es geht um folgendes Problem: In einem Mehrfamilienhaus zahlen die Mieter seit fünf Jahren für eine andere Familie einen Teil der Nebenkosten mit. Grund: Die Familie gibt jedes Jahr wieder an, in der Wohnung würden nur drei Leute leben, es sind tatsächlich aber sechs. Alle sechs werden jeden Tag gesehen und gehört, auch morgens ganz früh, spät nachts etc. Die Namen von denen, die angeblich nur zu Besuch da sind, stehen auf dem Briefkasten- und Klingelschild, und die anderen Mieter nehmen häufig Pakete für sie an. Von den anderen Mietern im Haus hat keiner viel Geld. Es sind alles alte Leute, die sehr sparen müssen, aber auch Angst haben, dass der Hausfrieden gestört wird, wenn sie die Situation offen ansprechen. Der Hausverwalter sagt, er kann nichts tun: Die Familie leugnet ihm gegenüber immer wieder, dass in der Wohnung sechs Personen leben. Was kann getan werden, damit die alten Leute nicht ewig für die anderen weiterzahlen müssen?
nichts rechtliches, aber mir fällt da spontan folgendes ein:
Die Namen
von denen, die angeblich nur zu Besuch da sind, stehen auf dem
Briefkasten- und Klingelschild, und die anderen Mieter nehmen
häufig Pakete für sie an.
Wenn die Nachbarn (angeblich) nicht dort wohnen, dann sollte man das doch dem Postboten sagen wenn er mit dem nächsten Paket für sie vor der Tür steht, damit er es mit dem Vermerk „unbekannt Verzogen“ an den Absender zurückschicken kann…
welchen Teil der Nebenkosten zahlen die anderen Mieter?
Welcher Teil wird durch die 3 nicht gemeldeten Besucher dadurch erhöht?
Werden Heizung, Wasser und Abfall nicht nach Verbrauch bei jeder Mietpartei abgerechnet?
Werden die Nebenksoten auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
umgelegt, oder auf die gemietete Wohnfläche?
Was kann getan werden, damit die alten Leute nicht ewig
für die anderen weiterzahlen müssen?
nichts einfacher als das:
Bei der nächsten Nebenkostenabrechnung auf die falsche Berechnung des personenbezogenen Schlüssels hinweisen und eventuelle Nachforderungen nur teilweise begleichen bzw eine inhaltlich korrekte Abrechnung einfordern.
Ob dieses Vorgehen der Mühe und den Streß wert ist, muß jeder für sich selbst entscheiden.
Der Verwalter ist schon lange informiert, sagt aber, er kann die Berechnungsgrundlage nicht ändern, weil die Familie auf Nachfragen immer antwortet, dort wohnten wirklich nur drei Leute.
Der Verwalter ist schon lange informiert, sagt aber, er kann
die Berechnungsgrundlage nicht ändern, weil die Familie auf
Nachfragen immer antwortet, dort wohnten wirklich nur drei
Leute.
Der Verwalter macht es sich da etwas zu einfach. Nach Rechtssprechung hat er nämlich selbst zu prüfen, wie die Wohnung belegt ist und kann sich nicht einfach auf die ihm zugetragenen Informationen verlassen.
Dabei ging es um die Frage, ob deer Vermieter die Daten des Einwohnermeldeamtes zur Belegung der Wohnung in der NK-Abrechnung verwenden darf.
Das Gericht entschied:
Eine Umlegung von Betriebskosten nach Kopfzahl setzt deshalb voraus, dass der Vermieter für bestimmte Stichtage die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen feststellt. Dass dies mit einem höheren Aufwand und gewissen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden sein kann, vermag daran nichts zu ändern.
Mit einer Befragung der Mieter der betroffenen Wohnung dürfte es keinen Falles getan sein, gerade dann nicht, wenn berechtigte Zweifel an der Aussage bestehen.