klar.
Wenn dann die Kosten für Gemeinschaftsräume nach Wohnfläche verteilt werden ist das fair.

Gruß

Falk Kazmaier

Hallo

anbei meine Antwort zu Ihrer Frage;

Bei einer Eigentumwohnanlage, gibt es immer im Grunbuchamt eine Teilungserklärung. Die Teilungserklärung hat sicherlich der jetzige Voreigentümer.
In dieser Erklärung ist geregelt, wie die Kosten zu verteilen sind auch vermutlich die Heizkosten.

Man kann sicherlich eine andere Regelung auch vereinbaren. Der Miteigentümer der Dachgeschoßwohung muss dieser anderen Regelung zustimmen.

In Ihrem Fall gilt die Heizkostenverordnung nicht, da die erst ab 3 Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Technisch ist es möglich an den Wasserentnahmestellen Wasserzähler und an die Heizkörpern Heizkostenverteiler zu montieren.
DIe Abrechnung müsste von einem externen Abrechnungsfirma erstellt werden. Ist alles mit Kosten verbunden.

Entscheident ist, was steht in der Teilungserklärung und wenn die Regelung nicht in Ihrem Sinne ist, sollten Sie vor dem Kauf abklären, ob Ihr Miteigentümer Ihren Änderungswünschen zustimmen würde.

Mfg Hasan Coskun