Nebenkosten Endabrechnung nach Auszug Frist

Hallo,
da ich mich im Auszugsdatum vertan hatte nun nochmal mit neuem Namen und hoffe ich erreiche jemand von den Experten/innen.

also ich hatte eine Nebenkostenabrechnung erhalten Ende Mai 2013,

daraufhin habe ich den ehemaligen Vermieter angeschrieben und auch geschrieben dass die Frist verstrichen ist.

Nochmal kurzer Ablauf
Wohnung gekündigt mit Absprache Vermieter zum 15.2.2012
Wasserrohrbruch und Auszug schon erzwungenermaßen am 4.2.2012
bezahlt habe ich komplett bis 15.2.2012

Mein damaliger Vermieter hat mir jetzt am 15.5.2012 eine Nebenkostenabrechnung zugestellt. Darin enthalten Müll, Wasser, Betriebskosten und auch die seperat erstellte Heizkostenabrechnung.
Diese (Heizkostenabrechnung von der Firma Techem wurden am 19.12.2012 dem Vermieter zugestellt.
Der Abrechnungszeitraum der Firma war 1.6.2011 bis 31.5.2012! Alles andere Abrechnungszeitraum 1.1 bis 31.12.2012

Meine Frage lautet einfach bis wann die Nebenkostenabrechnung für mich bindend ist.
Ich bin doch schon 15 Monate ausgezogen, dachte die Frist lautet nur 1 Jahr nach Auszug.

Zudem frage ich mich ob es rechtlich überhaupt haltbar ist, einen Heizölverbrauch, sagen wir 10000 Liter im Jahr durch 10 Mieter zu teilen und jedem 1000 zuzuteilen obwohl jeder unterschiedlich heizt.
Eine gesonderte individuelle Zählererfassung gab und gibt es nicht, sondern wurde anscheinend immer so gehandhabt.

Hallo!

da die Sache mit der NK-Abrechnung schon ausführlich geklärt wurde, beantworte ich den anderen Fall.

Obwohl,ich las doch eben, Techem macht eine Ablesung/Abrechnung ?
Wie das, wenn nicht nach den HK-Verteilern ?
Zum Verteilen der reinen Ölmenge auf 10 Mieter braucht man kein Abrechnungsunternehmen. (Vereinfacht)Abfangsstand-Endstand = Verbrauch geteilt durch 10,das sollte auch der Vermieter selbst hinkriegen.
Seltsam.

Man kann zwar im Mietvertrag einiges vereinbaren, wie die Heizkosten verteilt werden sollen.
Grundsatz ist aber, verbrauchsabhängig und zwar 50-70% nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche.

Falls gesetzeswidrig nicht verbrauchsabhängig, kann die Abrechnung pauschal gemindert werden.

Nur in wenigen Ausnahmen(bekannt Einliegerwohnung im Haus mit Vermieter) darf man auch nach anderem Maß verteilen, etwa nach Wohnfläche. Grundsätzlich auch halb und halb, wenn man sich darauf einlässt ?

mfG
duck313

Beratungsresistent?
12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Dieser hat mit dem Auszugsdatum nichts zu tun. Aber sowas von überhaupt nicht …

Abgesehen davon ist FAQ:1129 immer noch nicht eingehalten.

vnA