Nebenkosten für die Satelitenanlage

Hallo Experten,

mal angenommen jemand vermietet Wohnungen in einem Haus mit 6 Parteien auf dem Land. Für die Mieter stünden Kabelanschlüsse und eine Satelitenschüssel für den Fernsehempfang bereit. Die Mieter, die über Kabel gucken würden, würden sich direkt bei Kabel Deutschland anmelden und zahlen auch die Gebühren direkt an Kabel Deutschland. Einige Mieter hätten Satelitenempfang über die bereitgestellte Hausschüssel. Könnte der Vermieter eine monatliche „Gebühr“ für die Nutzung der Schüssel von den Mietern verlangen die sie nutzen? Die Anschaffung und Wartung, etc. der Schüssel kostet ja auch. Wie hoch dürfte diese „Gebühr“ in etwa sein?

Danke im voraus.

Viele Grüße

Birgit

Hallo!

Empfangsanlage ist vorhanden und im Mietvertrag ist nichts zu den Kosten vereinbart?

Dann kann man auch nichts verlangen (ist das nun überraschend?). Jedenfalls nicht einseitig.

Man kann aber die Kosten für den Unterhalt(Stromkosten Verstärker,Wartung) durchaus auf die Nutzer(alle Mieter) umlegen,wenn das vorher so vereinbart wird. Das wären zulässige Nebenkosten.
Die Höhe ? Nur die anfallenden Kosten natürlich(hier eher sehr gering).

MfG
duck313

Hallo Birgit,

nach meinem Kenntnisstand können die tatsächlich entstandenen Wartungskosten, wie auch Leasingskosten über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Die Anschaffung der Satelitenschüssel allerdings nicht.

Gruß Merger

Hallo!

Empfangsanlage ist vorhanden und im Mietvertrag ist nichts zu
den Kosten vereinbart?

Dann kann man auch nichts verlangen (ist das nun
überraschend?). Jedenfalls nicht einseitig.

Man kann aber die Kosten für den Unterhalt(Stromkosten
Verstärker,Wartung) durchaus auf die Nutzer(alle Mieter)
umlegen,wenn das vorher so vereinbart wird. Das wären
zulässige Nebenkosten.
Die Höhe ? Nur die anfallenden Kosten natürlich(hier eher
sehr gering).

Wenn die Anlage zwar vorhanden, aber im Mietvertrag nicht erwähnt wurde, kann man zwar nicht plötzlich Gegenleistung dafür verlangen, muss sie aber möglicherweise auch nicht weiterhin zur Verfügung stellen und könnte anbieten, sie weiterhin zu betreiben, wenn jeder, der sie nutzt z.B. 80% dessen bezahlt, was der Kabelbetreiber verlangt.

T.

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Wenn die Anlage zwar vorhanden, aber im Mietvertrag nicht
erwähnt wurde, kann man zwar nicht plötzlich Gegenleistung
dafür verlangen, muss sie aber möglicherweise auch nicht
weiterhin zur Verfügung stellen und könnte anbieten, sie
weiterhin zu betreiben, wenn jeder, der sie nutzt z.B. 80%
dessen bezahlt, was der Kabelbetreiber verlangt.

Nur gibt es für eine Satelitenanlage keinen Kabelbetreiber !

Wenn die Anlage zwar vorhanden, aber im Mietvertrag nicht
erwähnt wurde, kann man zwar nicht plötzlich Gegenleistung
dafür verlangen, muss sie aber möglicherweise auch nicht
weiterhin zur Verfügung stellen und könnte anbieten, sie
weiterhin zu betreiben, wenn jeder, der sie nutzt z.B. 80%
dessen bezahlt, was der Kabelbetreiber verlangt.

Nur gibt es für eine Satelitenanlage keinen Kabelbetreiber !

Da muss ich dir wohl zustimmen! Aber worauf möchtest Du hinaus?

