Nebenkosten-eine Position um 400% gestiegen

Hallo,

entspricht es denn dem Grundsatz des wirtschaftlichen Handelns, wenn die Position „Reinigungsdienst“ von 2002 zu 2003 durch einen Wechsel des Hausmeisterdienstes um 421 % steigt? Es sollte eine intensivere Betreuung erreicht werden, von der wir aber nichts gemerkt haben. Rechnungen wurden eingesehen, sind im Prinzip i.O., die Leistungen wie wöchentliches Kehren der Außentreppe wurden aber definitiv nicht erbracht.

Und die Grundsteuer (ist zwar nicht die Welt) wurde nach qm aufgeteilt, obwohl es alles Eigentumswohnungen sind und jeder Eigentümer einen einzelnen Bescheid bekam. Laut Bescheid für unsere Wohnung 10,74 €, durch Umrechnen auf qm nun 35 €. Kann doch auch nicht sein, oder?

Liege ich denn völlig daneben??

LG

Claudia

Hallo Claudia,

entspricht es denn dem Grundsatz des wirtschaftlichen
Handelns, wenn die Position „Reinigungsdienst“ von 2002 zu
2003 durch einen Wechsel des Hausmeisterdienstes um 421 %
steigt? Es sollte eine intensivere Betreuung erreicht werden,
von der wir aber nichts gemerkt haben. Rechnungen wurden
eingesehen, sind im Prinzip i.O., die Leistungen wie
wöchentliches Kehren der Außentreppe wurden aber definitiv
nicht erbracht.

Habt ihr das schriftlich angemahnt? Ansonsten, es gibt leider gewaltige Unterschiede im Preis der Hausmeisterdienste bei offensichtlich gleicher Leistungsfähigkeit. So ein Dienst kann ja zu 100% auf die Mieter umgelegt werden, der Preis ist daher für die Verwaltung/Eigentümer nicht unbedingt das vorrangige Thema (sollte es aber trotzdem sein). Zum Vergleich, laßt euch die Verträge alt/neu der Hausmeisterdienste zeigen. Da müssen Unterschiede sein (und wenn es nur ein höherer Preis bei bestimmten Positionen ist, überprüfen!). Dann rechnet mal den Quadratmeterpreis des Dienstes aus (Preis pro qm Wohnfläche). Allerdings ist auch interessant, welche Leistungen bei einem großen Grundstück erbracht werden und ob diese wirklich umlegbar sind.

Gruß
André

Hallo,

entspricht es denn dem Grundsatz des wirtschaftlichen
Handelns, wenn die Position „Reinigungsdienst“ von 2002 zu
2003 durch einen Wechsel des Hausmeisterdienstes um 421 %
steigt? Es sollte eine intensivere Betreuung erreicht werden,
von der wir aber nichts gemerkt haben. Rechnungen wurden
eingesehen, sind im Prinzip i.O., die Leistungen wie
wöchentliches Kehren der Außentreppe wurden aber definitiv
nicht erbracht.

Hallo Claudia,

bei dieser Kostensteigerung sollte tatsächlich geprüft werden welchen Umfang die hausmeistertätigkeiten enthalten. Ist möglicherweise der Hausmeister auch bei Wohnungsbesichtigungen zuständig oder führt er sogar Interessenten durch das haus ? Sind hier auch Kontrollarbeiten und Kontrollaufgaben wie Heizung, sonstige Anlagen enthalten ? Ist der Hausmeister bei Wohnungsübergabe zuständig ? Hat er Kleinreparaturen auszuführen ? Hat er im Haus ein Büro und soll auch Mängelanzeigen entgegennehmen ? Dann könnten Verwaltungskosten - und Instandsetzungskosten enthalten sein. Die Mieter haben Anspruch auf Einsichtnahme in den Vertrag mit dem Hausmeister. Dort muss dann auch geregelt sein welche Arbeiten ausgeführt werden müssen und die Mieter müssen dann klären, ob diese Arbeiten ausgeführt werden.

Und die Grundsteuer (ist zwar nicht die Welt) wurde nach qm
aufgeteilt, obwohl es alles Eigentumswohnungen sind und jeder
Eigentümer einen einzelnen Bescheid bekam. Laut Bescheid für
unsere Wohnung 10,74 €, durch Umrechnen auf qm nun 35 €. Kann
doch auch nicht sein, oder?

Wenn die Grundsteuer durch einen Bescheid für eine bestimmte Wohnung ergangen ist, muss dem Mieter diese Grundsteuer berechnet werden. Die Mehrkosten anderer Wohnung hat der Mieter nicht zu tragen.

Gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen bzw. die Abrechnung um den überhöhten Betrag kürzen.

Gruss Günter