Hallo,
ich trage mich mt dem Gedanken, einen Garagenstellplatz in einem neu erstellten (6 Monate alt) Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen zu erwerben, das Bundesland ist BW.
Zur Klarheit: ich kaufen nur den Stellplatz in der TG mit insgesamt 12 Stellplätzen und ich glaube 6 Wohnungen im Haus.
Bei den Nebenkosten heisst es, dass Eigentümer von Garagenstellplätzen entsprechend ihrem Anteil auch für Reparaturen an z. B. den Fenstern der Wohnungen im Haus aufzukommen haben. D. h. wenn in einer der Eigentumswohnungen, mit denen ich ja abslut nichts zu tun habe, die Fenster ausgetauscht werden müssen, dann bin ich mit dem Anteil mit dabei. Das sei so Gesetz sagte man mir. Irgendwie völlig unlogisch für mich, ich kann mir das nur darüber erklären, dass die Fenster fest mit dem Gebäude verbunden und somit wie z. B. das Dach Gebäudebestandteil sind.
Ist diese Auskunft der Hausverwaltung so richtig?
Angesichts dessen, dass ich nämlich für so etwas aufkommen müsste habe ich mich schon fast wieder von dem Gedanken den Sellplatz zu erwerben verabschiedet.
ist. Weiss aber nicht ob das bei TGs auch geht, imho hatte ich mal eine WEG in der das so war, und die waren alle super zufrieden (Fahrradfahrer und Autosammler).