- Ja wir reden von 2016
- Ja, es handelt sich um gleiche Mietwohnung wie 2015
- „Wartung“ war vor dem Eigentümerwechsel der Mietwohnung mit entsprechenden Belegen „Wartung, Ort, Datum, Wartungsmechaniker“, nachvollziebar belegt. Erfolgte Halbjährlich.
- Zeitangabe, wann denn in 2016 die Wartung des neuen im August/Sebtember 2015
erfolgte, liegt nicht vor. - Fachfirma kennt 4 verschiedene Vertragsgestaltung für die „Betreuung“ von von ihr eingebauten Aufzügen: Wartung und Schmieren (niedrigste Stufe) bis „Flatrate“ (höchste Stufe mit allem ZIP und ZAP).
- Das ZIP und ZAP geht aus der Rechnung „Flaterate“ leider nicht hervor.
- Dem Mieter reicht die Kostenübernahme „Wartung mit Schmieren“ + „Notruf“. Das rund 1.000 EURO und mehr teurere (+) ZIP und ZAP ist bei der funkelhagel neuem Auzug doch nicht zwangsläufig - und ohne Abstimmung - Sche des Mieters.
PUT
Das ‚irgendwas‘ ist aber doch genau der Punkt: es ist in keiner Weise nachvollziehbar, welcher Anteil dieser Flatrate sich auf Wartung und welcher auf Reparaturen bezieht. So geht das nicht, denn der Gesetzgeber hat DEUTLICH gesagt, dass ausschließlich die Wartung Sache des Mieters sein kann. Und das bezieht sich selbstverständlich genauso auf irgendwelche Vorauszahlungen! Das ist schließlich kein günstiger Kredit für den Vermieter!
Gruß
anf
Mit dieser Aussage verrätst Du mehr als deutlich, daß Du von Rechnungswesen wenig (besser: gar keine) Kenntnis hast.
Glaub mir, jeder Vermieter hat die Ausgaben für Nebenkosten schon längst getätigt, also vorgeschossen, noch ehe er von seinen Mietern den 12. Vorschuß erhalten hat.
Siehe Beispiel Heizöl-Lieferung an anderer Stelle.
Da könnte der Vermieter aus seiner Sicht ganz sparsam sein und den Tank monatlich mit kleiner Menge befüllen lassen. Was denkst Du, was bei kleiner Menge der Liter im Vergleich zu großer Menge mehr kostet? Das müßtest Du als Mieter zahlen!
Aus Vermietersicht sind Nebenkosten ein reines Verlustgeschäft: nur Arbeit, null Gewinn.
.
Noch bestimmt der Vermieter, welche Verträge er über bzw. für sein Eigentum abschließt. Er muß zwar wirtschaftlich handeln, aber nein, er muß nicht die Mieter fragen.
Siehe Beispiel Heizöl-Lieferung: er darf seinen Haus- und Hoflieferanten auswählen, der innerhalb von 3 Tagen liefert, auch wenn da 1.000 Liter Euro 5,00 mehr kosten als beim Billigheimer mit 3 Wochen Lieferzeit.
1.000 Euro mehr kostet der neue Vertrag jährlich?
Das sind bei 100 Wohnungen 83 ct. monatlich mehr für jeden Mieter, bei 20 Wohnungen 4,17 Euro monatlich mehr.
Weniger Wohnungen wird das Haus kaum haben.
(Sorry, ich mußte raten, weil man Dir jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen muß.)
Einen ständig betriebsbereiten Aufzug zur Verfügung zu haben anstatt tagelang auf die Reparatur warten zu müssen (vor allem wenn man ganz oben wohnt!) und innerhalb einer Stunde aus dem feststeckenden Aufzug befreit zu werden (das ist z.B. bei ZIP + ZAP enthalten) hat was Verlockendes.
Wenn Dir die 0,83 bis 4,17 Euro monatlich mehr zuviel sind, dann klag’ halt.
.
Eine Wartung ist eine inaugenscheinprüfung um den Zustand des betrachteten Objektes zu ermitteln und ist Teil der Instandsetzung / Haltung. Eine Instandhaltung beinhaltet Austausch von Materialien und Pflege des Objektes.
ist richtig, was aber nicht bedeutet, dass er dann die gesamtkosten den Mieter aufbürden darf.
Nein, er muss auch das gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, muss aber zurecht nicht den billigsten nehmen.
Bei „nur“ 1.000 Euro mehr jährlich (die der UP jetzt erst mitgeteilt hat, dem Tenor nach hätte es eine 0 mehr sein müssen ) gegenüber vorher kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß in diesem Wartungsvertrag Reparaturen mitenthalten sein sollen.
Kleinteile-Austausch und Schmierstoffe zählen bei mir zur Wartung dazu.
Wieso nein?
Ich schrieb doch:
.
von Jährlich stand bei deinen Beispiel nichts
Danke für die Blumen. Allerdings liegst Du völlig daneben.
