Hallo,
mal angenommen jemand vermietet Wohnungen in einem Haus mit 6
Parteien auf dem Land. Für die Mieter stünden Kabelanschlüsse
und eine Satelitenschüssel für den Fernsehempfang bereit. Die
Mieter, die über Kabel gucken würden, würden sich direkt bei
Kabel Deutschland anmelden und zahlen auch die Gebühren direkt
an Kabel Deutschland. Einige Mieter hätten Satelitenempfang
über die bereitgestellte Hausschüssel. Könnte der Vermieter
eine monatliche „Gebühr“ für die Nutzung der Schüssel von den
Mietern verlangen die sie nutzen?
verlangen kann der Vermieter schon, aber wenn die Mieter nicht wollen, hat VM Pech gehabt. Wenn in keinem der Mietverträge etwas zum TV-Empfang erwähnt ist, muß VM die Schüssel aber auch nicht zur Verfügung stellen. Aber Vorsicht, falls Mieter mit diesem Ausstattungsmerkmal geworben wurde (Zeitungsanzeige, Makler etc.), dann wäre das in der Kaltmiete enthalten.
Also: mit den Mietern reden und mit jedem einen Nachtrag zum Mietvertrag abschließen. Wer den Nachtrag nicht unterschreibt, bekommt die Strippe abgeklemmt!
Die Anschaffung und Wartung, etc. der Schüssel kostet ja auch.
Anschaffung war schon
, da kann man nachträglich nichts mehr verlangen. Reparaturen hat somit ebenso nur der VM zu tragen.
Wartungskosten entstehen bei Schüsseln eigentlich nicht und die Stromkosten gehen doch vermutlich im Allgemeinstrom für die Hausbeleuchtung „unter“?
Wie hoch dürfte diese „Gebühr“ in etwa sein?
Das kann der Vermieter sich selbst aussuchen, sollte sich aber natürlich an den Kabelgebühren orientieren und soweit wie möglich „drunterbleiben“. Nur dann hat VM eine Chance, daß der ein oder andere Mieter zustimmt und sich dadurch indirekt an den Anschaffungskosten beteiligt.
Als „Hausnummer“: mindestens 5,- und höchstens 10,- Euro monatlich.
Der Vollständigkeit halber: diese Nutzungsgebühr hat auf der jährlichen Betriebskosten-Abrechnung nichts zu suchen.
Danke im voraus.
Büddebüdde.
Gruß