Nebenkosten für Garagenstellplatzeigentümer

Hallo,

ich trage mich mt dem Gedanken, einen Garagenstellplatz in einem neu erstellten (6 Monate alt) Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen zu erwerben, das Bundesland ist BW.
Zur Klarheit: ich kaufen nur den Stellplatz in der TG mit insgesamt 12 Stellplätzen und ich glaube 6 Wohnungen im Haus.
Bei den Nebenkosten heisst es, dass Eigentümer von Garagenstellplätzen entsprechend ihrem Anteil auch für Reparaturen an z. B. den Fenstern der Wohnungen im Haus aufzukommen haben. D. h. wenn in einer der Eigentumswohnungen, mit denen ich ja abslut nichts zu tun habe, die Fenster ausgetauscht werden müssen, dann bin ich mit dem Anteil mit dabei. Das sei so Gesetz sagte man mir. Irgendwie völlig unlogisch für mich, ich kann mir das nur darüber erklären, dass die Fenster fest mit dem Gebäude verbunden und somit wie z. B. das Dach Gebäudebestandteil sind.

Ist diese Auskunft der Hausverwaltung so richtig?
Angesichts dessen, dass ich nämlich für so etwas aufkommen müsste habe ich mich schon fast wieder von dem Gedanken den Sellplatz zu erwerben verabschiedet.

Hallo Michael,

Anscheinend gehört der „Garagenstellplatz“, da er im Haus liegt, auch zum Gemeinschaftseigentum des Hauses.
Da Du aber anscheinend eine Mietwohnung in einem Haus mit Eigentumswohnungs-Besitzer hast, dann müßte der eigentlich der Vermieter Deiner Wohnung für die Unkosten, die dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind, aufkommen und nicht Du.
Ich gehe davon aus, das Dein Vermieter Deiner Wohnung wohl nicht den Einstellplatz kaufen möchte, dann wäre es einfacher alles über die Miete (der Wohnung) umzulegen.

Frag mal den Vermieter Deiner Wohnung!

Das ist nur meine persönliche Meinung…

Tschüüüs

Olaf

dabei. Das sei so Gesetz sagte man mir. Irgendwie völlig
unlogisch für mich, ich kann mir das nur darüber erklären,
dass die Fenster fest mit dem Gebäude verbunden und somit wie
z. B. das Dach Gebäudebestandteil sind.

Hallo,

ich trage mich mt dem Gedanken, einen Garagenstellplatz in
einem neu erstellten (6 Monate alt) Mehrfamilienhaus mit
Eigentumswohnungen zu erwerben, das Bundesland ist BW.
Zur Klarheit: ich kaufen nur den Stellplatz in der TG mit
insgesamt 12 Stellplätzen und ich glaube 6 Wohnungen im Haus.
Bei den Nebenkosten heisst es, dass Eigentümer von
Garagenstellplätzen entsprechend ihrem Anteil auch für
Reparaturen an z. B. den Fenstern der Wohnungen im Haus
aufzukommen haben. D. h. wenn in einer der Eigentumswohnungen,
mit denen ich ja abslut nichts zu tun habe, die Fenster
ausgetauscht werden müssen, dann bin ich mit dem Anteil mit
dabei.

Wenn z.B. Grundwasser in deinen Garagenstellplatz eindringt oder das Garagentor klemmt, muss sich der Wohnungsbesitzer im 2 Stoch aber auch an diesen Kosten beteiligen.

Das sei so Gesetz sagte man mir. Irgendwie völlig
unlogisch für mich, ich kann mir das nur darüber erklären,
dass die Fenster fest mit dem Gebäude verbunden und somit wie
z. B. das Dach Gebäudebestandteil sind.

Alles das ist gemeinschaftlich, was nicht einem einzelnen Eigentümer zuzuordnen ist und was er auch nicht eigenmächtig verändern darf. Pflichtlektüre ist hier erst einmal die Teilungserklärung der Wohnanlage, die über das Sondereigentum Auskunft gibt. Insbesondere auch die Fassade und Fassadenbestandteile wie Fenster können kein Sondereigentum sein.
Und das ist doch wiederum sehr logisch. Man stelle sich vor, in einer Eigentumsanlage dürfte jeder Eigentümer mit den Fenstern machen was er wollte: Kunsstoff, Aluminium, vielleicht auch zumaueren, weil er Lichtempfindlich ist usw.

Ist diese Auskunft der Hausverwaltung so richtig?

Ja. Sie ist vielleicht noch zu kurz gefasst.
Als Miteigentümer haftest du auch für säumige Zahler in der Eigentümergemeinschaft, Dritten gegenüber, mit.

Angesichts dessen, dass ich nämlich für so etwas aufkommen
müsste habe ich mich schon fast wieder von dem Gedanken den
Sellplatz zu erwerben verabschiedet.

Das ist doch eher eine Frage, mit wieviel Prozent du an den Gemeinschaftskosten beteiligt bist (siehe miteigentumsanteil!)
Gruß n.

Hallo,

N. Schmidt hat hier bereits die richtige Antwort gegeben.

:Anscheinend gehört der „Garagenstellplatz“, da er im Haus

liegt, auch zum Gemeinschaftseigentum des Hauses.
Da Du aber anscheinend eine Mietwohnung in einem Haus mit
Eigentumswohnungs-Besitzer hast, dann müßte der eigentlich der
Vermieter Deiner Wohnung für die Unkosten, die dem
Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind, aufkommen und nicht
Du.
Ich gehe davon aus, das Dein Vermieter Deiner Wohnung wohl
nicht den Einstellplatz kaufen möchte, dann wäre es einfacher
alles über die Miete (der Wohnung) umzulegen.

Frag mal den Vermieter Deiner Wohnung!

Erwerb bedeutet nicht mieten sondern kaufen. Warum auch immer, was mir unklar erscheint - ein Mieter einer Mietwohnung einen TG - Stellplatz kaufen will. Ich würde mir diesen Kauf sehr gründlich überlegen, auch wo es in BW ist, denn endet das Mietverhältnis muss man den Stellplatz in der TG möglicherweise verkaufen.

Gruss Günter

Hallo…

N. Schmidt hat hier bereits die richtige Antwort gegeben.

…und ich nicht auf seine Antwort geantwortet habe, sondern zuerst geantwortet habe…

Da Du aber anscheinend eine Mietwohnung in einem Haus mit
Eigentumswohnungs-Besitzer hast, dann müßte der eigentlich der
Vermieter Deiner Wohnung für die Unkosten, die dem
Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind, aufkommen und nicht
Du.

Frag mal den Vermieter Deiner Wohnung!

Es kann aber nicht sein, das der Mieter beim Kauf des Einstellplatzes auf einmal die Pflichten des Eigentümers (der Wohnung) übernimmt und dadurch auch die Kosten des „restlichen“ Gemeinschaftseigentums tragen muß.
Sondern er trägt weiterhin nur die Kosten „seines“ Eigentumes, für dessen er Miteigentumsanteile besitzt.

Erwerb bedeutet nicht mieten sondern kaufen.

danke für die Aufklärung - wußte ich nicht…

Tschüüss

Olaf

Hi,

Es kann aber nicht sein, das der Mieter beim Kauf des
Einstellplatzes auf einmal die Pflichten des Eigentümers (der
Wohnung) übernimmt und dadurch auch die Kosten des
„restlichen“ Gemeinschaftseigentums tragen muß.

natürlich ist das so. Wenn man einen Stellplatz kauft, wird man Miteigentümer am gesamten Objekt und muß damit entsprechend seinem Anteil die Gemeinschaftkosten mittragen. In meinen Augen ist das eine Selbstverständlichkeit, die Gründe hat N. Schmidt ausgeführt.

Mir ist aber schleierhaft, wieso Du (oder Ihr) annehmt, daß der frager auch eine Wohnung im Haus hat. Dies steht nirgends, im Gegenteil, die Tatsache daß er sich über die Anzahl der Wohnungen unsicher ist ("…ich glaube 6 Wohnungen…") läßt mich eher das Gegenteil vermuten.

Gruß Stefan

Da Du aber anscheinend eine Mietwohnung in einem Haus mit
Eigentumswohnungs-Besitzer hast, dann müßte der eigentlich der
Vermieter Deiner Wohnung für die Unkosten, die dem
Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind, aufkommen und nicht
Du.
Ich gehe davon aus, das Dein Vermieter Deiner Wohnung wohl
nicht den Einstellplatz kaufen möchte, dann wäre es einfacher
alles über die Miete (der Wohnung) umzulegen.

Ich wohne nicht in einer Mietwohnung und der Garagenstellplatz ist in einem anderen Haus.

little bit OT Re: Nebenkosten für Garagenstel
Hi Michael,
hi Forum,

wei bereits erklärt, bist du dann Eigentümer einer kleinen „Wohnung“ (halt für Autos) und daher auch im gesamten Miteigentum laut deinem Teilungsschlüssel (bei einer Garage geringer) verantwortlich. Aber das wurde auch erklärt, zahlt der Fahrradfahrende Eigentümer der DG Wohnung auch MEHR als du wenn Ihr Grundwasserschäden habt.

Was aber gerade bei Garagen gemacht wird, und das scheint eine Lösung zu sein die weniger Streit erzeugt, das die Garagenanlage ein eigene WEG (GEG :wink: ist. Weiss aber nicht ob das bei TGs auch geht, imho hatte ich mal eine WEG in der das so war, und die waren alle super zufrieden (Fahrradfahrer und Autosammler).
Wie und ob das dein Bauträger und deine Verwaltung macht, oder wenn dann besser gemcht habe sollte kA. Aber ne Idee wäre es

greetz
Quentin