Guten Tag,
gehen wir von folgender fiktiven Sachlage aus:
Ein gewerblicher Mieter bekommt jährlich eine Nebenkostenabrechnung, die er dann zur Zahlung anweist. Im Jahr 2009 erhält dieser wieder eine solche Abrechnung, stellt aber mehr durch Zufall fest, dass hier seit Jahren die Grundsteuer umgelegt wird, obwohl diese laut Mietvertrag zu Lasten des Vermieters gehen müsste.
Die erste fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erhielt der Mieter Anfang Januar 2006 mit Rechnungsdatum 29.12.2005. Diese beinhaltete die Nebenkosten für den Zeitraum 05.2003 bis 04.2004. Die Abrechnungen der Folgejahre erfolgten daraufhin halbwegs jährlich. Die letzte Abrechnung erhielt der Mieter jetzt für den Zeitraum 05.2007-04.2008.
Fragen:
a) Greift hier die Verjährungsfrist von drei Jahren und kann der Mieter die Überzahlungen zurückfordern ?
b) Gilt dies auch für die 2006 erhaltene Rechnung vom Ende 2005 ?
c) Kann der Mieter die Rückzahlung nebst Zinsen beanspruchen ?
d) Ist die jetzige Abrechnung, welche 16 Monate nach Abrechnungszeitraum erstellt wurde noch zur Zahlung fällig ?
Wichtig ist vielleicht noch, das der Mieter bis 05.2008 keine Nebenkostenvorrauszahlungen geleistet hat, da dies mietvertraglich nicht geregelt war. Er entschied sich jedoch dann dazu, damit der Schock der Rechnung erträglicher würde. Die letzte Abrechnung sieht keine Verrechnung dieser Abschläge vor, da diese laut Vermieter für die regelmäßig ein Jahr verspätet erstellte Abrechnung dienen würde, damit er nicht mit den Nebenkosten in Vorleistung gehen müsste. Demnach wäre die erst nach 16 Monaten erstellte Nebenkostenabrechnung zusätzlich verwirkt ? In voller Summe ???
Für Antworten wäre ich sehr dankbar, natürlich sollte man sich nicht so an Fristen aufhängen und in Anspruch genommene Leistungen auch ausgleichen. Ich möchte hier nur gerne wissen, wie es rechtlich aussieht ? Zumal es unterm Strich um nicht unerhebliche Summen geht, die der Mieter überzahlt hat, weil er nicht etwas lasch mit der Kontrolle der Nebenkostenabrechnungen umgegangen ist, bzw. seiner Bürogehilfin hier ein Stück weit vertraut hat, das diese eine Prüfung vornimmt. Aber auch diese hat`s nicht merken können, da ihr kein Mietvertrag zugänglich war.
Vielen Dank
Schnu