Die Instandsetzungsarbeiten DARF der Vermieter nicht auf den Mieter abwälzen. Wenn er eine Flatrate abschließt, beinhalten die dafür zu zahlenden Monatsraten (die er natürlich in die Vorauszahlungen der nebenkosten einrechnet) aber genau diese Reparaturkosten. Entweder werden sie dadurch verschleiert und verbotenerweise doch vom Mieter bezahlt oder der Vermieter rechnet sie am Ende des Jahres irgendwie nachträglich heraus, was ihm zum einen schwerfallen wird und zum zweiten dann je nach Zeitpunkt der Reparaturen einen Kredit vom Mieter an ihn für eben diese Reparaturkosten gewährt.
Hast Du meinen Link eigentlich auch mal gelesen?
Gruß
anf
Liest Du Links grundsätzlich nicht? @Peter_TOO hat die Vertragsbedingungen oben doch verlinkt. Und dort steht zur Flatrate:
„Mehr Sicherheit durch Beseitigung von Betriebsunter-brechungen und Personenbefreiungen rund um die Uhr sowie Nachstellarbeiten, Reparaturen und Ferndiagnose in OTIS Qualität.“
„Einleitung von Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen durch den OTIS Service innerhalb von 1 Stunde (auto-matisch oder nach Eingang der Meldung durch Kunde), ohne zusätzliche Kosten.“
„Die Reparatur und der Ersatz von Verschleißteilen (gem. Vertragsbedingungen) sind ohne Zusatzkosten enthalten.“
Ob Du Dir das vorstellen kannst ist angesichts dessen irgendwie egal.
Gruß
anf
Stimmt.
War geraten. weil die Infos ja nur kleckerweise kommen.
Hätte alles im UP stehen können und vor allem weniger konfus wäre nicht schlecht gewesen.
Da sich ja auch irgendwo über die jährliche Vorauszahlung echauffiert wird, ging ich mal davon aus, daß die 1.000 Euro mehr für jährlich für das gesamte Gebäude sind.
Bei genauer und umfassender Kenntnis aller Daten schmeiße ich gerne nochmal mein Excel an!
.
Das ist mir bekannt.
Kredit über monatlich zwischen Euro 0,83 und 4,17. Wahnsinn!
Da steht z.B. sowas:
Konkret ansetzbar ist der Arbeitslohn, die Kosten von Schmier- und Reinigungsmitteln, der Materialverbrauch bei Ölwechseln in Motoren und Getrieben, Schrauben, Muttern und Splinten sowie die Kosten für den Ersatz sonstiger Kleinteile, die im Interesse der Betriebssicherheit vorsorglich ausgetauscht werden.
.
Befrage mal Wikipedia nach „Badewannenkurve“.
Wenn ein Gerät/Anlage neu ist, hat man viele Ausfälle. Dann kommt die normale Betriebszeit mit einer normalen Ausfallrate und gegen das Lebensende steigt die Ausfallrate wieder an.
Dies ist auch der Grund, wieso der Gesetzgeber Garantie/Gewährleistung geregelt hat.
Kostenmässig erscheint eine Abwicklung über Garantie/Gewährleistung sicher günstiger. Allerdings schreibt der Gesetzgeber keine Reaktionszeit von 1 Stunde vor, das kann Tage bis Wochen dauern.
Zudem kommt nach einer gewissen Frist die Umkehrung der Beweislast. Einen Herstellungsfehler, kann dann aber nur ein Experte nachweisen und muss dann oft vor Gericht durchgesetzt werden, was Jahre dauern kann.
Das „rundum sorglos Paket“ ist eine Art Versicherung! Braucht man sie nie, hat man Geld zum Fenster raus geworfen, braucht man sie, kann sie sich sehr schnell bezahlt machen.
Aber das ist ein grundsätzliches problem bei der Statistik.
Würde man als Einziger die Lotto-Zahlen schon vorher kennen, wäre es rentabel. Würden alle die Zahlen vorher wissen, würde der Volltreffer noch ein paar Cent auszahlen …
MfG Peter(TOO)
Bitte keine Aufklärung darüber, daß Wartungskosten für Aufzug nach qm Wohnfläche abzurechnen sind (nicht nach Anzahl Wohnungen).
Ich weiß das.
.
Was niemanden hier interessiert. Die wesentlichen Teile hast Du entweder nicht gelesen oder nicht erkannt oder absichtlich nicht zitiert. Besteht da ein persönliches Interesse?
Btw., ob es um 47Cent oder 47€ geht ist völlig Banane - es ist schlicht ungesetzlich! Der angebliche Datenschutz spricht eine sehr deutliche Sprache was da beabsichtigt wird. Bist Du selber Vermieter und machst das so oder warum betreibst Du hier absichtliche Vernebelung?
Egal, auf diesem Niveau ist das nicht mehr ‚Diskussion‘ zu nennen. Ich bin raus.
Kannst Du hier komplett vergessen. Das ist hier schließlich kein Verbrauchsgüterkauf.
Gruß
anf