Hallo zusammen,
hatte heute meine Nebenkosten-Abrechnung für 2009 im Briefkasten, die rund 100% höher ausfiel als in den letzten 4 Jahren.
Erklärung der Vermieterin war, dass sie „in den vergangenen Jahren“ versäumt hätte, die Beiträge für die Knappschaft und die Berufsgenossenschaft für den Minijob Hausmeister zu berechnen.
Ebenfalls hätte sie bei der Meßrechnung des Schornsteinfesger vergessen, die Mehrwertsteuer umzulegen.
Hab das eben mal ausgerechnet, macht in unserem Haus pro Mieter so ungefähr 70,- €uro aus.
Meine Fragen nun:
- Schon die Formulierung „in den vergangenen Jahren“ halte ich für eine Nebenkostenabrechnung für aboslut unkorrekt: müßte hier nicht der exakte Zeitraum des „Versäumnisses“ angegeben werden, um dies als Mieter überhaupt nachvollziehen zu können ?
- Nebenkostenabrechnung gilt für das Jahr 2009: sind die Fristen für eine Nachberrechnung der Jahre vor dem 31.12.2008 nicht schon verstrichen - es kann ja nicht mein Problem sein, dass sie die Berrechnung vergessen hat. Aufgrund dieser Aussage werde ich natürlich die aktuelle Abrechnung haarklein prüfen lassen, wer weiß, was da sonst noch so alles im Argen liegt . . .
- Bin mangels Kosten leider nicht im Mieterverein: hilft hier auch der Verbraucherschutz weiter ?
Danke vorab für Eure Antworten
DoLa
Hallo: zu 1) Fehler können korrigiert werden, solange die Grundlagen stimmen (d.h. Sie haben bis dato Glück gehabt!). Die Grundlagen sind der Mietvertrag, so das die Nebenkostenart dort genannt ist oder gültige Formulierung der NK-Gesetze und natürlich gemäss Gesetz gültig sind (z.B. Reparaturen sind Kosten des Vermieters).
Wenn jemand etwas versäumt hat in Rechung zu stellen, braucht er das nicht zu beweisen. das ist halt sein Problem, den Mietern Geld zu schenken. Was wollen Sie nachvollziehen? Sie können ja die neue NK-Abrechung sich ansehen und mit der alten vergleichen.
zu 2) Die NK von 2008 kann der Vermieter natürlich nicht in 2010 abrechnen, jedoch korrekt die von 2009 und die müssen Sie bis zum 31.12.2010 erhalten haben.
Prüfen Sie, ob die Kostenpositionen im Mietvertrag auch in der NK-Abrechung genannt sind: steht in der Abrechung etwas anderes als im Vertrag, ist dies nicht zulässig:z.B. in der abrrechung steht Gartenplege und dies steht nicht im Vertrag: dann kann und darf das auch nicht berechnet werden (weil der Vermieter das vergessen hat, in den Vertrag zu schreiben).
Soweit o.k??
Hallo DoLA,
ich antworte gleich auf die Frage 2:
Laut BGB § 556, Abs. 3 hat der Vermieter die Abrechnung bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Da in Ihrem Fall die Vermieterin vergessen hat, einige Positionen abzurechnen, hat sie den Fehler zu vertreten.
Sie müssen also für die Jahre vor 2009 keine Nachzahlung leisten !!!
Die Frage 1 hat sich damit erledigt.
Frage 3: Sie können sich auch Rat bei der örtlichen Verbraucherzentrale holen.
Weitere Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt