Nebenkosten einbehalten als Kaution

Hallo zusammen,

ich hätte folgende Fragen:

Wenn jemand seine Wohnung gekündigt hat und den Schlüssel übergeben hat, der Vertrag aber noch einen Monat läuft muss er dann Nebenkosten weiter zahlen?
Wenn der Mietverstrag z.B. bis 31.01. läuft, man den Schlüssel mit Übergabeprotokoll aber schon am 30.November des Vorjahres abgegeben hat. Darf der Vermiter trotzdem die Zahlung der vollen Nebenkosten verlangen?

  1. Frage:
    Wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr erst im Dezember gemacht hat, darf er dann ausstehende Nebenkostenrückzahlungen bei Kündigung einbehalten? Normalerweise ist dafür ja die Kaution da, aber darf der Vermieter die Nebenkosten sozusagen zur Kaution aufrechnen?

Danke schon mal

Hallo Kade,

Wenn jemand seine Wohnung gekündigt hat und den Schlüssel
übergeben hat, der Vertrag aber noch einen Monat läuft muss er
dann Nebenkosten weiter zahlen?
Wenn der Mietverstrag z.B. bis 31.01. läuft, man den Schlüssel
mit Übergabeprotokoll aber schon am 30.November des Vorjahres
abgegeben hat. Darf der Vermiter trotzdem die Zahlung der
vollen Nebenkosten verlangen?

ja, solange nicht ein Nachmieter das übernommen hat, gibt es keinen Grund, etwas anderes anzunehmen.

  1. Frage:
    Wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr erst
    im Dezember gemacht hat, darf er dann ausstehende
    Nebenkostenrückzahlungen bei Kündigung einbehalten?
    Normalerweise ist dafür ja die Kaution da, aber darf der
    Vermieter die Nebenkosten sozusagen zur Kaution aufrechnen?

Grundsätzlich nicht, aber möglicherweise liegen hier besondere Umstände vor. Außerdem ist Dezember ja noch nicht lange her.

Gruß!

Horst