Nebenkosten fuer Kabel-BW

Hallo!

Ich bin im April 2009 in eine Mietwohnung gezogen, eigentlich befristet bis April 2011! Dieses wurde aber muendlich bis maerz 2012 verlaengert! Ich habe jedes Jahr meine Nebenkostenabrechnung bekommen und bezahlt! Jetzt bin ich zum 1.9.2011 kurzfristig ausgezogen, da keine Kuendigngsfrist vereinbart wurde sondern ich gehen durfte wann ich will, hab ich da keinen Fehler gemacht! Jetzt ist der Sohn der Vermieterin sauer weil ja Mieteinnahmen floeten gehen! Mir wurden nie Kabel-BW Kosten berechnet! Ich gehe davon aus das sie das bei keinem Mieter berechnet haben, nun sind sie aber sauer und da ist es ihnen auf einmal eingefallen! Jetzt wurde sie mir bei der letzten Abrechnung fuer 29 Monate, vom 1.4.09 - 31.8.2011 berechnet! Ist das rechtens? Das haetten sie mir eigentlich bei jeder Nebenkostenabrechnun berechnen muessen! Ich selber habe nicht daran gedacht weil ich das noch nie bezahlt habe! Bin davon ausgegangen das alles was zu zahlen ist auch in den Nebenkosten beruecksichtigt wurde!
Was kann ich jetzt machen???

Vielen lieben Dank schon mal!

Hallo,guten Tag
Für das letzte Jahr müssen Sie bezahlen.Alle anderen ist verjährt.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Guten Tag!
Als erstes sollten sie sich mal Ihren Laten Mietvertrag anschauen. Sind dort Kosten für Kabel angegeben? Grundsätzlich dürfen nämllich nun Kosten in den Nebenkosten abgerechnet werden, die dort eineln aufgezeigt sind.
Kosten im Nachhinein zu berechnen ist nicht möglich.
Alle Abrechnungen die ohne Kabel abgrechnet sind, müssen auch so bleiben. Eine Berechnung für 29 Monate ist unrechtmäßig. Es dürfen grundsätzlich nur 12 Monate pro Abrechnung verrechnet werdsen.
Also, sollte in Ihrem Mietvertrag nichts von Kabelkosten stehen, legen sie Widerspruch mit diesem Argument ein. Zusätzlich oder falls es im Mietvertrag steht, gehen sie mit dem Argument, was abgrechnet ist, ist hinterm Pflug und es dürfen nur jeweils 12 Mon. Kosten abgerechnet werden.
L.G. Jihet

Vielen, vielen Dank!
Das hat mir sehr weitergeholfen!

Mit freundlichen Gruessen

Hallo,guten Tag
Für das letzte Jahr müssen Sie bezahlen.Alle anderen ist
verjährt.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Ich bedanke mich recht herzlich fuer Ihre Antwort!
Mir wird wirklich super weiter geholfen! Bin ganz gluecklich! :wink:

LG

Hallo fleur,

  1. Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, daß mit den Nebenkosten auch die Kabelgebühren zu zahlen sind, dann ist die Abrechnung des Vermieters fehlerhaft (ich gehe dabei davon aus, daß der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten jeweils das Kalenderjahr ist). Dann kann der Vermieter Nachforderungen für das Jahr 2009 nicht mehr geltend machen !!!. Das BGB sagt in § 556 (2), daß verspätete Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn der Vermieter die verspätete Zahlung zu vertreten hat und das ist hier offensichtlich der Fall.
    Die Forderungen für 2010 und 2011 sind in diesem Fall berechtigt.
  2. Mich wundert aber, daß Sie offenbar die Nebenkostenabrechung für das Jahr 2011 bereits erhalten haben. Die kann vollstängig erst nach Ablauf des Jahres 2011 erstellt werden. Wie hat der Vermieter erläutert, daß er jetzt schon abrechnet? Hat er eine weitere Abrechnung nach Ablauf dieses Jahres angekündigt? Auf jeden Fall sollten Sie darauf vorbereitet sein, daß in 2012 eine weitere Abrechnung kommt.

Sie sollten den Vermieter schriftlich auf die Rechtslage hinweisen und die Nachzahlung für 2009 verweigern.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Für 2010 kann bis 31.12.11 jede Abrechung zugestellt werden, für 2011 bis 31.12.2012 oder früher. Das ist rechtens. Wo jetzt die 29 Monate hineinfallen, können Sie ja leicht prüfen, wenn noch aus 2009 wäre das zu spät und muss nicht bezahlt werden.
#Wichtiger jedoch ist, was im Mietvertrag steht: ist dort auch Kabel genannt, dann ist das zu zahlen (nur max. 12 Monate nach dem Letzten Jahr zugegangen), wenn dies nicht extra genannt ist, ist das auch nicht zu zahlen (nie!)!. Nur was im Vertrag genannt wird und zwar mit Verteilerschlüssel, ist das auch zu zahelnen. Fehltg die Angabe oder der Verteilerschlüssel: nixs… ok.??
Also für 2009 ist verspätet, also ausrechnen, was in 2010 + 11 Anteil ist, natürlich nur, wenn auch im Vertrag genanngt und SOFORT zahlen, nicht auf eine ggf. korrogierte Abrechung warten. Selber ausrechnen und zahlen. Wer mehr will, kann ja klagen, wird er aber nicht. Ggf. kann noch eine Notiz der Kürzung für 2009 geschrieben werden und Bote (Freund, Freundin) wirft diesen in Vermieterbriftkasten (Kopie des Schreiben wird mit Datum, Uhrzeit + Namen Bote und Unterschrift aufgehoben). Umschlag verkleben nur der Bote!! und hineinstecken!

Hallo!

Vielen Dank fuer Ihre Email!
Ich habe die Abrechnung jetzt bekommen weil ich zum 1.9.2011 ausgezogen bin! In meinem Mietvertrag ist nix von Nebenkosten aufgeschluesselt worden! Nur allgemein der Betrag fuer die Nebenkosten, aber wie sie zu satnede kommen steht nicht drin, also Wasser, Heizung… demnach steht da auch nix von Kabelgebuehren! Es ist lediglich ein Kreuz gemacht worden das Kabel zur verfuegung steht!

Mit freundlichen Gruessen

Vielen Dank fuer Ihre Email! Es hat mir sehr weiter geholfen!!!

Mit freundlichen Gruessen