Wenn die Anlage zwar vorhanden, aber im Mietvertrag nicht
erwähnt wurde, kann man zwar nicht plötzlich Gegenleistung
dafür verlangen, muss sie aber möglicherweise auch nicht
weiterhin zur Verfügung stellen und könnte anbieten, sie
weiterhin zu betreiben, wenn jeder, der sie nutzt z.B. 80%
dessen bezahlt, was der Kabelbetreiber verlangt.
::

Nur gibt es für eine Satelitenanlage keinen Kabelbetreiber !

Da muss ich dir wohl zustimmen! Aber worauf möchtest Du
hinaus?

nicht verstanden ?
na dann mal etwas einfacher: der Mieter hat einen Anspruch, dass man ihm die Nebenkosten mit Rechnungen belegt.
Wie soll dies bei deinem Vorschlag möglich sein ?

Hallo,

mal angenommen jemand vermietet Wohnungen in einem Haus mit 6
Parteien auf dem Land. Für die Mieter stünden Kabelanschlüsse
und eine Satelitenschüssel für den Fernsehempfang bereit. Die
Mieter, die über Kabel gucken würden, würden sich direkt bei
Kabel Deutschland anmelden und zahlen auch die Gebühren direkt
an Kabel Deutschland. Einige Mieter hätten Satelitenempfang
über die bereitgestellte Hausschüssel. Könnte der Vermieter
eine monatliche „Gebühr“ für die Nutzung der Schüssel von den
Mietern verlangen die sie nutzen?

verlangen kann der Vermieter schon, aber wenn die Mieter nicht wollen, hat VM Pech gehabt. Wenn in keinem der Mietverträge etwas zum TV-Empfang erwähnt ist, muß VM die Schüssel aber auch nicht zur Verfügung stellen. Aber Vorsicht, falls Mieter mit diesem Ausstattungsmerkmal geworben wurde (Zeitungsanzeige, Makler etc.), dann wäre das in der Kaltmiete enthalten.
Also: mit den Mietern reden und mit jedem einen Nachtrag zum Mietvertrag abschließen. Wer den Nachtrag nicht unterschreibt, bekommt die Strippe abgeklemmt!

Die Anschaffung und Wartung, etc. der Schüssel kostet ja auch.

Anschaffung war schon :wink:, da kann man nachträglich nichts mehr verlangen. Reparaturen hat somit ebenso nur der VM zu tragen.
Wartungskosten entstehen bei Schüsseln eigentlich nicht und die Stromkosten gehen doch vermutlich im Allgemeinstrom für die Hausbeleuchtung „unter“?

Wie hoch dürfte diese „Gebühr“ in etwa sein?

Das kann der Vermieter sich selbst aussuchen, sollte sich aber natürlich an den Kabelgebühren orientieren und soweit wie möglich „drunterbleiben“. Nur dann hat VM eine Chance, daß der ein oder andere Mieter zustimmt und sich dadurch indirekt an den Anschaffungskosten beteiligt.
Als „Hausnummer“: mindestens 5,- und höchstens 10,- Euro monatlich.

Der Vollständigkeit halber: diese Nutzungsgebühr hat auf der jährlichen Betriebskosten-Abrechnung nichts zu suchen.

Danke im voraus.

Büddebüdde.

Gruß

nicht verstanden ?

Er schon, nur Du nicht.

na dann mal etwas einfacher: der Mieter hat einen Anspruch,
dass man ihm die Nebenkosten mit Rechnungen belegt.

Das gilt aber nur für Nebenkosten gem. BetrKoVo.

Für die Nutzungsgebühr eines dem Vermieter gehörenden Gerätes gilt keine Rechnungslegungspflicht.

Wie soll dies bei deinem Vorschlag möglich sein ?

Gar nicht. Aber das ist ja eben auch der Unterschied zwischen theoretischem Halbwissen und praktischer Kenntnis.

Gruß

Sehr nett!

ich lerne gerne noch dazu - hast Du dafür auch eine Quelle ?

Gruß Merger

Sehr nett!

ich lerne gerne noch dazu - hast Du dafür auch eine Quelle ?

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Gruß