Nebenkosten für Tiefgaragenstellplatz

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Nebenkosten für Tiefgaragenstellplatz

Hallo,

wie ist der rechtliche Sachverhalt, wenn man seit Oktober 2011 einen Stellplatz zu einem monatlichen Mietpreis von 35,- Euro hat und nach zwei Jahren einen Brief von der Hausverwaltung erhält, welcher eine Zahlungsaufforderung für Betriebsnebenkosten für Strom, Versicherung, Hausmeister und sonstige irgendwelcher Betriebskosten in Höhe von knapp 50 Euro beinhaltet? Ist man verpflichtet das zu bezahlen? Die Vormieter haben ein solches Schreiben noch nie bekommen und vertraglich ist darüber auch nichts festgehalten worden. Ist das so überhaupt rechtens und kann man sich dagegen wehren?

Hallo!

Mit den Vormietern hat es wenig bis nichts zu tun.
Wichtig ist, was steht im eigenen Mietvertrag zum Stellplatz drin ?

Steht da nichts zu Nebenkosten, dann zahlt man auch keine.

MfG
duck313