Nebenkosten für das Arbeitszimmer VOR der NK-Abr

Hallo,

wie sollte man sich verhalten, wenn man die Nebenkostenabrechnung für die Wohnung (in der das Arbeitszimmer eines Selbständigen ist) erst im Herbst bekommt, die Steuer aber schon vorher abgeben muss?

Kann man den anteiligen Wert an der vorauszahlung absetzen und dann später anhand der konkreten Abrechnung irgenwie korrigieren?

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE

Hallo,

einfach die anteiligen Nebenkosten in der Erklärung absetzen.
Wenn dann die konkrete Abrechnung erfolgt, den „Rest“ ansetzen oder das Guthaben in Abzug bringen.

Gruss, hemba

Danke Hemba,

das verstehe ich leider nicht so ganz.
Kann man den Steuerbescheid (der dann ja auf Basis der Nebenkostenabrechnung erstellt wurde), nachträglich ändern bzw. korrigieren?

lg

Hallo!

Nein. Es gilt hier das Zahlungsprinzip §11 EStG.

Zahlt man im Jahr 2012 die Nebenkostennachzahlung aus dem Jahr 2010, dann ist diese erst in 2012 abzugsfähig.

Das heißt füt Deinen fiktiven Fall: Nur die monatlichen Abschlagszahlungen fliesen in die Berechnung mit ein, der Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbetrag der NK-Abrechnung 2011 fliest erst im Jahr der Zahlung in die Steuererklärung mit ein, also wahrscheinlich im nächsten Jahr.

Gruß

derschwede77

SUPER!

Vielen lieben Dank!