Nebenkosten Endabrechnung nach Auszug

Nebenkostenabrechnung Frist bei Auszug!!!???

Liebe Leute ich bin verwirrt:

Mein Problem:
Mietwohnung Auszug am

04.02.2012 (bezahlt bis 15.02.2012)

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung an mich übersendet werden?

Bis wann muss ich zahlen?

Mein damaliger Vermieter hat mir jetzt am

15.5.2013 15 Monate später

die Nebenkostenabrechnung 2012 zugestellt (Wasser Heizung Betriebskosten Müllgebühren)

Die Heizkosten (Abrechnungszeitraum lt. der Firma Techem) war vom 1.6.2011 bis 31.5.2012 erstellt wurde diese Rechnung am 19.12.2012.

Über eine Information wäre ich Ihnen sehr verbunden da mein Vermieter von damals mir mit dem heutigen Tage eine Frist von 14 Tagen zur Überweisung gesetzt hat.

Danke
Marco

Ps. ich habe Ihm vor 2 Wochen schon einen Brief geschrieben wo ich mich darauf berufe dass er mir die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 4.2.2013 hätte zustellen müssen und ich nicht zahle.

Er beruft sich auf die Heizkostenabrechnung von Techem (Abrechnungszeitraum) und teilt mir mit dass hier das Jahr endet und er fristgerecht gehandelt hat und ich zahlen muss!!! Paragraph 556 abs. 3 satz 2 und bgb kein Fristversäumnis und nach höchstrichterlicher Auffassung hat ein zwischenzeitlicher Auszug keine Auswirkung auf die Abrechnungsfrist.

Die Nebenkosten, insbesondere die Heizkosten wurden nicht individuell berechnet sonder Summe der Mieter geteilt durch Verbrauch ist Endkosten.

Vielen Dank für die Antwort. Was eindeutig stichhaltiges wäre mir sehr hilfreich!!!

Daaaaaaaaaaaaaaanke … mehr auf http://w-w-w.ms/quymd#li_03

Muss man etwas ausholen: Die Abrechnung findet in Abrechnungsperioden statt, 12 Monate lang. Das kann, muss aber nicht, ein Kalenderjahr sein. Gehen wir hier einfach mal von dem Kalenderjahr aus. Dazu kommt, dass die Abrechnung bis zu 12 Monate nach ende der jeweiligen Periode erfolgen kann. Also: Angenommen, man zog zum 31.01.2012 aus einer Wohnung aus, dann musste man noch bis zum 31.12.2012 mit der Abrechnung aus 2011 rechnen und bis zum 31.12.2013 noch mit der Abrechnung aus 2012 - was aber schon 23 Monate nach dem eigentlichen Auszug liegt.

Ein Recht auf eine extra-Abrechnung hat man nicht. Ach ja: Die 12-Monats-Frist zur Erstellung der Abrechnung kann auch länger werden, wenn Gründe vorliegen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat (so war glaube ich die Formulierung). Z.B. wenn er selbst noch auf eine Abrechnung warten muss.

Nebenkostenabrechnung Frist bei Auszug!!!???

Liebe Leute ich bin verwirrt:

Mein Problem:
Mietwohnung Auszug am

04.02.2012 (bezahlt bis 15.02.2012)

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung an mich übersendet
werden?

31.12.2013!

LG

Michael

Moin,

Liebe Leute ich bin verwirrt:

Musst Du nicht…ist alles klar. Aber wird eh wegen FAQ:1129 gelöscht.

Mietwohnung Auszug am
04.02.2012 (bezahlt bis 15.02.2012)

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung an mich übersendet
werden?

Beim Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr bis zum 31.12.2013, also alles in Ordnung.

Bis wann muss ich zahlen?

Sofort. Zügig. 14 Tage ist doch ausreichend, um ein Bankgeschäft zu tätigen.

Ps. ich habe Ihm vor 2 Wochen schon einen Brief geschrieben wo
ich mich darauf berufe dass er mir die Nebenkostenabrechnung
bis spätestens 4.2.2013 hätte zustellen müssen und ich nicht
zahle.

Jeder macht sich selbst so gut lächerlich, wie er kann.
Ein Vermieter schmunzelt darüber und ignoriert das Schreiben und wartet weiter auf das Geld.

Gruß,
-Efchen

Ein Vermieter schmunzelt darüber und ignoriert das Schreiben
und wartet weiter auf das Geld.

Wenn das so ist, dann ist das ja gut. Wenn er aber nicht mehr warten will, sondern zum Anwalt geht, dann wird es uU richtig teuer.

vnA