Hallo Mietrechtsexperten,
gehen wir einmal von folgendem völlig fiktiven Fall aus:
Mieter M erhält erstmals seit seinem Einzug vor ca. einem Jahr eine Nebenkostenabrechnung nebst einer ihm ungewöhnlich hoch erscheinenden Nachzahlungsaufforderung.
Ein Abgleich mit den Abrechnungen der anderen in dem Haus wohnenden Mietparteien ergibt, dass nur seine Abrechnung in dieser Höhe ausfällt, und zwar ausschließlich aufgrund seiner Heizkosten.
Nun hatte die Wohnung Baumängel, welche M vor dem Einzug unbekannt waren, und die aufgrund starker Feuchtigkeit zur Bildung von Schimmel und im Winter sogar von Eis an den Wänden führte; trotz auf Höchststufe betrioebener Heizung konnten im Winter in Ms Wohnung maximal 20°C erreicht werden.
Diese Baumängel wurden dem Vermieter V mitgeteilt, aber erst im Sommer beseitigt.
Ist unter diesen Umständen von M tatsächlich der volle Heizkostenbetrag zu leisten?
Und eine Zusatzfrage:
In der Betriebskostenabrechnung wird auch der Posten ‚Hausmeistertätigkeit / Außenreinigung‘ aufgeführt. Diese Arbeiten werden allerdings vom ebenfalls im Haus wohnenden V selbst erledigt. Ist dafür die Zahlung einer Summe von knapp € 600 pro Jahr und Mietpartei angemessen?
Besten Dank und Gruß
=^…^=
Moin, =^…^=,
Ist unter diesen Umständen von M tatsächlich der volle
Heizkostenbetrag zu leisten?
im Nachhinein wird’s schwierig. M hätte besser unmittelbar nach Bekanntwerden dem V eine Mietminderung angedroht. Jetzt hilft wohl nur noch Verhandeln.
In der Betriebskostenabrechnung wird auch der Posten
‚Hausmeistertätigkeit / Außenreinigung‘ aufgeführt. Diese
Arbeiten werden allerdings vom ebenfalls im Haus wohnenden V
selbst erledigt. Ist dafür die Zahlung einer Summe von knapp €
600 pro Jahr und Mietpartei angemessen?
Der V kann den marktüblichen Preis für einen Hausmeister in Rechnung stellen, auch wenn er selbst diese Arbeiten erledigt. Bei Wohnanlagen mit ca. 30 Parteien sind etwa 240 € pro Jahr und Partei üblich.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
im Nachhinein wird’s schwierig.
angenommen, M hätte Photos und Zeugen …
Der V kann den marktüblichen Preis für einen Hausmeister in
Rechnung stellen, auch wenn er selbst diese Arbeiten erledigt.
Bei Wohnanlagen mit ca. 30 Parteien sind etwa 240 € pro Jahr
und Partei üblich.
Hättest Du dafür eine Quelle?
Bei dem fiktiven Haus handelt es sich um ein kleines welches mit nur vier bis sechs Parteien, die Außenreinigung beschränkt sich auf das Fegen des Gehweges und das an den Straßenrand Stellen der Mülleimer, und die vorhandenen Mieter wären bereit, dies wechselseitig zu übernehmen.
Beste Grüße
=^…^=
Hi =^…^=,
angenommen, M hätte Photos und Zeugen …
klingt gut, ist aber nie einfach, bereits gezahltes Geld zurückzukriegen.
Hättest Du dafür eine Quelle?
Meine Nebenkostenrechnung
Der örtliche Mieterverein könnte die Zahlen liefern.
die Außenreinigung beschränkt sich auf das Fegen des Gehweges
und das an den Straßenrand Stellen der Mülleimer
dann sollten sich die Mieter zusammentun und eine Gegenrechnung aufmachen: Arbeitszeit mal angemessenen Stundensatz.
die vorhandenen Mieter wären
bereit, dies wechselseitig zu übernehmen.
das rettet die Mieter nicht, sie haben keinen Anspruch darauf, es selbst zu machen.
Gruß Ralf